Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.8. Demokratie - Europa - Welt |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | SPD-Landesparteitag |
Basierend auf: | D09: Transparente Kommunalpolitik |
Transparente Kommunalpolitik
Beschlusstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-
Landtagsfraktion weiterleiten:
- Die Sächsische Gemeindeordnung ist dahingehend zu ändern, dass Sitzungen
von beschließenden und beratenden Ausschüssen zunächst grundsätzlich immer
öffentlich sind. §41, Abs. 5, Satz 2 ist entsprechend zu streichen. Die
Herstellung von Nichtöffentlichkeit darf nur die Ausnahme sein.
- In den beschließenden und beratenden Ausschüssen des Gemeinderats müssen
Ratsmitglieder, die kein Mitglied des entsprechenden Ausschusses sind,
Rederecht erhalten. §42, Abs. 4 SächsGemO ist dementsprechend zu ändern,
dass alle Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderates die Möglichkeit
erhalten, nicht nur an den Sitzungen als Zuhörer*in teilzunehmen, sondern
sie auch mit Beiträgen mitzugestalten.
- Anfragen von Gemeinderät*innen an den/die Bürgermeister*in und die damit
verbundenen Antworten müssen in geeigneter Form öffentlich gemacht werden.
Diese Regelung muss in der Sächsischen Gemeindeordnung (hier: §28, Abs. 6)
verankert und nicht den Kommunen überlassen werden.
Die o.g. Änderungen sind in adäquater Art und Weise auch in der Sächsischen
Landkreisordnung vorzunehmen.
- Die Sächsische Landkreisordnung ist zudem dahingehend zu ändern, sodass im
§ 31a SächsLKrO eine verbindliche personelle Mindestausstattung
festgeschrieben wird.
Begründung
Die Sächsische Gemeindeordnung ist im Landtag immer wieder Thema. Einige Dinge
für klarerer Rechte und Pflichten von Räten konnten umgesetzt werden, einige
blieben unberücksichtigt. Das kann uns nicht zufriedenstellen. Die SPD Sachsen
bekennt sich zu einer transparenten und bürgerfreundlichen Kommunalpolitik. Dazu
gehört, dass Sitzungen der Gemeinderäte öffentlich stattfinden, das
Mitspracherecht von Stadt- und Gemeinderät*innen umfassend gewahrt wird und
Anfragen an die Verwaltung für jeden zugänglich sind.
Zudem muss der jahrelange Streit über eine personelle Mindestausstattung von
Kreistagsfraktionen endlich verbindlich festgeschrieben werden. Dies stärkt die
ehrenamtliche Arbeit in den Räten und damit unsere Demokratie.
Daher fordern wir die Landtagsfraktion der SPD Sachsen auf, auch diese
Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung weiter zu verfolgen.