Veranstaltung: | AfA-Landeskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | einstimmig angenommen |
Beschlossen am: | 09/24/2022 |
Basierend auf: | A5: Bessere finanzielle Ausstattung der Ganztagsschulprogramme, Honorare erhöhen |
Bessere finanzielle Ausstattung der Ganztagsschulprogramme, Honorare erhöhen
Beschlusstext
Antrag an den SPD-Landesparteitag in Sachsen
Die SPD und ihre Mandatsträger im sächsischen Landtag sollen sich dafür
einsetzen:
- dass für die Honorare der Kursleiter/Kursleiterinnen der
Ganztagsschulprogramme gesetzlich vorgeschrieben wird, dass das Niveau der
Honorare dem Niveau des TV-L in Abhängigkeit von den
Qualifikationsanforderungen der Kursleiter/Kursleiterinnen entspricht;
- dass für die auskömmliche Finanzierung der neuen Honorarregelungen die
finanziellen Landesmittel für die Ganztagsschulprogramme entsprechend
erhöht werden.
Begründung
Die von der sächsischen Landesregierung eingeführten Ganztagsschulangebote stellen einen wichtigen Beitrag zur Betreuung und erweiterten und vertieften Bildung von Schulkindern dar. Sie beinhalten auch Angebote, um Wissenslücken und Lernschwierigkeiten bei Schulkindern zu beheben. Die Ganztagsschulangebote werden überwiegend von Honorarkräften durchgeführt, die zudem größtenteils pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit akademischen Abschlüssen sind. Im letzten Schuljahr wurden in Leipzig über achthundert Honorarverträge für Ganztagsschulangebote abgeschlossen, wobei es den einzelnen Schulen frei steht, die Honorare für die eingesetzten externen Lehrkräfte festzulegen, je nach Budget und Bedarf. Das für jede Schule begrenzte Budget sowie der hohe Bedarf bei Schulkindern führten in der Praxis zu Honorarsätzen, die weit unter dem Niveau einer festangestellten Lehrkraft lagen. Entgegen der Vorstellung, dass eine Tätigkeit im Rahmen des Programms für Ganztagsschulangebote eine Chance für Einsteiger und Studierende biete und es dabei nur um Aufwandsentschädigungen für an sich “aus Liebe zur Sache” entstandenen Aktivitäten handle, muss dem Rechnung getragen werden, dass die meisten Honorarlehrkräfte von diesen Tätigkeiten leben muss.
Eine fachlich qualifizierte Honorarkraft, die von Schule zu Schule fährt, um Ganztagsangebote zu machen, muss mindestens so bezahlt werden, wie ein selbstständiger Handwerker oder eine Handwerkerin, die in einem Haushalt einen Abfluss und im nächsten einen Spülkasten repariert. Das bedeutet, der Honorarsatz muss mindestens sechzig Euro je Zeitstunde mehr betragen. Eine eine Honorarkraft muss Kosten für Material, Anfahrt, für Vorbereitung, Nachbereitung, Akquise sowie für Kranken- und Rentenversicherung vollständig selbst bezahlen.
Die Höhe der Honorarsätze für pädagogisch qualifizierte Honorarlehrkräfte für Ganztagsschulangebote soll deshalb mindestens dem Niveau des TV-L, in Abhängigkeit von den Qualifikationsanforderungen der Kursleiter/Kursleiterinnen entsprechen.