Antrag: | Soziale Wohnungspolitik für Sachsen umsetzen! |
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Antragsteller*in: | SPD-Unterbezirk Dresden |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 07/01/2021, 15:06 |
Ä2 zu M05: Soziale Wohnungspolitik für Sachsen umsetzen!
Antragstext
Von Zeile 13 bis 44:
- Mietpreisbremse 2021 aktivieren
Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit CDU und Grünen auf die Einführung der Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden noch 2020 geeinigt. Die Mietpreisbremse bindet bei der Neuvermietung einer Wohnung die neue Miete an den Mietpreisspiegel. So können wir es schaffen, dass mehr Menschen - auch mit niedrigen Einkommen -, wenn sie eine größere oder kleinere Wohnung suchen, im eigenen Viertel bleiben können und nicht in unattraktive Lagen verdrängt werden. Schon in der letzten Legislatur weigerte sich das damals noch zuständige Innenministerium die Realität der angespannten Wohnungsmärkte in Leipzig und Dresden anzuerkennen. Hält diese Realitätsverweigerung auch 2021 an, stellt sich die Frage, ob die Koalition noch eine gemeinsame Grundlage hat.
- 250 Millionen im Jahr für den sozialen Wohnungsbau in den Großstädten ab 2021
Im Doppelhaushalt 2021/2022 werden wir dafür sorgen, dass neben den Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau und dem Kofinanzierungsanteil des Freistaats insgesamt Mittel von 250 Mio. Euro pro Jahr, also 500 Mio. Euro für den Doppelhaushalt, eingestellt werden. Unser Ziel ist es in Sachsen jedes Jahr insgesamt rund 2 000 Wohnungen neu zu fördern. Zusätzlich werden wir das Förderprogramm für Genossenschaften öffnen, indem wir die Option eröffnen, den Baukostenzuschuss auf die Miete während des gesamten Abschreibungszeitraums einer Wohnung zu strecken.
- Zweckentfremdungsverbot einführen
Wir beobachten, dass Wohnungen teilweise nicht mehr als Wohnungen genutzt, sondern als Ferienwohnungen oder leerstehende Spekulationsobjekte missbraucht und so dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Damit muss Schluss sein, um die mittel- bis langfristige Sicherung bezahlbaren Wohnraums zu gewährleisten. Deshalb drängen wir darauf, dass noch 2021 das im Koalitionsvertrag beschlossene Zweckentfremdungsverbot erlassen wird.
1. Angekündigte Mietpreisbremse in Kraft setzen!
Im Juni 2021 kündigte das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung endlich an, das Verfahren zur Einführung einer Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig zu starten. Diese Entscheidung ist auch Ergebnis des jahrelangen Drucks von Mieterverbänden und SPD gegen die Beharrungskräfte von Immobilienverbänden und CDU. Wir sehen in der Mietpreisbremse die Chance, die Spirale von immer höheren Neuvertragsmieten deutlich zu bremsen. Diese darf zukünftig nur noch um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Damit diese Neuregelung aber tatsächlich Ende 2021 Realität wird, muss das zuständige Ministerium nun schnell auch einen Verordnungsentwurf vorlegen. Die Landtagsfraktion der SPD und die SPD-Minister:innen sollen das begleiten und dazu beitragen, dass die Mietpreisbremse wirklich kommt und spätestens Anfang 2022 in Kraft tritt.
2. Sozialen Wohnungsbau weiter aufstocken
Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt 2021/22 werden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen auf jährlich 50 Millionen Euro aufgestockt. Damit erhalten insbesondere die beiden großen Städte Dresden und Leipzig weiter Planungssicherheit. Trotz dieser leichten Steigerung sehen wir allerdings für kommende Haushalte wachsende Bedarfe. Daher wollen wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich ausweiten, um mehr Angebote für die wachsende Zahl an Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Mittlerweile hätte z.B. in Dresden fast jeder dritte Mieterhaushalt Anspruch auf eine entsprechende Wohnung. Mit der auf den Weg gebrachten möglichen Verlängerung der Belegungsbindung auf 20 Jahre wollen wir dem perspektivischem Auslaufen bestehender Belegungsrechte entgegentreten. Auch hier halten wir weitere Verlängerungen für sinnvoll. Zukünftig muss auch der Kauf von Belegungsrechten ermöglicht werden.
