Veranstaltung: | AfA-Landeskonferenz 2022 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
Status: | Beschluss |
Beschlossen am: | 09/24/2022 |
Basierend auf: | A9: Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 auf 36 Stunden |
Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 auf 36 Stunden
Beschlusstext
Überweisung an den AfA-Landesvorstand zur Überarbeitung
Die Landeskonferenz der AfA Sachsen möge beschließen und an den SPD Sachsen
Landesparteitag sowie den Bundesparteitag, die Bundestagsfraktion und die
sozialdemokratischen Regierungsmitglieder weiterleiten:
Wir fordern die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sowie die
Regierungsmitglieder auf, das Arbeitszeitgesetz dahingehend zu ändern, dass die
tägliche Arbeitszeit höchstens 6 Stunden umfassen darf (in Ausnahmefällen 8
Stunden), und die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 36 Stunden liegt. Die
Ausgleichszeiträume und -regelungen bleiben in Anpassung an die
Höchstarbeitszeiten bestehen.
Diese Absenkung der Höchstarbeitszeiten soll für die Arbeitnehmenden bei vollem
Lohnausgleich sowie Personalausgleich vollzogen werden. Eine schrittweise
Absenkung in einem absehbaren Übergangszeitraum ist hierfür ein gangbarer Weg.
Begründung:
Viele Studien belegen, dass die aktuellen Höchstarbeitszeiten nicht zu mehr
Effektivität oder Produktivität führen, sondern immer mehr Arbeitnehmer:innen
durch ihre Arbeit und der immer schwieriger werdende Herausforderung, Familie
und Beruf in Einklang zu bringen, krank werden.
Es gibt verschiedene Modelle der Arbeitszeitverkürzung, die bereits in anderen
Ländern, in Tarifverträgen oder in vereinzelten Betrieben eingesetzt wurden und
dazu führten, dass im Ergebnis die Produktivität, die Zufriedenheit der
Arbeitnehmer:innen stieg und Erkrankungen erheblich zurückgingen. Dieser Gewinn
an Gesundheit und Lebensqualität sollte für die Arbeitnehmer:innen nicht dazu
führen, dass sie gleichzeitig Gehaltseinbußen erdulden müssen, die sich viele
nicht leisten können. Daher sollte die Absenkung der Höchstarbeitszeiten unter
vollem Lohnausgleich und mit Personalausgleich erfolgen.