Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.2. Bildung - Hochschule - Kultur |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen. |
Beschluss durch: | Landesparteitag |
Basierend auf: | B03: Grundlehrgänge zur Verbesserung der betrieblichen und schulischen Ausbildung |
Grundlehrgänge zur Verbesserung der betrieblichen und schulischen Ausbildung
Votum der Antragskommission
Debatte
Beschlusstext
Der Landeparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an Die SPD-Fraktion im
sächsichen Landtag sowie den Bundesparteitag der SPD weiterleiten:
Die SPD soll sich für die Einführung von Lehrgängen einsetzen, welche für die
Grundbildung verpflichtend für Auszubildende vor dem ersten Praxiseinsatz
absolviert werden müssen.
Diese müssen umfassen:
- die wichtigsten für den ersten Praxiseinsatz notwendigen fachpraktischen-
und theoretischen Kenntnisse,- diese muss der Betrieb durch ein Seminar oder die Berufsschule durch
entsprechenden Unterricht vermitteln. - bei Bereichs- und Abteilungswechseln hat der*die neue Auszubildende
zu gewährleisten, dass der*die Auszubildende über alle notwendigen
abteilungsspezifischen Kenntnisse aufgeklärt wurde.
- diese muss der Betrieb durch ein Seminar oder die Berufsschule durch
- Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits- und
Gesundheitspräventationseinweisungen sowie Erste-Hilfe-Schulungen- diese soll die Berufsschule vermitteln.
- zusätzlich muss der Betrieb entsprechende betriebsspezifische
Kenntnisse vermitteln.
- Umfassende Informationen zur betrieblichen Auszubildendenmitwirkung und
Gewerkschaften- auch hier soll die Berufsschule im entsprechenden Lernfeld/Fach
möglichst früh über die Mitbestimmungsmöglichkeiten aufklären - zusätzlich soll die Interessenvertretung im jeweiligen Betrieb sich
vorstellen
- auch hier soll die Berufsschule im entsprechenden Lernfeld/Fach
Um die Lehrgänge umfangreich und hilfreich gestalten zu können, soll es vor
allem für kleine Betriebe die Möglichkeit geben, sich untereinander und mit
größeren Betrieben zu vernetzen. Entsprechende Angebote und Zusammenarbeiten
soll die zuständige IHK/HWK vermitteln. Außerdem soll sie in Zusammenarbeit mit
Gewerkschaften, Arbeitgebenden und JAVen den Umfang bestimmen, in dem die
genannten Punkte vermittelt werden sollen.