Veranstaltung: | Landesparteirat 2. September 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. INNERES - KOMMUNALES - RECHT |
Antragsteller*in: | Jusos Sachsen |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 12/02/2020, 17:47 |
K06: Erhöhung der Ehrenamtspauschale für ehrenamtliche Bürgermeister*innen in Sachsen
Votum der Antragskommission
Debatte
Antragstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge bechließen und an die SPD Fraktion im
sächsichen Landtag weiterleiten:
Die SPD Landtagsfraktion soll darauf hinwirken, dass die Besoldungsregularien
des Freistaates Sachsen geändert werden, sodass folgende Entschädigungen (alle
Angaben in brutto) für ehrenamtliche Bürgermeister*innen erfolgen:
1. Bis 1.000 Einwohner*innen 2.000,00 EUR monatlich
2. Bis 2.000 Einwohner*innen 2.250,00 EUR monatlich
3. Bis 3.000 Einwohner*innen 2.500,00 EUR monatlich
4. Bis 4.000 Einwohner*innen 2.750,00 EUR monatlich
5. Bis 5.00 0 Einwohner*innen 3.000,00 EUR monatlich.
In Gemeinden ab 5.000 Einwohner*innen ist die/der Bürgermeister*in
hauptamtliche*r Beamte*r auf Zeit, in Gemeinden unter 5.000 Einwohner*innen ist
die/der Bürgermeister*in Ehrenbeamte*r auf Zeit. In Gemeinden ab 2.000
Einwohner*innen, die weder einem Verwaltungsverband noch ein er
Verwaltungsgemeinschaft angehören, kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die/der
Bürgermeister*in hauptamtliche*r Beamte*r auf Zeit ist. Diese Ausführung aus §
51 Abs. 2 der SächsGemO bedeutet, dass in Gemeinden mit weniger als 2.000
Einwohner*innen die /der Bürgermeister*in in jedem Fall ehrenamtlich arbeitet.
Bei Gemeinden mit 2.000 bis 4.999 Einwohner*innen ist die/der Bürgermeister*in
auch ehrenamtlich tätig, sofern sie/er nicht Bürgermeister*in einer erfüllenden
Gemeinde ist. Die derzeitige Entschädigung von ehrenamtlichen
Bürgermeister*innen liegt je nach Größe der Gemeinde bei ca. 500,00 EUR
monatlich und kann damit nicht als ausreichende oder dem Aufwand
verhältnismäßige Entschädigung betrachtet werden. Nicht selten stellt die
Funktion eines ehrenamtlichen Gemeindeoberhauptes einen „Full Time Job“ dar, der
mit hoher Verantwortung auch im rechtlichen Sinne als Vertreter*in einer Kommune
verbunden ist. Aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands wird diese Tätigkeit daher
zumeist von Selbstständigen ausgeführt, welche dann dazu verdammt sind, ihr
eigenes Gewerbe zu vernachlässigen. Dennoch ist das Vorhandensein von
ehrenamtlichen Bürgermeister*innen von Nöten, um die kommunale Selbstverwaltung
in kleinen sächsischen Gemeinden zu sichern und um Bürgernähe vor Ort
herzustellen. Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelungen gibt es aber kaum
Bewerber*innen für ehrenamtliche Bürgermeistertätigkeiten bzw. haben die
Bürger*innen kleiner Kommunen oft nur die Wahl einer/eines Bewerbenden. Um dies
zu verhindern und die Vielfalt mehrerer Bewerbenden auf den Posten des
Gemeindeoberhauptes in kleinen Kommunen abzusichern, muss die Ehrenamtspauschale
ehrenamtlicher Bürgermeister*innen erhöht werden, damit dieses Ehrenamt
attraktiver wird. Die Ehrenamtspauschale ist dabei an die Größe der jeweiligen
Gemeinde anzupassen, so wie es in § 30 des SächsBesG auch für die hauptamtlichen
Bürgermeister*innen durchgeführt wird. Jedoch sollte die Ehrenamtspauschale bei
mindestens 2.000 EUR im Monat liegen, welche ein Mindestmaß an Entschädigung für
den Aufwand der Ehrenämtler darstellen würde.