Antrag: | Unser Umgang mit der Pandemie |
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Antragsteller*in: | Jusos Sachsen |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/03/2021, 14:38 |
Ä1 zu INI01: Unser Umgang mit der Pandemie
Antragstext
Von Zeile 19 bis 20 einfügen:
Gesundheitssystems nachhaltig zu vermeiden und um andererseits gravierende Einschränkungen dauerhaft vermeiden zu können.
Anders als vor einem Jahr liegen heute wissenschaftliche Konzepte für solch eine Niedriginzidenzstrategie. Das RKI hat das Konzept „Control COVID“ entwickelt, und eine unabhängige Gruppe aus Ärzt:innen, Virolog:innen, Jurist:innen, Ökonom:innen und einem breiten Spektrum weiterer Wissenschaftler:innen haben die No-COVID-Strategie erarbeitet. Die SPD Sachsen bekennt sich zu diesen Vorschlägen aus der Wissenschaft, und wird sich für eine Pandemiebekämpfung einsetzen, die sich daran orientiert.
Von Zeile 32 bis 33 einfügen:
Pandemie lokal vor Ort zu bekämpfen, um flächendeckende Grundrechtseinschränkungen möglichst zu vermeiden.
Bei großen Landkreisen besteht die Gefahr, dass die landkreisweite 7-Tage-Inzidenz einen lokalen Ausbruch nicht erkennt. Daher sollte der von der „No-COVID“-Strategie vorgeschlagenen Ansatz „Grüner Zonen“ als Einheiten unterhalb der Ebene der Landkreise übernommen werden. Die Möglichkeit von weiteren Handlungsschritten, wie die Einführung von Test- oder Quarantänepflichten beim Übergang in Grüne Zonen ist zu prüfen.
Von Zeile 39 bis 41 einfügen:
epidemischen Lage auf der Grundlage von Kennzahlen wie etwa die Belegung der Intensivstationen und der Risikofallanzahl (also die Anzahl an Fällen, die nicht lückenlos zurückverfolgt werden können) erfolgen, die der Komplexität des Infektionsgeschehens, der Belastung des Gesundheitssystems und den Auswirkungen auf die Gesundheit der
Von Zeile 183 bis 192:
In Folge der sukzessiven Ausweitung der Infektionsschutz-Anforderungen in der Arbeitswelt haben auch Unternehmen und Beschäftigte ihren Anteil zur Eindämmung der Pandemie geleistet. Die bewährten Maßnahmen wie die Wahrung des Abstands am Arbeitsplatz, das Tragen von medizinischen und FFP2-Masken oder die regelmäßigen Antigen-Schnelltests für nicht vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte leisten auch bei niedrigen Inzidenzen einen Beitrag zum Schutz vor der Wiederverbreitung des Virus. Homeoffice trägt weiter zur Kontaktminimierung bei und sollte bei steigenden Inzidenzen entsprechend des Stufenplans wieder stärker verpflichtend werden.
In Folge der sukzessiven Ausweitung der Infektionsschutz-Anforderungen in der Arbeitswelt haben auch Unternehmen und Beschäftigte ihren Anteil zur Eindämmung der Pandemie geleistet. Die bewährten Maßnahmen wie die Wahrung des Abstands am Arbeitsplatz, das Tragen von medizinischen und FFP2-Masken oder die regelmäßigen Antigen-Schnelltests für nicht vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte leisten auch bei niedrigen Inzidenzen einen Beitrag zum Schutz vor der Wiederverbreitung des Virus. Homeoffice trägt weiter zur Kontaktminimierung bei und sollte bei steigenden Inzidenzen entsprechend des Stufenplans wieder verpflichtend werden. Präsenzarbeit sollte bei hohen Inzidenzen nur noch in strengen Ausnahmefällen möglich sein. Ein Nachweis über einen aktuellen negativen Test, eine abgeschlossene Impfung oder eine überstandene Infektion sollte dann ebenso erforderlich sein wie ein Hygienekonzept, dass mindestens die allgemeinen Hygieneanforderungen wie Maskenpflicht und Abstandsregelungen umfasst.
