Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 8.8. Demokratie - Europa - Welt |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | SPD-Landesparteitag |
Basierend auf: | D02: Gesetzesinitiative zum Transparenzgesetz Sachsen |
Gesetzesinitiative zum Transparenzgesetz Sachsen
Beschlusstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und weiterleiten an die
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, den Koalitionspartnern einen
Gesetzesentwurf zu einem progressiven Transparenzgesetz nach dem Vorbild von
Hamburg, Rheinland-Pfalz und dem Vorschlag der Initiative “Volksentscheid
Transparenz Berlin” vorzulegen und auf schnelle Umsetzung zu drängen. Der
Gesetzesvorschlag muss dabei die notwendigen Akzente setzen, die einer
Aushebelung der Wirksamkeit des Gesetzes - z.B. durch Kompromisse mit dem
Koalitionspartner - wie es etwa in Hessen mit dem Informationsfreiheitsgesetz
geschehen ist, entgegenwirken.
Begründung
Sachsen steht im Bereich der Informationsfreiheit - selbst innerhalb der
Europäischen Union - zusammen mit Bayern und Niedersachsen auf dem letzten
Platz. Ja, 2019 wurde sogar das sächsische Umweltinformationsgesetz geändert, um
weitreichende Informationen zurückzuhalten.
Mit der Platzierung des Wortes “Transparenzgesetz” im aktuellen
Koalitionsvertrag besteht eine realistische Chance zu einem der transparenten
Länder der Bundesrepublik bzw. in Europa aufzusteigen. Diese Chance darf nicht
verspielt werden. Bereits 2014 wurde im Koalitionsvertrag ein
Informationsfreiheitsgesetz vereinbart, welches nach einem initialen
Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion am Koalitionspartner scheiterte. Mit dem
Hinblick auf die voraussichtlichen Mehrheiten in der nächsten Legislatur und der
Haltung dieser Mehrheit zu einem solchen Gesetz, ist ein hoch angesetzter Start
in die Diskussion und eine Umsetzung des Gesetzes bis 2024 zwingend notwendig.
Hintergrund zum Transparenzgesetz:
Das Informationsfreiheitsgesetz und das Transparenzgesetz regeln den Zugang der
Bürgerinnen und Bürger zu Daten und Informationen, die der Staat oder staatsnahe
Unternehmen mit Steuermitteln erheben oder erheben lassen. Diese Informationen
reichen von Gesetzesentwürfen und Statements bis zum Quellcode von
Computerprogrammen. Im Gegensatz zu einem Informationsfreiheitsgesetz, welches
den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Informationen gegenüber der
Regierung bewilligt, zwingt das Transparenzgesetz die Regierung/Verwaltung dazu,
die im Gesetz festgeschriebenen Daten proaktiv in angemessener Form zu
veröffentlichen (“Transparenzportal”).
Der Zweck eines Transparenzgesetzes liegt in der Stärkung der Bürger:innenrechte
durch demokratische Kontrolle der Regierung und der Nachvollziehbarkeit von
Entscheidungsprozessen. Bürgerinnen und Bürgern wird ermöglicht, sich notwendige
Informationen zur Bildung einer eigenen Meinung selbst zu beschaffen. Dies
stärkt das Vertrauen in Staat und Verwaltung und fördert die politische
Teilhabe. Für die Verwaltung bedeutet das Gesetz eine Umstrukturierung des
Umgangs mit Daten. Erhobene Daten müssen mit einer Lizenz versehen und
veröffentlicht werden. Diese Umstellung auf „Offene Daten als Standard“, ist ein
Ziel, welches von den G8 Staaten bereits 2007 in der “Open-Data-Charta”
festgehalten wurde.