| Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.7. Inneres - Kommunales - Recht | 
| Status: | Beschluss | 
| Beschluss durch: | SPD-Landesparteitag | 
| Basierend auf: | K17: Schluss mit ABCD-Waffen: Ächtung von Digitalwaffen | 
Schluss mit ABCD-Waffen: Ächtung von Digitalwaffen
Beschlusstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an den SPD 
Bundesparteitag weiterleiten:
Nie wieder Krieg durch Deutschland. Das gilt auch im Internet. Daher lehnen wir 
den Einsatz von digitalen Angriffswaffen konsequent, absolut und ohne Ausnahme 
ab. Digitale Angriffswaffen sind im Sinne einer Zusatzvereinbarung zum Genfer 
Protokoll weltweit zu ächten.
Der Einsatz und das Vorhalten digitaler Waffen durch staatliche wie private 
Institutionen muss strengstens untersagt und geahndet werden.
Digitale Angriffswaffen unterliegen im Vergleich zu bislang bekannten 
Kriegswaffen im Besonderen dem Risiko der Proliferation – der unbeabsichtigten 
Weitergabe an Dritte. So geschehen bei der Schadsoftware Wannacry, da digitale 
Angriffswerkzeuge ohne großen Aufwand vervielfältig werden können.
Defensive IT-Sicherheitsstrategie
Im digitalen Raum ist es erstmals theoretisch möglich, über rein defensive 
Maßnahmen vollständige Sicherheit für alle zu erzeugen. Jegliche digitale 
Angriffswerkzeuge gefährden im Gegensatz dazu immer die IT-Sicherheit für alle, 
da diese immer auf bewusst nicht geschlossenen Sicherheitslücken in IT-Systemen 
basieren, anstatt diese zu schließen. Wir fordern daher eine konsequente 
defensive IT-Strategie, die zum Ziel hat, Sicherheitslücken zu schließen, die 
Bevölkerung im IT-Bereich zu qualifizieren und alle digitalen Geräte konsequent 
zu schützen.
Im gleichen Zug müssen staatliche Allmachtsfantasien von Kryptografie-Verboten, 
staatliche Backdoors oder Rückangriffe über HackBacks dringend unterbunden 
werden. Es ist nicht möglich, dass solche Werkzeuge existieren, ohne dass 
zusätzliche Angriffsvektoren für böswillige Absichten existieren. Diese können 
damit niemals Teil einer defensiven IT-Sicherheitsstrategie sein.
Abgrenzung zum „Hacken“
Von der Herstellung und dem Einsatz digitaler Waffen ist das bewusste oder 
unbewusste Auffinden bzw. „erhacken“ von sicherheitsrelevanten Lücken in IT-
Systemen abzugrenzen. Verbunden mit einer Meldepflicht für gefundene 
Sicherheitslücken ist dies ein Dienst im Sinne der Zivilcourage und muss fester 
Bestandteil einer defensiven IT-Sicherheitsstrategie sein. Dies zieht eine 
entsprechende Anpassung des „Hacker-Paragraphen“ §202c StGB nach sich.
