| Veranstaltung: | AfA-Landeskonferenz 2022 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich angenommen |
| Beschlossen am: | 09/24/2022 |
| Basierend auf: | A8: Kontrollinstanz schaffen zur Durchsetzung von Arbeitszeitregelungen |
Kontrollinstanz schaffen zur Durchsetzung von Arbeitszeitregelungen
Beschlusstext
Die AfA Sachsen möge beschließen und weiterleiten an den Parteitag der SPD
Sachsen, an Landesvorstand der SPD Sachsen, den zuständigen sächsischen
Staatsminister, die sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten.
Mit Bezugnahme auf den 2019 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen den
Regierungsparteien in Sachsen, in welchem der Arbeitsschutz besser geregelt
werden soll, fordert die AfA Sachsen Konkretisierungen.
Im Koalitionsvertrag steht:
“Die Koalition wird den Arbeitsschutz verbessern und dabei Prävention und
Beratung stärken. Damit die Beschäftigten im Freistaat Sachsen auch weiterhin
sicher und gesund arbeiten können, brauchen wir eine gut ausgestattete
Arbeitsschutzbehörde, die Unternehmen berät und Arbeitsbedingungen kontrolliert.
Arbeitsschutz ist auch eine Voraussetzung, um Arbeitskräfte zu halten; deshalb
verknüpfen wir die sächsische Fachkräfteallianz und die Arbeitsschutz-Allianz
miteinander und werden durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen auf die Bedeutung
von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hinweisen.”
Forderungen:
- In Sachsen zuständige Kontrollinstanzen zur Durchsetzung des
Arbeitszeitgesetzes (Abteilung 5 der Landesdirektion) stärken, besser
personell und technisch ausstatten.
- Die zuständigen Kontrollinstanzen müssen in die Lage versetzt werden, dass
sie in sächsischen Betrieben unangekündigte Kontrollen durchführen.
- Zur Erfassung von Verstößen gegen den gesetzlich vorgeschriebenen
Arbeitsschutz wird eine zentrale Datenbank bei der zuständigen Abteilung 5
eingerichtet. Dort müssen alle Kontrollinstanzen, egal ob staatlich,
öffentlich-rechtlich oder privat, Verstöße melden.
- Unternehmen, die gegen die gesetzlichen Kriterien verstoßen, werden vom
Staat sanktioniert - im Rahmen der jetzt schon vorgeschriebenen
Sanktionierungsmöglichkeiten durch das Arbeitszeitgesetz.
- Hierfür müssen die Kriterien, wann eine Mehrarbeit rechtlich zulässig ist
(außerhalb der bestehenden Ausnahmen) klar definiert und transparent
kommuniziert werden.
- Verpflichtende regelmäßige Mitarbeiter:innenschulungen zum Arbeitsrecht
(insb. ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer:innen). Hierfür soll
mit dem ZEFAS Sachsen zusammengearbeitet werden.
- Zur Ermöglichung sind ausreichend Mittel für Planstellen in den
Landeshaushalten einzuplanen.
Begründung
Die Arbeitnehmer:innen müssen besser vor unnötigen Überstunden und unbezahlter Mehrarbeit geschützt werden. Das geht nur, wenn man sie einerseits befähigt, selbstständig Unrecht festzustellen - dafür sind regelmäßige Schulungen erforderlich. Andererseits hat auch der Staat eine Kontroll- und Schutzverantwortung, daher muss die Behörde ausreichend befähigt werden, diese wahrzunehmen. Der Schutz der Arbeitnehmer:innen vor zu hohen ungerechtfertigten Belastungen schützt auch vor Ausfällen durch Krankheit und dient somit dem Gesundheitsschutz.
Die Zusammenarbeit mit dem ZEFAS, als Fachstelle für Fachkräftegewinnung und gute Arbeit kann gemeinsam für die Arbeitnehmer:innen einiges erreichen.
