Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.4. Arbeit - Wirtschaft - Finanzen |
Antragsteller*in: | Jusos Sachsen |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Verfahrensvorschlag: | Debatte |
Beschlossen am: | 07/03/2021 |
Eingereicht: | 12/02/2020, 17:51 |
A01: Doppelbesteuerung von betrieblicher Altersvorsorge
Votum der Antragskommission
Debatte
Antragstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an den Bundesparteitag
der SPD weiterleiten:
Eine solidarische, generationenübergreifende und allgemeine Rentenversicherung
ist unumgänglich. Langfristig kann ausschließlich eine staatlich organisierte
Umlagefinanzierung diesen Anforderungen gerecht werden und den Folgen des
demografischen Wandel entgegenwirken. Wir setzen uns für eine Altersversorgung
ein, die sich primär aus einer von den eingezahlten Rentenbeiträgen
leistungsunabhängigen Lebensrente und einer individuellen Leistungsrente
zusammensetzt. Unabhängig davon können kapitalgedeckte private & betriebliche
Vorsorgemöglichkeiten existieren – eine staatliche Förderung dieser ist jedoch
keinesfalls notwendig. Beiträge, die durch Arbeitgeber:innen in eine
betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, müssen entsprechend des
Arbeitnehmer:innen-Einkommens sozialversicherungspflichtig behandelt werden.
Spätere Auszahlungen nach Renteneintrittsalter sind in der Folge nicht
sozialversicherungspflichtig. Dies kann nur für neu geschlossene Verträge in der
Zukunft gelten und nicht rückwirkend.
Begründung
Durch Halbierung der Krankenkassenbeiträge entsteht eine Finanzierungslücke von
3 Milliarden Euro. Dies erscheint aufgrund der finanziell gut ausgelasteten
Krankenkassen im Moment vertretbar. Ein Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister
Jens Spahn sieht einen Bundeszuschuss von 2,5 Milliarden Euro vor, wodurch sich
die Verluste der Krankenkassen auf 500Millionen Euro verringern. Das System der
Doppelbesteuerung ist aus sich heraus unfair. Sollten die monatlichen Beiträge
für das jeweilige Rentenprodukt vom Nettolohn abgezogen werden, würden die
Beiträge einmal zu viel besteuert. Sollten die Beiträge vom Bruttolohn abgezogen
werden, trägt der Arbeitnehmer beide Beitragsanteile, was diese Form der
Rentenabsicherung unlukrativmacht. Eine komplette Rückabwicklung der
Doppelverbeitragung würde ca. 40 Milliarden Euro kosten. Eine zunächst riesige
Summe. Bedenkt man aber, dass dieses Geld Rentner*innen zu Gute kommt, die das
Geld zunächst entweder sparen, zur Unterstützung der Familie weitergeben oder
selbst konsumieren, wird ein Großteil der Zuwendungen durch Steuerbeträge wieder
die Staatskasse erreichen. Effektiv kann man dabei Altersarmut und eine
eklatante Ungerechtigkeit beseitigen. Viele Verträge wurden vor 2004 unter der
damaligen Gesetzeslage in dem Vertrauen auf ebendiese beständige gesetzliche
Situation abgeschlossen. Durch die rückwirkende Besteuerung ist viel Vertrauen
verloren gegangen und damit viele Wähler*innen im Rentenalter. An den
Wahlständen zur vergangenen Landtagswahl war die Doppelbesteuerung oft Thema und
für viele der Grund „nie wieder SPD zu wählen.“