Änderungen von D04 zu Beschluss D04
| Ursprüngliche Version: | D04 |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 11/12/2020, 09:04 |
| Neue Version: | Beschluss D04 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 00/00/0000, 00:00 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 11 bis 12 einfügen:
- Amt ausüben können, ohne dazu ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben oder ruhen zu lassen. Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben aufgrund ihres besonderen Status innerhalb der Eigenbetriebe sowie gegenüber der kommunalen Verwaltung und der kommunalen Fachaufsicht all jene Beschäftigten, die in Leitungspositionen in den jeweiligen Eigenbetrieben tätig sind.
