Antrag: | Die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte stärken |
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Antragsteller*in: | SPD-Unterbezirk Dresden |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/01/2021, 15:38 |
Ä1 zu D11: Die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte stärken
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 3 bis 8:
Um die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte gegenüber der kommunalen Verwaltung zu stärken, sollen diese das Rechtsoll Kommunen in der Sächsischen Gemeindeordnung § 71 Nr. 4 (SächsGemO) erhaltenermöglicht werden, in ihrer Hauptsatzung den Stadtbezirksbeiräten die Möglichkeit zu geben, ihre einzelnen Vorsitzenden frei aus ihrem Gremium zu wählen.
Die Stadtverwaltung entsendet weiterhin eine/n Repräsentant/in in den Stadtbezirksbeirat, der/die auch als Vorsitzende/r wählbar ist.
Die Stadtverwaltung entsendet weiterhin eine/n Repräsentant/in in den Stadtbezirksbeirat, der/die auch als Vorsitzende/r wählbar ist.
Von Zeile 3 bis 8:
Um die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte gegenüber der kommunalen Verwaltung zu stärken, sollen diese das Rechtsoll Kommunen in der Sächsischen Gemeindeordnung § 71 Nr. 4 (SächsGemO) erhaltenermöglicht werden, in ihrer Hauptsatzung den Stadtbezirksbeiräten die Möglichkeit zu geben, ihre einzelnen Vorsitzenden frei aus ihrem Gremium zu wählen.
Die Stadtverwaltung entsendet weiterhin eine/n Repräsentant/in in den Stadtbezirksbeirat, der/die auch als Vorsitzende/r wählbar ist.
Die Stadtverwaltung entsendet weiterhin eine/n Repräsentant/in in den Stadtbezirksbeirat, der/die auch als Vorsitzende/r wählbar ist.