Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.3. Familie - Gesundheit - Soziales |
Antragsteller*in: | SPD-Ortsverein Dresden-Leuben |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Verfahrensvorschlag: | Debatte |
Eingereicht: | 11/23/2020, 15:47 |
F05: Solidarische Finanzierung der Rentenkasse
Votum der Antragskommission
Debatte
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen und an zuständige Parteiinstanzen
weiterreichen, dass sich die SPD Sachsen für folgende Änderungen der
gesetzlichen Rentenversicherung ausspricht:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist unter Einbeziehung aller Bürger*innen neu
aufzusetzen. Alle arbeitenden Personen sind verpflichtet in die
Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu zählen auch Abgeordnete, Beamtinnen und
Beamte, Soldatinnen und Soldaten und Selbstständige. Das System ist so
auszulegen, dass es eine Höchstrente, jedoch auch einen Höchstbeitrag
(Beitragsbemessung) gibt. Die Beiträge sind bei Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen
und Soldat*innen solidarisch vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer (bei Beamt*innen
etc der Staat) zu zahlen. Selbstständige führen entsprechend ihres Ertrages
einen nach oben hin gedeckelten prozentualen Betrag an die Rentenversicherung
ab. Es soll in die Überlegungen mit einbezogen werden, einen Kapitalfond aus
Teil-Beiträgen aufzusetzen, welcher nachhaltig in die deutsche und europäische
Wirtschaft investiert.
Begründung
Die Rentenversicherung ist nur solidarisch und zukunftsfähig, wenn alle
ausnahmslos in das System einzahlen und Ausnahmetatbestände reduziert werden.
Die gesetzliche Rente ist unaustauschbarer Teil der Sozialversicherung, wird
jedoch zunehmend aus Steuermitteln querfinanziert. Eine grundlegende Reform der
selbigen ist deshalb zwingend notwendig.
Die Digitalisierung und die damit verbundenen Wandlungen von Arbeitsformen und -
modellen müssen in die Betrachtung einbezogen werden. Der demokrafischen
Entwicklung kann zusätzlich durch einen teilweise am Kapitalmarkt investierten
Rentenfond abgeholfen werden.