| Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.3. Familie - Gesundheit - Soziales | 
| Antragsteller*in: | Jusos Sachsen | 
| Status: | Verschoben | 
| Eingereicht: | 12/02/2020, 18:53 | 
F07: Mehr Sprachbarrierefreiheit für gehörlose und schwerhörige Gebärdensprachnutzer in Krankenhäusern
Votum der Antragskommission
Konsens
Antragstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD Fraktion im 
sächsichen Landtag weiterleiten:
Wir fordern mehr Einsatz für den Bereitschaftsdienst der 
Gebärdensprachdolmetscher*innen in öffentlichen Krankenhäusern. Eine sofortige 
Maßnahme können nach dem US-amerikanischen Vorbild Ferndolmetscher*innen sein, 
die auf Bildschirmen dolmetschen. Diese technische Ausstattung muss in jedem 
öffentlichen Krankenhaus zur Verfügung stehen. Eine weitere Möglichkeit besteht 
darin, für einfache Gespräche auf der Station (z.B. kurze Gespräche zwischen dem 
Pflegepersonal und den Gehörlosen) spezielle Apps zu verwenden. Es gibt bereits 
entsprechende Apps, die jedoch kostenpflichtig sind. Das darf nicht sein - sie 
müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und Weiterentwicklungen der Apps 
müssen staatlich finanziert werden. Diese Maßnahmen können das Leben sehr vieler 
Menschen retten: In Deutschland leben über 80.000 Gehörlose sowie eine noch 
größere Anzahl an Schwerhörigen, die auf Gebärdensprache angewiesen sind. Wenn 
die Kommunikation gesichert ist, schafft das ein Gefühl von Sicherheit und 
Wohlbefinden - eine wichtige Grundlage, sich im Krankenhaus ausreichend zu 
erholen. Nicht nur für den*die Patient*in ist es leichter, wenn die 
Kommunikation reibungslos funktioniert - auch für Ärzte/Ärztinnen oder 
Krankenschwestern/-pfleger*innen bedeutet das weniger Stress.
Vor ähnlichen Problemen stehen in Deutschland auch Nicht-Muttersprachler*innen. 
Es gibt für sie aktuell zahlreiche Projekte und Initiativen, die jedoch bei 
weitem nicht ausreichend sind, um die sprachlichen Hürden insbesondere auch in 
der medizinischen Versorgung hinreichend weit zu senken, um einen vertrauten 
Umgang zur Regel zu machen. Daher ist zu prüfen, inwiefern die Strukturen, die 
für Gehörlose aufgebaut werden sollen analog auch ihnen zu Gute kommen können.
Begründung
Im Krankenhaus sind die wichtigsten Momente des Lebens jedes Menschen. Dort muss 
die Kommunikation immer reibungslos laufen: Informationen über Krankheiten und 
Operationen müssen zu 100% verstanden werden und auch während der stationären 
Aufnahme muss die Kommunikation barrierefrei sein. Genauso in der Notaufnahme: 
Was passiert, wenn ein Gehörloser im Sekundentakt nichts versteht und deshalb 
falsche Antworten liefert? Diese kommunikative Barriere kann großen Schaden 
anrichten bzw. schwerwiegende Folgen haben!
Eine mögliche Umsetzungsstrategie wäre ein Bereitschaftsdienst für 
GebärdensprachdolmeterInnen in Teilzeit für jeden Landkreis. Wenn beispielsweise 
ein Landkreis fünf Krankenhäuser in seinem Umfeld hat, könnten für diese 
mindestens zwei GebärdensprachdolmetscherInnen in Teilzeit zur Verfügung stehen. 
Die zwei DolmetscherInnen werden über den ganzen Tag aufgeteilt, jeder bekommt 
einen Pieper. So dass Sie auch unterwegs sein dürfen. Die Wahrscheinlichkeit, 
dass an einem Tag so viele Gehörlose gleichzeitig im Krankenhaus eingewiesen 
werden, ist gering, daher sollte diese Maßnahme ausreichen.
Ein Problem hierbei dürfte sein, dass in Deutschland Dolmetschermangel herrscht. 
Um diesem entgegenzutreten, wäre es möglich, dass Ferndolmetscher mit 
Videoübertagung zum Einsatz kommen, wie nach neuseeländischem und amerikanischem 
Vorbild. So kann eine reibungslose Kommunikation gewährleistet werden. Denn wenn 
sich ein Patient im Krankenhaus aufhält, sollte immer entweder ein/e 
DolmetscherIn oder FerndolmetscherIn zur Verfügung stehen. Etwa für 
Arztbesprechungen, Untersuchungen oder Visiten.
Amerikanisches Vorbild: https://www.nad.org/resources/technology/video-remote-
interpreting/ Unter dieser Quelle werden bereits auch für viele andere Zwecke 
wie Videoferndolmetscher als Zwischenlösung angewendet, wenn keine 
GebärdensprachdolmetscherInnen persönlich zu einem Termin angemeldet werden 
können. Hier werden auch Arztpraxen sowie Krankenhäuser erwähnt. Weitere Quellen 
aus den USA: https://www.languageline.com/interpreting/on-demand/video-remote 
Nach der languageline-Quelle sollte eine solche technische Ausstattung möglich 
sein für alle öffentlichen Krankenhäuser. Der Staat müsse uns hierzu eine 
Möglichkeit zur Umsetzung geben.
Zu einer anderen Perspektive, nämlich die von ausländischen 
SprachdolmetscherInnen für Ämter: 
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107127/Grosses-Interesse-an-
Videodolmetscher-in-Thueringen. Auch im medizinischen Bereich sollte 
Barrierefreiheit auch für die Gehörlosen und Schwerhörigen ermöglicht werden!
Auf Grundlage der Gesetze im GG darf sich kein Nachteil ergeben: 
https://www.behindertenrechtskonvention.info/gesundheitssorge-3910/
Das Gesetz über US-Amerikaner mit Behinderungen schreibt vor, dass 
Krankenhäuser, die Bundesmittel erhalten, gehörlosen Patienten helfen, eine 
effektive Kommunikation sicherzustellen. 
https://www.statnews.com/2017/05/22/deaf-patients-interpreters/ Das ist ein 
Extremfall vom Videodolmetschen, daher sollte es nicht die einzige Lösung sein. 
Es muss zusätzlich einen Bereitschaftsdienst für jedes Krankenhaus zur Verfügung 
stehen. Sowohl für Notaufnahmen, als auch für Patienten, die sich im Krankenhaus 
aufhalten. Daher ist das Videodolmetschen eine Zwischenlösung. Hierfür müssen 
ein Internetzugang mit bester Qualität sowie ein/e TechnikerIn, der/die 
Videoübertragungsgeräte einrichten kann.
https://www.justdigit.org/are-doctors-or-hospitals-required-to-provide-live-
interpreters-for-deaf-patients/ Dort wird beschrieben, wie die Regelungen für 
eine VRI aussehen sollten -> Ein kurzer Austausch von medizinischen 
Informationen wie bei Arztvisiten oder schnelle Fragen oder andere ruhige, 
unkomplizierte Einzelgespräche sollen gedolmetscht werden. Auch hier wird 
erwähnt, dass die Videoübersetzung nur eine Zwischenlösung ist, wenn kein/e 
DolmetscherIn kurzfristig vor Ort eingesetzt werden kann.
