Änderungen von M05 zu M05NEU
Ursprüngliche Version: | M05 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11/30/2020, 11:38 |
Neue Version: | M05NEU |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/03/2021, 17:49 |
Titel
Votum der Antragskommission
Antragstext
Von Zeile 2 bis 5:
Der Landesparteitag möge beschließen und an die SPD Fraktion im sächsischen Landtag weiterleiten:
Die SPD Sachsen wirdmacht in den Jahren 2021 und 2022 eine Politik für bezahlbares Wohnen zu einem ihrer zentralen Anliegen machen und wird in der Landesregierung spürbare Verbesserungen für die Mieter*innen in Sachsen erreichen. Im
Von Zeile 9 bis 11:
Koalitionen mit der Union und den Grünen nicht alles umsetzen können, was in unserem Wahlprogramm stand.[Zeilenumbruch]
Sie erwarten aber zurecht, dass man auch bei der Wohnungspolitik den Unterschied merkt, dass die SPD regiert.
Dieser Unterschied ist nach den jüngsten Entscheidungen des Landtages zum Doppelhaushalt und des Staatsregierung zum Zweckentfremdungsverbot und zur Mietpreisbremse schon sichtbar. Wir geben uns mit den erreichten Zielen noch nicht zufrieden.
1. Angekündigte Mietpreisbremse in Kraft setzen!
Im Juni 2021 kündigte das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung endlich an, das Verfahren zur Einführung einer Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig zu starten. Diese Entscheidung ist auch Ergebnis des jahrelangen Drucks von Mieterverbänden und SPD gegen die Beharrungskräfte von Immobilienverbänden und CDU. Wir sehen in der Mietpreisbremse die Chance, die Spirale von immer höheren Neuvertragsmieten deutlich zu bremsen. Diese darf zukünftig nur noch um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Damit diese Neuregelung aber tatsächlich Ende 2021 Realität wird, muss das zuständige Ministerium nun schnell auch einen Verordnungsentwurf vorlegen. Die Landtagsfraktion der SPD und die SPD-Minister:innen sollen das begleiten und dazu beitragen, dass die Mietpreisbremse wirklich kommt und spätestens Anfang 2022 in Kraft tritt. Eine weitere Verzögerungstaktik schwächt die Grundlage, auf der diese Koalition aufbaut.
2. Sozialen Wohnungsbau weiter aufstocken Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt 2021/22 werden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen auf jährlich 50 Millionen Euro aufgestockt. Damit erhalten insbesondere die beiden großen Städte Dresden und Leipzig weiter Planungssicherheit. Trotz dieser leichten Steigerung sehen wir allerdings für kommende Haushalte wachsende Bedarfe. Daher wollen wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich ausweiten, um mehr Angebote für die wachsende Zahl an Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Mittlerweile hätte z.B. in Dresden fast jeder dritte Mieterhaushalt Anspruch auf eine entsprechende Wohnung. Mit der auf den Weg gebrachten möglichen Verlängerung der Belegungsbindung auf 20 Jahre wollen wir dem perspektivischem Auslaufen bestehender Belegungsrechte entgegentreten.
Auch hier halten wir weitere Verlängerungen für sinnvoll. Zukünftig muss auch der Kauf von Belegungsrechten ermöglicht werden.
In zukünftigen Doppelhaushalten (ab 2023/24) sollen sich die Landtagsfraktion der SPD und die SPD-Minister:innen dafür einsetzen, dass neben den Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau der Kofinanzierungsanteil des Freistaates sukzessive aufgestockt wird, um den Bau von jährlich 2.000 neue Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in Sachsen zu ermöglichen. Denn wir sehen, dass der Markt für teure Neubauwohnungen in den Großstädten mittlerweile erschöpft ist. Ohne Förderung wird es in den Großstädten nicht mehr wirtschaftlich sein zu bauen. Der Freistaat muss auch mit eigenen Mitteln eingreifen, damit in Leipzig und Dresden auch in Zukunft noch gebaut wird. Die Landes- und auch die kommunale Ebene sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel schneller und umfangreicher abfließen als bisher und dadurch einen zügigeren Baufortschritt zu ermöglichen.
3. Zweckentfremdungsverbot einführen
Wir beobachten, dass insbesondere Wohnungen in Innenstadtlagen von Leipzig und Dresden teilweise nicht mehr als Wohnungen genutzt, sondern als Ferienwohnungen oder leerstehende Spekulationsobjekte missbraucht und so dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Damit muss Schluss sein, um
mittel- bis langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Die Kommunen können am besten einschätzen, welche Quartiere von solchen Entwicklungen besonders betroffen sind. Daher muss die CDU endlich ihren Widerstand gegen eine gesetzliche Grundlage für entsprechende kommunale Satzungen aufgeben!
4. Baulandmobilsierungsgesetz in Sachsen umsetzen Bundestag und Bundesrat haben vor kurzem das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden Kommunen bei ihrem Vorkaufsrecht gestärkt, der Spekulation mit Bauland einen Riegel vorzuschieben. Die Kommunen erhalten mehr Mitspracherecht beim sozialen Wohnungsbau, damit auf Filetgrundstücken in Innenstadtlagen nicht nur Luxuswohnraum entsteht. Zusätzlich wurde das Geschäftsmodell gestoppt, nach dem ganze Mietshäuser in Einzeleigentumswohnungen umgewandelt werden.
Die Länder müssen nun tätig werden und für die Kommunen per Verordnung eine rechtliche Grundlage zur Umsetzung schaffen. Wir wollen in Sachsen vor allem ein Umwandlungsgebot einführen, mit dem in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen verhindert wird. Denn viele Menschen in Sachsen können sich Wohneigentum nicht leisten. Der Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung sind sie schutzlos ausgeliefert. Wegen der angespannten Wohnungsmärkte werden sie häufig auch keine adäquate Ersatzwohnung im vertrauten Viertel finden. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass eine entsprechende Verordnung durch die Staatsregierung bis Mitte 2022 erarbeitet wird.