Begründung erste Streichung (Zeile 3436): "Digitale Abstimmungstools, Foren und ähnliche Interaktionsmöglichkeiten" gibt es bereits auf der Lernplattform lernsax.
Begründung zweite Streichung (Zeile 66-69): Durch politische Entwicklung ist dieser Teil überholt, da der sächsische Doppelhaushalt 2021/2022 mittlerweile beschlossen.
Begründung zur Änderung: Die Ausstattung der Schulen mit IT fällt in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers, also der Stadt bzw. Gemeinde bzw. den Landkreis.