Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 8.9. Parteileben |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LPT // Protokoll |
Beschlossen am: | 07/04/2021 |
Basierend auf: | Z01: Berufung von zwei Antidiskriminierungsbeauftragten der SPD Sachsen |
Berufung von zwei Antidiskriminierungsbeauftragten der SPD Sachsen
Votum der Antragskommission
Debatte
Beschlusstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen:
Der Landesvorstand der SPD Sachsen wird beauftragt, zwei
Antidiskriminierungsbeauftragte für die SPD Sachsen zu berufen. Dazu sollen zwei
Personen bestimmt werden, die für die Dauer der Legislatur diese Aufgabe zu
übernehmen. Mindestens eine Person davon muss weiblich oder nonbinär sein. Bei
der Berufung sollten Black, Indigenous and People of Color (BIPoC) und Personen
mit Diskriminierungserfahrungen bevorzugt werden. Ihre Aufgabe soll sein, als
Ansprechpartner*innen zur Verfügung zu stehen, wenn Menschen innerhalb der
Parteistrukturen oder durch Menschen in der SPD Sachsen Diskriminierung
erfahren. Dafür sollte eine Kontaktmöglichkeit vorhanden sein. Die
Antidiskriminierungsbeauftragten haben die Aufgabe, bei Wunsch zu mediieren, und
eine anonymisierten statistischen Bericht der Ihnen zugetragenen Vorkommnisse zu
erstellen. Dieser wird jährlich im Landesvorstand vorgestellt. Dieser soll in
Reaktion darauf Maßnahmen erarbeiten, um der Diskriminierung innerhalb der SPD
Sachsen gezielt entgegenzuwirken.
Begründung
Die SPD ist eine Partei der sozialen Ideen, die Partei der gelebten Solidarität.
Solidarität, verstanden als Akt sich der Probleme anderer Menschen so
anzunehmen, als wären es die eigenen, ohne selbst davon betroffen zu sein.
Solidarität, verstanden als Fähigkeit auf Augenhöhe zu agieren, ohne Hierarchien
und Abhängigkeiten. Es geht um gleiche Rechte. Es geht um gleichberechtigte
Teilhabe an der Gesellschaft mit allem was dazu gehört: Arbeit, Bildung,
Gesundheit und viele andere Bereiche. Zur gleichberechtigten Teilhabe gehört
auch gleiche Anerkennung und Gleichwertigkeit des Schaffens. Es geht um
Gleichwertigkeit von Leben und den von der vorherrschenden Norm abweichenden
Konstellationen. Dieser Dreiklang bezieht sich auf alle marginalisierten,
diskriminierten, benachteiligten oder sogar ausgebeuteten Menschen.
Um das umzusetzen, müssen wir diese Solidarität proaktiv in unserem
innerparteilichen Handeln verankern. Black, Indigenous and People of Color
(BIPoC), Frauen, queere Menschen und viele weitere in unserer Gesellschaft von
Diskriminierung betroffene Gruppen müssen sich in der SPD wohlfühlen und sich
vertreten fühlen – auch damit wir sie aktiv in unser Parteileben einbinden und
halten können. Nur so können wir Lebensrealitäten marginalisierter Gruppen
politisch aufgreifen. Wir müssen Solidarität nach innen leben, um sie nach außen
tragen und proaktiv vertreten zu können. Wir alle müssen dafür für Themen und
verschiedene Aspekte der Diskriminierung sensibilisiert sein und innerhalb
unserer Partei eine Kultur schaffen, in der aufeinander Rücksicht genommen wird
und in der Diskriminierung keinen Platz hat. „Vielfalt leben“ darf kein Slogan
bleiben, „Vielfalt leben“ muss eine Prämisse und zentrale kommunikative
Ressource unseres politischen Handelns werden. Die Berufung zweier
Antidiskriminierungsbeauftragter kann dabei nur ein erster, aber sehr wichtiger
Schritt sein.
Anmerkung: Für eine Definition von Diskriminierung wird verwiesen auf
Diese Quelle ist sowohl in leichter Sprache als auch in Gebärdensprache
verfügbar.