Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.2. Bildung - Hochschule - Kultur |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesparteitag |
Basierend auf: | B13: Außerschulische Lernorte im Schulalltag |
Außerschulische Lernorte im Schulalltag
Votum der Antragskommission
Konsens
Beschlusstext
Außerschulische Lernorte sind Lerngelegenheit, welche die schulische Bildung
durch Praxisangebote ergänzen. Wir sind überzeugt, dass dauerhaft verankertes
Wissen und Kompetenzen besonders an realen Erfahrungsorten angeeignet werden
können. Das Verständnis von Gesellschaft und Politik, Wirtschaft, Natur und
Umwelt oder Vergangenheit kann an den außerschulischen Lernorten vertieft und
die Weltaneignung besser gelingen als in künstlich geschaffenen Lernwelten
innerhalb der Institution Schule.
Die Kooperation zwischen Schulen und außerschulischen Lernorten – wie
Unternehmen, Handwerksbetrieben, Behörden, Naturschutzstationen,
Kultureinrichtungen und Gedenkstätten – erfordert verbindlichere Strukturen und
weitere Ressourcen.
Um eine Verstetigung der Zusammenarbeit mit außerschulischen Lernorten zu
erreichen, fordern wir:
- Eine wirksamere Schüler*innen-Mitbestimmung bei der Auswahl und
Ausgestaltung von Exkursionen, die dem Sächsischen Lehrplan entsprechen.
- Schulbezogene Abminderungsstunden für Lehrkräfte, um als Lernorte-
Koordinator*innen wirken zu können und so zur verstärkten Verzahnung von
Schule und Lernorten beizutragen. Sie koordinieren mit Unterstützung der
Schulassistent*innen die regelmäßigen Exkursionen je Klassenstufe und sind
Ansprechpartner*in für die Akteur*innen der außerschulischen Bildung.
- Die Umsetzung des landesweiten Konzepts „Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung für den Freistaat Sachsen“[1] und eine maßnahmenspezifische
Untersetzung.
- Die Einrichtung eines landesweiten Infoportals, das eine Übersicht zu
außerschulischen Angeboten, z. B. in Form einer interaktiven Karte, bietet
und Anbieter*innen die Möglichkeit gibt, selbst Angebote einzustellen.
- Eine stärkere, verlässliche und planbare Förderung für Einrichtungen des
außerschulischen Lernens. Damit soll die dauerhafte Einstellung und eine
der Qualifikation entsprechende Vergütung der Pädagog*innen an den
Lernorten (v. a. Museen, Kultureinrichtungen und Gedenkstätten) ermöglicht
werden. Die Arbeit an außerschulischen Lernorten darf nicht länger durch
freiberufliche und prekäre Anstellungsbedingungen geprägt sein.
[1]https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/31941/documents/48292, zuletzt
abgerufen am 30.11.20