Die Änderungen umfassen zum einen die Weiterleitungsziele - auch in Richtung Koalitionsverhandlungen im Bund.
Außerdem greift sie noch ein paar Punkte auf, die beim Wahlrecht angepasst werden müssten, um Parität zu ermöglichen. Am wichtigsten ist hier eine Änderung, wie in Zukunft Direktmandate erzielt werden. Das jetztige System sorgt auch bei Parteien, die paritätische Listen aufstellen dafür, dass am Ende keine Parität sichergestellt ist - wie bei der SPD der Fall. Ein solcher Mechanismus wäre aber wichtig, gerade wenn weitreichende Paritätsregelungen nicht verfassungskonform umgesetzt werden können. Eine Lösung wären Mehrpersonenwahlkreise, in denen dann jeweils paritätische Listen antreten. Mehrpersonenwahlkreise, ergänzt durch kurze Landeslisten, sind auch für andere Herausforderungen, die wir gerade in Sachsen haben, charmant.
Außerdem sollte man die Chancen nutzen, jetzt an die Privilegierung der CSU ranzugehen.
Eine wirksame Begrenzung des Bundestages ist in diesem Kontext kein Selbstzweck - je größer der Bundestag, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Listenplätze, die dann ziehen, nicht mehr paritätisch sind. Insbesondere dann, wenn wie bei dieser Wahl theoretisch eine Größe um die 1.000 im Raum stand.