Antrag: | Keine Bestrafung wegen Fahrens ohne Fahrschein |
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Antragsteller*in: | SPD OV Dresden-Leuben |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 11/30/2020, 17:00 |
Ä2 zu K08: Keine Bestrafung wegen Fahrens ohne Fahrschein
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 19 bis 22 einfügen:
Ein Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung im ÖPNV soll unter der Auflage eingestellt werden, dass die*der Beschuldigte eine Jahreskarte, beziehungsweise ein einjähriges Abonnement, für den lokalen ÖPNV erwirbt. Sofern eine Tarifzonenregelung besteht, bezieht sich das zu erwerbende jahresabonnement auf die Tarifzone,in der die Person ohne Fahrschein aufgegriffen wurde. Dazu sollen auch kommunale Angebote, beispielsweise der Leipzig-Pass[4] gehören.
Von Zeile 19 bis 22 einfügen:
Ein Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung im ÖPNV soll unter der Auflage eingestellt werden, dass die*der Beschuldigte eine Jahreskarte, beziehungsweise ein einjähriges Abonnement, für den lokalen ÖPNV erwirbt. Sofern eine Tarifzonenregelung besteht, bezieht sich das zu erwerbende jahresabonnement auf die Tarifzone,in der die Person ohne Fahrschein aufgegriffen wurde. Dazu sollen auch kommunale Angebote, beispielsweise der Leipzig-Pass[4] gehören.