Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.4. Arbeit - Wirtschaft - Finanzen |
Antragsteller*in: | SPD-Kreisverband Mittelsachsen |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Verfahrensvorschlag: | Debatte |
Beschlossen am: | 07/03/2021 |
Eingereicht: | 02/26/2021, 17:30 |
A06: Reform Handelsvertreter nach §84 Handelsgesetzbuch (HGB) wegen Scheinselbstständigkeit
Votum der Antragskommission
Debatte
Teile der Begründung sollten Antragstext werden.
Antragstext
Der SPD-Landesparteitag möge beschließen und an den SPD-Bundesparteitag bzw. die
Bundestagsfraktion weiterleiten.
Der §84 Handelsgesetzbuch (Handelsvertreter) soll reformiert werden.
Begründung
Der Handelsvertreter nach §84 Handelsgesetzbuch (HGB) darf nur ausschließlich
für ein Unternehmen tätig werden an das er vertraglich gebunden ist. Er
unterliegt der Weisung des Unternehmens. Teilweise werden sogar Arbeitszeiten
angewiesen. Umsatz – und Produktionsziele werden vom Unternehmen vorgegeben. Bei
Nichterfüllung dieser drohen Sanktionen bis hin zur Kündigung des
Handelsvertreter-Vertrages. Im Unterschied zum Arbeitnehmer hat der
Handelsvertreter nach §84 (HGB) seine Sozialabgaben (Renten- Kranken- und
Pflegeversicherung) selbst zu leisten. Der Handelsvertreter führt keine Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung ab. Der Unternehmer spart die Arbeitgeberanteile an
den Sozialversicherungsabgaben. Dadurch entgehen den Sozialkassen
Millionenbeträge an Sozialversicherungsabgaben. Die reelle Arbeitssituation bzw.
das reale Arbeitsumfeld stellt eine Scheinselbstständigkeit dar. Außerdem trägt
der Handelsvertreter das komplette unternehmerische Risiko.