Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.7. Inneres - Kommunales - Recht |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LPT Protokoll |
Beschlossen am: | 07/04/2021 |
Basierend auf: | K01NEU: Ortskerne stärken und Leerstände bekämpfen! |
Ortskerne stärken und Leerstände bekämpfen!
Votum der Antragskommission
Debatte
Beschlusstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung wird aufgefordert, ein adäquates
Förderinstrument zum Erwerb und der Sanierung bestehenden Wohnraums um
familiäres Wohnen zu schaffen. Dazu soll das bestehende Programm der Sächsischen
Aufbaubank (SAB) „Jung kauft Alt“ um eine Zuschusskomponente ergänzt werden.
Zentrale Elemente sollen sein:
Die Zuwendung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag und einem Bonus für jedes im
Haushalt lebende oder in einem bestimmten Zeitraum geborene Kind.
Die Höhe des Zuschusses soll sich am Niveau ähnlicher Programme anderer
Bundesländer orientieren (ca. 8.000 – 15.000 € Grundbetrag bei Festlegung
einer bestimmten Mindestinvestitionssumme für Modernisierungs- u.
Sanierungsmaßnahmen am Gebäude).
Förderfähig ist außerdem ein Altbau-Gutachten, dass vor unerwarteten
Kosten schützt und die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes1, der
Energiekosten nachhaltig reduzieren hilft.
Neben dem Grundbetrag und dem Kinderbonus werden Investitionen im Bereich
der Energieeffizienz und des Abbaus vorhandener Barrieren besonders
gefördert:Für jeden Euro der vom Eigentümer in solche Maßnahmen investiert
wird, gibt das Land Sachsen maximal den gleichen Betrag dazu (bis
zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze).Die Förderung verringert sich mit steigendem Haushaltseinkommen (bis
zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze), sodass kleine
Einkommen besonders stark profitieren.Nicht gefördert werden Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher
Forderungen zu erbringen sind.
Neben dem Grundbetrag und dem Kinderbonus werden Investitionen im Bereich
der Energieeffizienz und des Abbaus vorhandener Barrieren besonders
gefördert. Die Förderung soll so ausgestaltet werden, dass Haushalte mit
niedrigem Einkommen besonders davon profitieren.
Es soll der Erwerb und die Sanierung von Bestandsgebäuden gefördert werden, die
30 Jahre oder älter sind. Ausnahmsweise kann auch der Abriss und Ersatzneubau an
gleicher Stelle förderfähig sein, wenn eine Sanierung in keinem wirtschaftlichen
Verhältnis zum Neubau steht. Ein Neubau soll ferner nur dann förderfähig sein,
wenn zentralörtliche Baulücken geschlossen werden. Förderfähig ist der Erwerb
von selbstgesetztem Wohneigentum.
Ziel des Programms ist die Förderung der ländlichen Regionen durch die
Vermeidung und Reduzierung von Leerständen und die Nutzung bestehender
Brachflächen vor der Baulandausweisung. Dazu soll die Gebietskulisse auf
kleinere Städte und Gemeinden begrenzt werden. Außerdem sollen vorranig Gebiete
gefördert werden, in denen eine Inanspruchnahme von Fördermittel nach
Städtebauförderung nicht möglich ist.
Begründung
Unsere Dörfer und Kleinstädte stehen vor großen Herausforderungen. Der
demografische Wandel wird auch die Art und Weise verändern, wie wir wohnen und
leben werden. Dabei kommt der Stärkung der Ortskerne eine entscheidende
Bedeutung zu. Die wichtigsten Instrumente sind dabei die Baulückenschließung und
der Erhalt der vorhandenen Bausubstanz. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD
und Bündnis 90/Die Grünen wurden das flächensparende Bauen, die Revitalisierung
von Brachflächen und die Nutzung von Baulücken als wichtige Instrumente des
Städte- und Siedlungsbaues erkannt.1 Einen besonderen Stellenwert hat dabei der
Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung.“2 Die Bebauung von zentralörtlich
gelegenen Grundstücken und die Revitalisierung von leerstehenden Immobilien
sollte Vorrang vor der Ausweisung von Neubauflächen auf der grünen Wiese haben.
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung gerade
in den ländlichen Regionen wichtig. Nur so lassen sich verwaiste Ortskerne
verhindern und Daseinsvorsorge sowie Infrastruktur bleiben auch langfristig
bezahlbar. Die sächsische Landesregierung hat erkannt, dass die Kommunen dabei
Unterstützung benötigen und besondere Förderinstrumente notwendig sind.3
Insbesondere Junge Familien und Baugemeinschaften sollen beim Erwerb und der
Instandsetzung von Immobilien im Innenbereich unterstützt werden.4 Ein
entsprechend ausgestaltetes Instrument kann auch einen zielgenaueren Ersatz für
das am 31.03.2021 auslaufende „Baukindergeld“ darstellen. In mehreren
Bundesländern gibt es bereits Programme, die den Erwerb und die Sanierung von
bestehendem Wohnraum gemäß dem Konzept von „Jung kauft Alt“ gezielt fördern.
Hervorzuheben ist hier bspw. der „Thüringer Sanierungsbonus“ der neben einem
Grundzuschuss in Höhe von 12.000 € auch einen Kinderzuschlag in Höhe von 1.000 €
bis 3.000 € pro Kind enthält5. Auch Bayern6 und Rheinland-Pfalz7 haben ähnliche
Programme aufgesetzt.
1Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen u. SPD 2019-2024; S. 76
2Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen u. SPD 2019-2024; S. 77
3Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen u. SPD 2019-2024; S. 77
4Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen u. SPD 2019-2024; S. 80