Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.4. Arbeit - Wirtschaft - Finanzen |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Mehrheitlich angenommen. |
Beschluss durch: | Landesparteitag |
Basierend auf: | A04NEU: Ende des MusiklehrerInnenprekariats – Honorarverträge untersagen, gute Bezahlung ermöglichen |
Ende des MusiklehrerInnenprekariats – Honorarverträge untersagen, gute Bezahlung ermöglichen
Beschlusstext
Die SPD Sachsen setzt sich für das Prinzip der Guten Arbeit und für die adäquate
Bezahlung von Beschäftigten in allen gesellschaftlichen Bereichen ein. Dies
schließt die Arbeit der Lehrenden in unseren freien, privaten und staatlichen
oder kommunalen sächsischen Musikschulen explizit mit ein. Musikschulen leisten
einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Aus- und Weiterbildung von
Menschen aller Altersklassen, sie stehen mit der Sensibilisierung für das
Musizieren für kulturelle Vielfalt und weltoffene Haltung, regen ästhetisch-
künstlerische Gestaltungskompetenz an und sind mit ihren Ensembles, Orchestern
und Chören Orte des sozialen Miteinanders. Damit sind sie wichtige kulturelle
Bildungseinrichtungen und auch eine wichtige Säule der öffentlichen
Daseinsvorsorge und Freizeitgestaltung. Gerade deswegen sollten Musikschulen
ihre Angebote niedrigschwellig anbieten können, die Kosten für den Unterricht
müssen für alle Menschen erschwinglich sein.
Viele Musikschulen stellt dieser Anspruch jedoch vor eine Herausforderung. Zudem
ist es nicht mehr grundlegendes Prinzip, dass Musikschulen in kommunaler
Trägerschaft existieren. Nur wenige sind noch in kommunaler Hand. Vereinzelt
wurden sie, wie auf Initiative der SPD-Fraktion Dresden das Heinrich-Schütz-
Konservatorium Dresden, wieder in kommunale Trägerschaft überführt., wie auf
Initiative der SPD-Fraktion Dresden das Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden.
Dabei wäre es durchaus wünschenswert, wenn Musikschulen kommunal vorgehalten und
auskömmlich finanziert würden. Ohne auskömmliche Finanzierung oder kommunale
Trägerschaft ist auch eine adäquate Bezahlung der festangestellten und freien
Kolleginnen und Kollegen an den jeweiligen Schulen nur schwer möglich. Dies muss
sich ändern.
Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion sowie alle sozialdemokratischen
Entscheider*innen, welche im Rahmen der Umsetzung des Sächsischen
Kulturraumgesetztes involviert sind daher auf, in folgendem Sinne tätig zu
werden:
- Die Finanzierung aller sächsischen Musikschulen – kommunal, in freier
Trägerschaft und privat – muss auf den Prüfstand. Sollte festgestellt
werden, dass die staatliche Förderung nicht ausreichend erscheint, so muss
die Förderkulisse – z.B. im Rahmen der Kulturraumförderung – angepasst
werden. Insbesondere die adäquate Bezahlung von fest angestelltem Personal
wie von Honorarkräften muss ermöglicht werden.
- Kommunen, die ihre ehemals privatisierten Musikschulen wieder
rekommunalisieren wollen, sollten seitens des Freistaats künftig
finanziell unterstützt werden. Vorstellbar wäre ein Sonderfonds
Musikschulen, welcher die Investitions- / Rücküberführungskosten bei der
Rekommunalslierung anteilig unterstützt.
Darüber hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Stadtratsfraktionen,
Bürgermeister*innen und Oberbürgermeister*innen auf, in Bezug auf
Arbeitsbedingungen an kommunalen sächsischen Musikschulen in folgendem Sinne
tätig zu werden:
Honorarverträge zwischen Musiklehrer*innen und Musikschulen bei Lehre von
Klient*innen sind zu unterbinden, sofern die Musiklehrer*innen mehr als einmal
die jeweiligen Personen unterrichten. Bisherige Arbeitsverhältnisse zwischen
diesen drei Parteien sind in ein reguläres Teilzeit- oder Vollzeitmodell zu
überführen und der Mittelaufwand für den Unterricht ist den Musiklehrer*innen zu
erstatten. Die SPD Sachsen möge dafür geeignete gesetzliche Regelungen finden.
- Honorarverträge zwischen Musiklehrer*innen und Musikschulen sollten
sukzessive auf ein Minimum reduziert werden. Für Musiklehrer*innen muss
die Festanstellung künftig die Regel sein.
- Honorarverträge sind weiter zulässig, wenn die Lehrenden dies explizit
wünschen, beispielsweise, weil sie der Arbeit als Musiklehrer*in lediglich
im Nebenerwerb nachkommen.
Kommunale Musikschulen, Musikschulen in freier Trägerschaft und private Anbieter
müssen in die Lage versetzt werden ihre Honorarkräfte adäquat zu bezahlen. Dabei
sollte sich ihre Vergütungen künftig angemessenen, tariforientierten
Stundensätzen für festangestellte Mitarbeiter*innen orientieren einschließlich
notwendiger individueller Sozialversicherungsbeiträge.