In zukünftigen Doppelhaushalten (ab 2023/24) sollen sich die Landtagsfraktion der SPD und die SPD-Minister:innen dafür einsetzen, dass neben den Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau der Kofinanzierungsanteil des Freistaates sukzessive aufgestockt wird, um den Bau von jährlich 2.000 neue Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in Sachsen zu ermöglichen. Die Landes- und auch die kommunale Ebene sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel schneller und umfangreicher abfließen als bisher und dadurch einen zügigeren Baufortschritt zu ermöglichen.
3. Zweckentfremdungsverbot einführen
Wir beobachten, dass insbesondere Wohnungen in Innenstadtlagen von Leipzig und Dresden teilweise nicht mehr als Wohnungen genutzt, sondern als Ferienwohnungen oder leerstehende Spekulationsobjekte missbraucht und so dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Damit muss Schluss sein, um mittel- bis langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Die Kommunen können am besten einschätzen, welche Quartiere von solchen Entwicklungen besonders betroffen sind. Daher muss die CDU endlich ihren Widerstand gegen eine gesetzliche Grundlage für entsprechende kommunale Satzungen aufgeben!
4. Baulandmobilsierungsgesetz in Sachsen umsetzen
Bundestag und Bundesrat haben vor kurzem das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden Kommunen bei ihrem Vorkaufsrecht gestärkt, der Spekulation mit Bauland einen Riegel vorzuschieben. Die Kommunen erhalten mehr Mitspracherecht beim sozialen Wohnungsbau, damit auf Filetgrundstücken in Innenstadtlagen nicht nur Luxuswohnraum entsteht. Zusätzlich wurde das Geschäftsmodell gestoppt, nach dem ganze Mietshäuser in Einzeleigentumswohnungen umgewandelt werden.
Die Länder müssen nun tätig werden und für die Kommunen per Verordnung eine rechtliche Grundlage zur Umsetzung schaffen. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass eine entsprechende Verordnung durch die Staatsregierung bis Mitte 2022 erarbeitet wird.
Um die Nachvollziehbarkeit unserer Regierungsarbeit für die Mitgliedschaft sicherzustellen, berichtet der Landesvorstand den Mitgliedern in einer Mitglieder-Mail - spätestens im Januar 2022 - über die Umsetzung dieses Beschlusses.
Von Zeile 13 bis 44:
- Mietpreisbremse 2021 aktivieren
Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit CDU und Grünen auf die Einführung der Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden noch 2020 geeinigt. Die Mietpreisbremse bindet bei der Neuvermietung einer Wohnung die neue Miete an den Mietpreisspiegel. So können wir es schaffen, dass mehr Menschen - auch mit niedrigen Einkommen -, wenn sie eine größere oder kleinere Wohnung suchen, im eigenen Viertel bleiben können und nicht in unattraktive Lagen verdrängt werden. Schon in der letzten Legislatur weigerte sich das damals noch zuständige Innenministerium die Realität der angespannten Wohnungsmärkte in Leipzig und Dresden anzuerkennen. Hält diese Realitätsverweigerung auch 2021 an, stellt sich die Frage, ob die Koalition noch eine gemeinsame Grundlage hat.
- 250 Millionen im Jahr für den sozialen Wohnungsbau in den Großstädten ab 2021
Im Doppelhaushalt 2021/2022 werden wir dafür sorgen, dass neben den Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau und dem Kofinanzierungsanteil des Freistaats insgesamt Mittel von 250 Mio. Euro pro Jahr, also 500 Mio. Euro für den Doppelhaushalt, eingestellt werden. Unser Ziel ist es in Sachsen jedes Jahr insgesamt rund 2 000 Wohnungen neu zu fördern. Zusätzlich werden wir das Förderprogramm für Genossenschaften öffnen, indem wir die Option eröffnen, den Baukostenzuschuss auf die Miete während des gesamten Abschreibungszeitraums einer Wohnung zu strecken.
- Zweckentfremdungsverbot einführen
Wir beobachten, dass Wohnungen teilweise nicht mehr als Wohnungen genutzt, sondern als Ferienwohnungen oder leerstehende Spekulationsobjekte missbraucht und so dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Damit muss Schluss sein, um die mittel- bis langfristige Sicherung bezahlbaren Wohnraums zu gewährleisten. Deshalb drängen wir darauf, dass noch 2021 das im Koalitionsvertrag beschlossene Zweckentfremdungsverbot erlassen wird.
