Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.8. Demokratie - Europa - Welt |
Antragsteller*in: | Jusos Sachsen |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Debatte |
Beschlossen am: | 07/04/2021 |
Eingereicht: | 12/02/2020, 19:04 |
D03: Demokratie lebendig machen - Amtszeitbeschränkung einführen!
Votum der Antragskommission
Debatte
Antragstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an den Bundesparteitag
der SPD weitereiten:
Mit der Bundestagswahl 2021 wird die vierte volle Amtszeit von Angela Merkel
enden. Zum zweiten Mal wird damit ein*e Kanzler*in 16 Jahre lang regiert haben.
Ganze Generationen sind jeweils mit einer*m einzigen Kanzler*in aufgewachsen.
Problematisch wird dies dadurch, dass auch unabhängig von Kanzler*innenschaften
viele politische Gestaltungsprozesses stark auf einzelne Personen fokussiert
sind. Wahlkämpfe sind in der Regel auf den*die jeweilige*n Spitzenkandidat*in
einer Partei zugeschnitten. Inhaltliche Veränderungen werden fast immer mit
personellen Neuaufstellungen verknüpft. Stehen dieselben Personen immer und
immer wieder an der Spitze, stehen mit ihnen auch im wesentlichen immer die
gleichen Positionen. Demokratie aber lebt von inhaltlichem Wechsel und
personeller Diversität. Beides wird umso schwieriger, je weniger Personen in
leitenden Funktionen stehen.
Als Maßnahme dagegen denkbar ist die Anzahl an Amtszeiten von Amtsträger*innen
zu beschränken. Viele politische Systeme folgen diesem Prinzip, die USA
beschränken mit dem 22. Zusatz zur Verfassung die Anzahl an Amtszeiten von
Präsident*innen. Entsprechende Limits besten auch im deutschen System bereits an
zwei Stellen: Erstens in die Wiederwahl des*der Bundespräsident*in nach Art. 54
II 2 GG nur einmalig möglich. Zweitens ist die Wiederwahl von Richter*innen des
BVerfG nach § 4 I, II BVerfGG von vornherein ausgeschlossen. Ausgerechnet das
Amt, dass am häufigsten in öffentlichen Fokus steht und (wahrscheinlich) die
meiste Macht innehat ist dies nicht beschränkt.
Wir versprechen uns von einer Begrenzung der Amtszeit mehr Dynamik in
politischen Debatten, eine höhere Bereitschaft für politischen Wechsel, eine
breitere Beteiligung an politischen Prozessen und eine Verringerung von
Machtkonzentration.
Daher fordern wir:
Der Bundestag soll eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes und der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags auf den Weg bringen, die bewirkt, dass
die maximale Anzahl an Amtszeiten, die ein*e Bundeskanzler*in im Amt sein darf,
auf zwei beschränkt wird. Dies bedeutet, dass niemand, der*die bereits zweimal
vom Bundestag in dieses Amt gewählt worden ist, erneut antreten kann. Eine
Ausnahme hiervon ist zulässig, sofern die Summe der Länge aller bisherigen
Amtszeiten sechs Jahre nicht übersteigt.