A3NEU: Personalräte stärken. Personalvertretungsgesetz modernisieren.
Veranstaltung: | AfA-Landeskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
Antragsteller*in: | AfA-Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09/23/2022, 11:27 |
Veranstaltung: | AfA-Landeskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
Antragsteller*in: | AfA-Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09/23/2022, 11:27 |
Die Landeskonferenz der AfA Sachsen möge beschließen und an den SPD Sachsen
Landesvorstand sowie die Landtagsfraktion und die sozialdemokratischen
Regierungsmitglieder weiterleiten:
Wir fordern die sozialdemokratische Landtagsfraktion sowie die
Regierungsmitglieder auf, das sächsische Personalvertretungsgesetz so zu ändern,
dass die Rechte der Personalräte denen der Betriebsräte gleichgestellt werden,
insbesondere:
Erhöhung des Schutzes und der Rechte der Personalräte: zwingende berufliche
Weiterentwicklung der freigestellten Mitglieder, Verbot von Benachteiligung
jeglicher Art, keine einseitige Zuweisung von Büropersonal und Räumen -
zwingende Einigung mit der Personalvertretung reinnehmen, nähere Definition von
„notwendigen Fortbildungen“
Am Betriebsverfassungsgesetz wurden in den letzten Jahren Änderungen vorgenommen, die die Rechte der Betriebsräte als gewählte Interessenvertreter der Arbeitnehmer:innen stärken. Im für den öffentlichen Dienst geltenden Sächsischen Personalvertretungsgesetz blieben größere Änderungen leider schon seit Jahrzehnten aus. Die bisher bereits vorhandene Diskrepanz in Bezug auf Schutz der Interessen der Arbeitnehmer:innen und die Durchsetzungsmöglichkeiten ihrer Rechte wird so noch deutlicher. Diese Situation ist für uns als Sozialdemokrat:innen so nicht hinzunehmen. Auch Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht es zu, auf Grundlage eines starken Gesetzes die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.
Die Erfahrungen zeigen, dass mit dem Rückgang des Berufsbeamtentums, den Auslagerungen von Aufgaben in Eigenbetriebe und der Zunahme moderner Technik, das alte Sächsische Personalvertretungsgesetz vollkommen überholt ist und die tatsächlich notwendigen gesetzlichen Grundlagen für Mitbestimmung nicht hergibt. Insbesondere ausgelagerte Betriebe agieren den privaten Unternehmen ähnlich, die Personalvertretungen haben aber kaum Mitspracherechte und sind wesentlich schlechter gestellt als ihre Betriebsratskolleg:innen. Dies muss dringend korrigiert werden, auch im Sinne einer positiven Entwicklung des öffentlichen Sektors in Sachsen. Denn die Beschäftigten sind die Expert:innen für ihre Belange.