1. Angekündigte Mietpreisbremse in Kraft setzen!
Im Juni 2021 kündigte das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung endlich an, das Verfahren zur Einführung einer Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig zu starten. Diese Entscheidung ist auch Ergebnis des jahrelangen Drucks von Mieterverbänden und SPD gegen die Beharrungskräfte von Immobilienverbänden und CDU. Wir sehen in der Mietpreisbremse die Chance, die Spirale von immer höheren Neuvertragsmieten deutlich zu bremsen. Diese darf zukünftig nur noch um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Damit diese Neuregelung aber tatsächlich Ende 2021 Realität wird, muss das zuständige Ministerium nun schnell auch einen Verordnungsentwurf vorlegen. Die Landtagsfraktion der SPD und die SPD-Minister:innen sollen das begleiten und dazu beitragen, dass die Mietpreisbremse wirklich kommt und spätestens Anfang 2022 in Kraft tritt.
2. Sozialen Wohnungsbau weiter aufstocken
Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt 2021/22 werden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen auf jährlich 50 Millionen Euro aufgestockt. Damit erhalten insbesondere die beiden großen Städte Dresden und Leipzig weiter Planungssicherheit. Trotz dieser leichten Steigerung sehen wir allerdings für kommende Haushalte wachsende Bedarfe. Daher wollen wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich ausweiten, um mehr Angebote für die wachsende Zahl an Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Mittlerweile hätte z.B. in Dresden fast jeder dritte Mieterhaushalt Anspruch auf eine entsprechende Wohnung. Mit der auf den Weg gebrachten möglichen Verlängerung der Belegungsbindung auf 20 Jahre wollen wir dem perspektivischem Auslaufen bestehender Belegungsrechte entgegentreten. Auch hier halten wir weitere Verlängerungen für sinnvoll. Zukünftig muss auch der Kauf von Belegungsrechten ermöglicht werden.
In zukünftigen Doppelhaushalten (ab 2023/24) sollen sich die Landtagsfraktion der SPD und die SPD-Minister:innen dafür einsetzen, dass neben den Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau der Kofinanzierungsanteil des Freistaates sukzessive aufgestockt wird, um den Bau von jährlich 2.000 neue Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in Sachsen zu ermöglichen. Die Landes- und auch die kommunale Ebene sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel schneller und umfangreicher abfließen als bisher und dadurch einen zügigeren Baufortschritt zu ermöglichen.
3. Zweckentfremdungsverbot einführen
Wir beobachten, dass insbesondere Wohnungen in Innenstadtlagen von Leipzig und Dresden teilweise nicht mehr als Wohnungen genutzt, sondern als Ferienwohnungen oder leerstehende Spekulationsobjekte missbraucht und so dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Damit muss Schluss sein, um mittel- bis langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Die Kommunen können am besten einschätzen, welche Quartiere von solchen Entwicklungen besonders betroffen sind. Daher muss die CDU endlich ihren Widerstand gegen eine gesetzliche Grundlage für entsprechende kommunale Satzungen aufgeben!
4. Baulandmobilsierungsgesetz in Sachsen umsetzen
Bundestag und Bundesrat haben vor kurzem das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden Kommunen bei ihrem Vorkaufsrecht gestärkt, der Spekulation mit Bauland einen Riegel vorzuschieben. Die Kommunen erhalten mehr Mitspracherecht beim sozialen Wohnungsbau, damit auf Filetgrundstücken in Innenstadtlagen nicht nur Luxuswohnraum entsteht. Zusätzlich wurde das Geschäftsmodell gestoppt, nach dem ganze Mietshäuser in Einzeleigentumswohnungen umgewandelt werden.
Die Länder müssen nun tätig werden und für die Kommunen per Verordnung eine rechtliche Grundlage zur Umsetzung schaffen. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass eine entsprechende Verordnung durch die Staatsregierung bis Mitte 2022 erarbeitet wird.
Um die Nachvollziehbarkeit unserer Regierungsarbeit für die Mitgliedschaft sicherzustellen, berichtet der Landesvorstand den Mitgliedern in einer Mitglieder-Mail - spätestens im Januar 2022 - über die Umsetzung dieses Beschlusses.