A6NEU: Mindesturlaubszeit auf 30 Werktage anpassen
Veranstaltung: | AfA-Landeskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
Antragsteller*in: | AfA Leipzig |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09/23/2022, 11:22 |
Veranstaltung: | AfA-Landeskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
Antragsteller*in: | AfA Leipzig |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09/23/2022, 11:22 |
Die Landeskonferenz der AfA Sachsen möge beschließen und weiterleiten an den
Landesparteitag der SPD Sachsen sowie an den Bundesparteitag der SPD:
Der im Bundesurlaubsgesetz festgeschriebene Mindesturlaub soll wie folgt
angepasst werden: Beschäftigte mit einer Fünftagewoche haben einen
Mindestanspruch auf 30 Werktage Urlaub im Kalenderjahr. Beschäftigte mit einer
Sechstagewoche haben einen Mindestanspruch auf 36 Werktage Erholungsurlaub im
Kalenderjahr.
Das Gesetz zum Mindesturlaubsanspruch in Deutschland stammt aus dem Jahr 1963 und wurde seitdem nicht mehr wesentlich verändert. Es sieht bis heute einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Werktagen für Personen, die eine Fünftagewoche haben, vor. Bei sechs Arbeitstagen erhöht sich der Mindestanspruch auf 24 Werktage.
Das ist in der heutigen Zeit, in der Beruf und Familie besser vereint werden sollen, nicht mehr zeitgemäß. Der Öffentliche Dienst sowie auch tarifgebundene Unternehmen gestehen ihren Mitarbeiter:innen einen höheren Mindesturlaub von 30 Werktagen und teilweise sogar 31 Werktagen zu. Sie setzen somit auf in der Regel besser ausgeruhte und zufriedenere Mitarbeiter:innen.
Eine Anpassung der gesetzlichen Mindestnorm an den höheren Urlaubsanspruch würde auch die Ungleichverteilung der Urlaubstage in Deutschland reduzieren. Eine Studie der Vergütungsberatung Compensation Partner, die anhand von 220.489 Datensätzen die Anzahl der Urlaubstage in Deutschland untersucht hat, hat festgestellt, dass die Urlaubstage, welche die Arbeitnehmer:innen in Deutschland im Schnitt erhalten, ungleich verteilt sind. Gerade für sächsische Arbeitnehmer:innen würde diese Veränderung eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen mit sich bringen, da Sachsen im Ranking der Studie den letzten Platz belegt. Zum Vergleich, in Sachsen wurden im Schnitt 27,4 Werktage Urlaub vertraglich vereinbart, wohingegen in Baden-Württemberg die durchschnittlich vertraglich vereinbarten Urlaubstage bei 28,8 Werktagen liegen.