| Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.7. Inneres - Kommunales - Recht | 
| Antragsteller*in: | Jusos Sachsen | 
| Status: | Verschoben | 
| Verfahrensvorschlag: | Verschoben zu | 
| Beschlossen am: | 00/00/0000 | 
| Eingereicht: | 12/02/2020, 17:47 | 
K06: Erhöhung der Ehrenamtspauschale für ehrenamtliche Bürgermeister*innen in Sachsen
Votum der Antragskommission
Debatte
Antragstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge bechließen und an die SPD Fraktion im 
sächsichen Landtag weiterleiten:
Die SPD Landtagsfraktion soll darauf hinwirken, dass die Besoldungsregularien 
des Freistaates Sachsen geändert werden, sodass folgende Entschädigungen (alle 
Angaben in brutto) für ehrenamtliche Bürgermeister*innen erfolgen:
1. Bis 1.000 Einwohner*innen 2.000,00 EUR monatlich
2. Bis 2.000 Einwohner*innen 2.250,00 EUR monatlich
3. Bis 3.000 Einwohner*innen 2.500,00 EUR monatlich
4. Bis 4.000 Einwohner*innen 2.750,00 EUR monatlich
5. Bis 5.00 0 Einwohner*innen 3.000,00 EUR monatlich.
In Gemeinden ab 5.000 Einwohner*innen ist die/der Bürgermeister*in 
hauptamtliche*r Beamte*r auf Zeit, in Gemeinden unter 5.000 Einwohner*innen ist 
die/der Bürgermeister*in Ehrenbeamte*r auf Zeit. In Gemeinden ab 2.000 
Einwohner*innen, die weder einem Verwaltungsverband noch ein er 
Verwaltungsgemeinschaft angehören, kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die/der 
Bürgermeister*in hauptamtliche*r Beamte*r auf Zeit ist. Diese Ausführung aus § 
51 Abs. 2 der SächsGemO bedeutet, dass in Gemeinden mit weniger als 2.000 
Einwohner*innen die /der Bürgermeister*in in jedem Fall ehrenamtlich arbeitet. 
Bei Gemeinden mit 2.000 bis 4.999 Einwohner*innen ist die/der Bürgermeister*in 
auch ehrenamtlich tätig, sofern sie/er nicht Bürgermeister*in einer erfüllenden 
Gemeinde ist. Die derzeitige Entschädigung von ehrenamtlichen 
Bürgermeister*innen liegt je nach Größe der Gemeinde bei ca. 500,00 EUR 
monatlich und kann damit nicht als ausreichende oder dem Aufwand 
verhältnismäßige Entschädigung betrachtet werden. Nicht selten stellt die 
Funktion eines ehrenamtlichen Gemeindeoberhauptes einen „Full Time Job“ dar, der 
mit hoher Verantwortung auch im rechtlichen Sinne als Vertreter*in einer Kommune 
verbunden ist. Aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands wird diese Tätigkeit daher 
zumeist von Selbstständigen ausgeführt, welche dann dazu verdammt sind, ihr 
eigenes Gewerbe zu vernachlässigen. Dennoch ist das Vorhandensein von 
ehrenamtlichen Bürgermeister*innen von Nöten, um die kommunale Selbstverwaltung 
in kleinen sächsischen Gemeinden zu sichern und um Bürgernähe vor Ort 
herzustellen. Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelungen gibt es aber kaum 
Bewerber*innen für ehrenamtliche Bürgermeistertätigkeiten bzw. haben die 
Bürger*innen kleiner Kommunen oft nur die Wahl einer/eines Bewerbenden. Um dies 
zu verhindern und die Vielfalt mehrerer Bewerbenden auf den Posten des 
Gemeindeoberhauptes in kleinen Kommunen abzusichern, muss die Ehrenamtspauschale 
ehrenamtlicher Bürgermeister*innen erhöht werden, damit dieses Ehrenamt 
attraktiver wird. Die Ehrenamtspauschale ist dabei an die Größe der jeweiligen 
Gemeinde anzupassen, so wie es in § 30 des SächsBesG auch für die hauptamtlichen 
Bürgermeister*innen durchgeführt wird. Jedoch sollte die Ehrenamtspauschale bei 
mindestens 2.000 EUR im Monat liegen, welche ein Mindestmaß an Entschädigung für 
den Aufwand der Ehrenämtler darstellen würde.
