Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.7. Inneres - Kommunales - Recht |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | SPD-Landesparteitag |
Basierend auf: | K17: Schluss mit ABCD-Waffen: Ächtung von Digitalwaffen |
Schluss mit ABCD-Waffen: Ächtung von Digitalwaffen
Beschlusstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an den SPD
Bundesparteitag weiterleiten:
Nie wieder Krieg durch Deutschland. Das gilt auch im Internet. Daher lehnen wir
den Einsatz von digitalen Angriffswaffen konsequent, absolut und ohne Ausnahme
ab. Digitale Angriffswaffen sind im Sinne einer Zusatzvereinbarung zum Genfer
Protokoll weltweit zu ächten.
Der Einsatz und das Vorhalten digitaler Waffen durch staatliche wie private
Institutionen muss strengstens untersagt und geahndet werden.
Digitale Angriffswaffen unterliegen im Vergleich zu bislang bekannten
Kriegswaffen im Besonderen dem Risiko der Proliferation – der unbeabsichtigten
Weitergabe an Dritte. So geschehen bei der Schadsoftware Wannacry, da digitale
Angriffswerkzeuge ohne großen Aufwand vervielfältig werden können.
Defensive IT-Sicherheitsstrategie
Im digitalen Raum ist es erstmals theoretisch möglich, über rein defensive
Maßnahmen vollständige Sicherheit für alle zu erzeugen. Jegliche digitale
Angriffswerkzeuge gefährden im Gegensatz dazu immer die IT-Sicherheit für alle,
da diese immer auf bewusst nicht geschlossenen Sicherheitslücken in IT-Systemen
basieren, anstatt diese zu schließen. Wir fordern daher eine konsequente
defensive IT-Strategie, die zum Ziel hat, Sicherheitslücken zu schließen, die
Bevölkerung im IT-Bereich zu qualifizieren und alle digitalen Geräte konsequent
zu schützen.
Im gleichen Zug müssen staatliche Allmachtsfantasien von Kryptografie-Verboten,
staatliche Backdoors oder Rückangriffe über HackBacks dringend unterbunden
werden. Es ist nicht möglich, dass solche Werkzeuge existieren, ohne dass
zusätzliche Angriffsvektoren für böswillige Absichten existieren. Diese können
damit niemals Teil einer defensiven IT-Sicherheitsstrategie sein.
Abgrenzung zum „Hacken“
Von der Herstellung und dem Einsatz digitaler Waffen ist das bewusste oder
unbewusste Auffinden bzw. „erhacken“ von sicherheitsrelevanten Lücken in IT-
Systemen abzugrenzen. Verbunden mit einer Meldepflicht für gefundene
Sicherheitslücken ist dies ein Dienst im Sinne der Zivilcourage und muss fester
Bestandteil einer defensiven IT-Sicherheitsstrategie sein. Dies zieht eine
entsprechende Anpassung des „Hacker-Paragraphen“ §202c StGB nach sich.