Änderungen von D11 zu Beschluss D11
Ursprüngliche Version: | D11 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11/11/2020, 13:25 |
Neue Version: | Beschluss D11 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 00/00/0000, 00:00 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 3 bis 6:
Um die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte gegenüber der kommunalen Verwaltung zu stärken, sollen diese das Rechtsoll Kommunen in der Sächsischen Gemeindeordnung § 71 Nr. 4 (SächsGemO) erhaltenermöglicht werden, in ihrer Hauptsatzung den Stadtbezirksbeiräten die Möglichkeit zu geben, ihre einzelnen Vorsitzenden frei aus ihrem Gremium zu wählen.
Die Stadtverwaltung entsendet weiterhin eine/n Repräsentant/in in den Stadtbezirksbeirat, der/die auch als Vorsitzende/r wählbar ist.
Begründung
Keine Änderungen