Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 8.7. Inneres - Kommunales - Recht |
Antragsteller*in: | SPD-Ortsverein Elbhang/Schönfelder Hochland |
Status: | Verschoben |
Verfahrensvorschlag: | Verschoben zu |
Eingereicht: | 05/17/2021, 13:49 |
K10: Wiedereröffnung des Dresdner Fernsehturms
Votum der Antragskommission
Debatte
Antragstext
Die SPD Sachsen setzt sich dafür ein, dass bevor eine endgültige Entscheidung
über die Sanierung des Dresdner Fernsehturms beschlossen wird,
- die rechtliche Zulässigkeit der Wiedereröffnung vollumfänglich geprüft
wird
- die Problematik des Zubringerverkehrs geklärt ist
- den berechtigten Belangen der Anwohner im Hinblick auf den
Zubringerverkehr entsprochen wird
- und für den Fall, dass entweder die rechtliche Zulässigkeit einer
Wiedereröffnung fraglich oder die Belange der Anwohner nicht gewahrt sind,
einer Wiedereröffnung entgegen tritt.
Begründung
Die Frage der Wiedereröffnung des Dresdner Fernsehturms ist für die Dresdner
Stadtgesellschaft ein Thema von hervorgehobener Bedeutung. Auf Grund der
Verwendung von Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen besitzt die
Problematik allerdings eine über die lokale Bedeutung hinausgehende Dimension.
Darüber hinaus ergibt sich eine solche weitergehende Bedeutung aus der über den
engeren Raum von Dresden hinausreichenden touristischen Bedeutung.
Die sächsische SPD hat sich in der Vergangenheit für eine Sanierung und
Wiedereröffnung des Dresdner Fernsehturms engagiert. So hat bereits Dr. Eva-
Maria Stange in ihrem Wahlkampf für die Oberbürgermeisterwahl der
Bürgerinitiative, die sich um die Wiedereröffnung des Dresdner Fernsehturms
bemüht ihre Unterstützung signalisiert[1]. Thomas Jurk hat als
Bundestagsabgeordneter dafür gesorgt, dass Mittel zur Sanierung in den
Bundeshaushalt eingestellt werden[2].
Demgegenüber hat der antragstellende Ortsverein, in dessen Gebiet sich der
Fernsehturm befindet, dieses Projekt seit Anbeginn mit großer Skepsis verfolgt
und eine „große Lösung“ abgelehnt.
Zwischenzeitlich war das Thema Dresdner Fernsehturm wiederholt Gegenstand der
Beschlussfassung im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden.
Im Jahr 2017 wurde eine Machbarkeitsstudie[3] vorgelegt. Diese sah verschiedene
Varianten der Erschließung vor, die sich in der Folge als teilweise utopisch
herausgestellt hatten, wie zum Beispiel eine Erschließung mittels einer Seilbahn
vom linkselbischen Ufer oder aber die Errichtung eines großen Neubaus am Fuße
des Fernsehturms mit einem Technikmuseum.
Am 17.12.2018 fasste der Stadtrat einen Beschluss zu einer Sanierungs- und
Finanzkonzeption[4].
In der weiteren Diskussion des Projekts wurden die Probleme der verkehrlichen
Erschließung offenkundig, sodass der Stadtrat am 8.7.2019 einen Beschluss zur
Erstellung eines Verkehrskonzepts[5] fasste. Dieses Mobilitätskonzept[6] wurde
im Jahr 2020 vorgelegt. Es fand auch eine Einwohnerversammlung im Kulturpalast
statt. Dieses Mobilitätskonzept wurde in erheblichem Umfang kritisiert. Neben
wiederum utopischen Ideen wie der Nutzung von Amphibienbussen, die am
Theaterplatz starten sollen und die Touristenströme dann bewältigen sollen waren
insbesondere die konkreten baulichen Maßnahmen, die als Voraussetzung benannt
worden sind Gegenstand der Kritik. Die dort benannten baulichen Maßnahmen wie
zum Beispiel die Sanierung des Ullersdorfer Platz beschäftigt die
Kommunalpolitik in Dresden seit 30 Jahren, ein Planfeststellungsverfahren, das
zumindest ansatzweise eine zeitliche Abschätzung der Realisierung der baulichen
Maßnahmen zulassen würde, ist bislang nicht eingeleitet.
Am 22.4.2021 beschloss der Stadtrat eine Absichtserklärung zur Regelung der
Rahmenbedingungen für die Wiedereröffnung des Dresdner Fernsehturms-Letter
Intent (LOI) [7].
Die SPD Stadtratsfraktion hat im Hinblick auf die fehlende Perspektive bei der
Bewältigung der zu erwartenden Verkehrsströme und im Hinblick auf die Frage der
rechtlichen Zulässigkeit gegen diese Absichtserklärung gestimmt.
Vor diesem Hintergrund hält der antragstellende Ortsverein die gegenwärtige
Vorgehensweise durch Landeshauptstadt Dresden für nicht akzeptabel und beantragt
daher wie oben ausgeführt die Unterstützung des Landesverbandes.
[4] SR/058/2018
[5] SR A0587/19
[6] SR V0636/20
[7] V0172_19_Beschlussausfertigung_SR_V0172_19_mU.pdf