Veranstaltung: | AfA-Landeskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | einstimmig angenommen |
Beschlossen am: | 09/24/2022 |
Basierend auf: | A7: Einrichten von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Union Busting in Sachsen |
Einrichten von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Union Busting in Sachsen
Beschlusstext
Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion dazu auf, sich in Sachsen für die Schaffung
von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Vergehen gegen
Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einzusetzen um „Union Busting“
stärker als bisher entgegenzuwirken.
Begründung
Obwohl sich Union Busting verstärkt und die betriebliche Mitbestimmung zurückgeht, wird Union Busting weiterhin unzureichend verfolgt. Im Koalitionsvertrag hat die Ampelregierung formuliert, dass Union Busting künftig als Offizialdelikt zu gelten hat, das heißt, eine Straftat soll künftig von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt.
Um wirkungsvoller gegen diese Behinderungen vorzugehen, müssen die Grundlagen geschaffen und die oben vorgeschlagenen geeigneten Stellen eingerichtet werden.
Der Straftatbestand des § 119 BetrVG befasst sich mit der Behinderung von Arbeitnehmer*innen und droht bei solcher mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe. Die Richtlinie 2002/14/EG verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) dazu, durch geeignete Rechtsvorschriften dafür zu sorgen, dass die Vertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen über soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten informiert werden und ihre Meinung äußern können.
Damit ist die Grundlage gegeben, rechtlich zu handeln und angemessene, wirksame und abschreckende Sanktionen für Verstöße zu verhängen.