Von Zeile 19 bis 20 einfügen:
Gesundheitssystems nachhaltig zu vermeiden und um andererseits gravierende Einschränkungen dauerhaft vermeiden zu können.
Anders als vor einem Jahr liegen heute wissenschaftliche Konzepte für solch eine Niedriginzidenzstrategie. Das RKI hat das Konzept „Control COVID“ entwickelt, und eine unabhängige Gruppe aus Ärzt:innen, Virolog:innen, Jurist:innen, Ökonom:innen und einem breiten Spektrum weiterer Wissenschaftler:innen haben die No-COVID-Strategie erarbeitet. Die SPD Sachsen bekennt sich zu diesen Vorschlägen aus der Wissenschaft, und wird sich für eine Pandemiebekämpfung einsetzen, die sich daran orientiert.
Von Zeile 32 bis 33 einfügen:
Pandemie lokal vor Ort zu bekämpfen, um flächendeckende Grundrechtseinschränkungen möglichst zu vermeiden.
Bei großen Landkreisen besteht die Gefahr, dass die landkreisweite 7-Tage-Inzidenz einen lokalen Ausbruch nicht erkennt. Daher sollte der von der „No-COVID“-Strategie vorgeschlagenen Ansatz „Grüner Zonen“ als Einheiten unterhalb der Ebene der Landkreise übernommen werden. Die Möglichkeit von weiteren Handlungsschritten, wie die Einführung von Test- oder Quarantänepflichten beim Übergang in Grüne Zonen ist zu prüfen.
Von Zeile 39 bis 41 einfügen:
epidemischen Lage auf der Grundlage von Kennzahlen wie etwa die Belegung der Intensivstationen und der Risikofallanzahl (also die Anzahl an Fällen, die nicht lückenlos zurückverfolgt werden können) erfolgen, die der Komplexität des Infektionsgeschehens, der Belastung des Gesundheitssystems und den Auswirkungen auf die Gesundheit der
Von Zeile 183 bis 192:
In Folge der sukzessiven Ausweitung der Infektionsschutz-Anforderungen in der Arbeitswelt haben auch Unternehmen und Beschäftigte ihren Anteil zur Eindämmung der Pandemie geleistet. Die bewährten Maßnahmen wie die Wahrung des Abstands am Arbeitsplatz, das Tragen von medizinischen und FFP2-Masken oder die regelmäßigen Antigen-Schnelltests für nicht vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte leisten auch bei niedrigen Inzidenzen einen Beitrag zum Schutz vor der Wiederverbreitung des Virus. Homeoffice trägt weiter zur Kontaktminimierung bei und sollte bei steigenden Inzidenzen entsprechend des Stufenplans wieder stärker verpflichtend werden.
In Folge der sukzessiven Ausweitung der Infektionsschutz-Anforderungen in der Arbeitswelt haben auch Unternehmen und Beschäftigte ihren Anteil zur Eindämmung der Pandemie geleistet. Die bewährten Maßnahmen wie die Wahrung des Abstands am Arbeitsplatz, das Tragen von medizinischen und FFP2-Masken oder die regelmäßigen Antigen-Schnelltests für nicht vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte leisten auch bei niedrigen Inzidenzen einen Beitrag zum Schutz vor der Wiederverbreitung des Virus. Homeoffice trägt weiter zur Kontaktminimierung bei und sollte bei steigenden Inzidenzen entsprechend des Stufenplans wieder verpflichtend werden. Präsenzarbeit sollte bei hohen Inzidenzen nur noch in strengen Ausnahmefällen möglich sein. Ein Nachweis über einen aktuellen negativen Test, eine abgeschlossene Impfung oder eine überstandene Infektion sollte dann ebenso erforderlich sein wie ein Hygienekonzept, dass mindestens die allgemeinen Hygieneanforderungen wie Maskenpflicht und Abstandsregelungen umfasst.