Änderungen von A04 zu A04NEU
Ursprüngliche Version: | A04 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11/26/2020, 11:37 |
Neue Version: | A04NEU |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/03/2021, 16:46 |
Titel
Votum der Antragskommission
Antragstext
In Zeile 1 einfügen:
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, die SPD-Fraktionen in den sächsischen Stadträten, Kreistagen und Gemeinderäten sowie die SGK Sachsen weiterleiten:
Die SPD Sachsen setzt sich für das Prinzip der Guten Arbeit und für die adäquate Bezahlung von Beschäftigten in allen gesellschaftlichen Bereichen ein. Dies schließt die Arbeit der Lehrenden in unseren freien, privaten und staatlichen oder kommunalen sächsischen Musikschulen explizit mit ein. Musikschulen leisten einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Aus- und Weiterbildung von Menschen aller Altersklassen, sie stehen mit der Sensibilisierung für das Musizieren für kulturelle Vielfalt und weltoffene Haltung, regen ästhetisch-künstlerische Gestaltungskompetenz an und sind mit ihren Ensembles, Orchestern und Chören Orte des sozialen Miteinanders. Damit sind sie wichtige kulturelle Bildungseinrichtungen und auch eine wichtige Säule der öffentlichen Daseinsvorsorge und Freizeitgestaltung. Gerade deswegen sollten Musikschulen ihre Angebote niedrigschwellig anbieten können, die Kosten für den Unterricht müssen für alle Menschen erschwinglich sein.
Viele Musikschulen stellt dieser Anspruch jedoch vor eine Herausforderung. Zudem ist es nicht mehr grundlegendes Prinzip, dass Musikschulen in kommunaler Trägerschaft existieren. Nur wenige sind noch in kommunaler Hand. Vereinzelt wurden sie, wie auf Initiative der SPD-Fraktion Dresden das Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden, wieder in kommunale Trägerschaft überführt., wie auf Initiative der SPD-Fraktion Dresden das Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden. Dabei wäre es durchaus wünschenswert, wenn Musikschulen kommunal vorgehalten und auskömmlich finanziert würden. Ohne auskömmliche Finanzierung oder kommunale Trägerschaft ist auch eine adäquate Bezahlung der festangestellten und freien Kolleginnen und Kollegen an den jeweiligen Schulen nur schwer möglich. Dies muss sich ändern.
Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion sowie alle sozialdemokratischen Entscheider*innen, welche im Rahmen der Umsetzung des Sächsischen Kulturraumgesetztes involviert sind daher auf, in folgendem Sinne tätig zu werden:
- Die Finanzierung aller sächsischen Musikschulen – kommunal, in freier Trägerschaft und privat – muss auf den Prüfstand. Sollte festgestellt werden, dass die staatliche Förderung nicht ausreichend erscheint, so muss die Förderkulisse – z.B. im Rahmen der Kulturraumförderung – angepasst werden. Insbesondere die adäquate Bezahlung von fest angestelltem Personal wie von Honorarkräften muss ermöglicht werden.
- Kommunen, die ihre ehemals privatisierten Musikschulen wieder rekommunalisieren wollen, sollten seitens des Freistaats künftig finanziell unterstützt werden. Vorstellbar wäre ein Sonderfonds Musikschulen, welcher die Investitions- / Rücküberführungskosten bei der Rekommunalslierung anteilig unterstützt.
Darüber hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Stadtratsfraktionen, Bürgermeister*innen und Oberbürgermeister*innen auf, in Bezug auf Arbeitsbedingungen an kommunalen sächsischen Musikschulen in folgendem Sinne tätig zu werden:
Nach Zeile 7 einfügen:
- Honorarverträge zwischen Musiklehrer*innen und Musikschulen sollten sukzessive auf ein Minimum reduziert werden. Für Musiklehrer*innen muss die Festanstellung künftig die Regel sein.
- Honorarverträge sind weiter zulässig, wenn die Lehrenden dies explizit wünschen, beispielsweise, weil sie der Arbeit als Musiklehrer*in lediglich im Nebenerwerb nachkommen.
Kommunale Musikschulen, Musikschulen in freier Trägerschaft und private Anbieter müssen in die Lage versetzt werden ihre Honorarkräfte adäquat zu bezahlen. Dabei sollte sich ihre Vergütungen künftig angemessenen, tariforientierten Stundensätzen für festangestellte Mitarbeiter*innen orientieren einschließlich notwendiger individueller Sozialversicherungsbeiträge.