| Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.3. Familie - Gesundheit - Soziales | 
| Status: | Beschluss | 
| Abstimmungsergebnis: | Mehrheitlich angenommen. | 
| Beschluss durch: | Landesparteitag | 
| Basierend auf: | F04NEU: Ein neuer Sozialstaat – solidarisch finanziert | 
Ein neuer Sozialstaat – solidarisch finanziert
Beschlusstext
Die Geschichte der Sozialpolitik der BRD ist vor allem geprägt gewesen von dem 
Versuch, eine angemessene Balance zu finden zwischen den Wortbestandteilen des 
Versprechens der „sozialen Marktwirtschaft“. Es hat in den vergangenen zwanzig 
Jahren zahlreiche politische Entscheidungen gegeben, die den Schwerpunkt auf das 
Wort „Marktwirtschaft“ verschoben haben. Dazu gehören auch Entscheidungen der 
SPD, die wir aus heutiger Sicht als Fehler bezeichnen würden. Mit dem 
Sozialstaatspapier „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit: Ein neuer Sozialstaat 
für eine neue Zeit“, das der ordentliche Bundesparteitag der SPD am 6. Dezember 
beschlossen hat, haben wir starke Ideen und Konzepte vorgelegt, wie die Balance 
zwischen „sozial“ und „Marktwirtschaft“ wiederhergestellt werden kann und das 
zentrale Versprechen der sozialen Gemeinschaft, dasjenige der Solidarität der 
Starken mit denen in schwierigen Lagen, erneuert werden kann. Zu den 
beschlossenen Maßnahmen bekennen wir uns mit Nachdruck, insbesondere zur 
Abschaffung des bisherigen Zwei-Klassen-Systems der Kranken- wie der 
Pflegeversicherung sowie der vielschichtigen Alterssicherung in ihrer jetzigen 
Form bspw. Pensionen für Beamt*innen und berufsständische Vorsorgewerke und 
deren Ersetzung durch eine einheitliche und allgemein verbindliche 
Bürger*innenversicherung, die gemeinsam das Solidaritätsversprechen des 
Sozialstaats gegenüber allen Generationen verkörpern. In den zu ändernden 
Regelungen sind Abgeordnete der Landtage und des Bundestages explizit 
einzubeziehen.
Ein solidarischer Sozialstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er den 
Strauchelnden unter die Arme greift und auf die Beine hilft, und dass sich alle 
Mitbürger*innen im vollen ihnen möglichen Umfang daran beteiligen, diese 
Unterstützung zu gewährleisten. Das Prinzip der Beitragsbemessungsgrenze, wie 
sie in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung existiert, 
widerspricht jedoch dem zweiten Teil dieses Gedankens. Daher werden wir im Zuge 
der Reform des Sozialstaats und der Einführung der Bürger*innenversicherung als 
einheitlicher, allgemein verbindlicher Kranken- und Pflegeversicherung die 
Beitragsbemessungsgrenzen in beiden Versicherungssystemen abschaffen.
Damit der Renten- und Krankengeld-Anspruch von Menschen mit hohen Einkommen 
nicht ins Unermessliche steigt, sprechen wir uns für eine Anpassung der 
Berechnung aus, die nur noch degressive Steigerungen der Ansprüche vorsieht und 
eine Umverteilung zugunsten von Menschen mit geringen Einkommen ermöglicht. Der 
notwendige Zusammenhang zwischen eingezahlten Beiträgen und Leistungen bleibt 
trotzdem erhalten.
Der zu leistende Beitrag in der Kranken-, der Pflege wie der Rentenversicherung 
soll sich künftig aus allen persönlichen Einkünften nach demselben Prinzip 
berechnen. Dazu gehören insbesondere auch Einkünfte aus (nebenberuflich) 
selbstständiger Tätigkeit sowie Kapitalerträge.
