Veranstaltung: | AfA-Landeskonferenz 2022 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich angenommen |
Beschlossen am: | 09/24/2022 |
Basierend auf: | A11: Unbefristete Übernahme von Dual Studierenden und befristet Beschäftigten in Vertretungsgremien |
Unbefristete Übernahme von Dual Studierenden und befristet Beschäftigten in Vertretungsgremien
Beschlusstext
Der Landesparteitag möge beschließen und weiterleiten an den Bundesparteitag der
SPD sowie die Bundestagsfraktion der SPD, dass
- befristet beschäftigte Arbeitnehmer*innen und Beschäftigte im dualen
Studium und
- Auszubildende, befristet beschäftigte Arbeitnehmer*innen und Beschäftigte
im dualen Studium, die in den Wahlvorstand gewählt wurden
in §78a BetrVG aufgenommen werden.
Begründung
Mit §78a BetrVG haben Auszubildende in der Jugend-Auszubildenden-Vertretung ein Anrecht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Sowohl dual Studierende, deren Anzahl sich von 41.000 (2004) auf 120.000 (2021) fast verdreifacht hat, als auch befristet Beschäftigte brauchen das Recht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn sie sich als Jugend-Auszubildenden-Vertreter oder Betriebsrat engagieren. Durch die Gesetzesänderung müssten die beiden Personengruppen nicht um eine Fortführung ihres Beschäftigungsverhältnisses bangen, wenn sie aus der betrieblichen Interessenvertretung ausscheiden. Mit der Aufnahme von Wahlvorständen schaffen wir weitere Sicherheiten für Aktive bei Betriebsratsgründung.