Änderungen von B11 zu Beschluss B11
Ursprüngliche Version: | B11 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11/11/2020, 10:44 |
Neue Version: | Beschluss B11 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 09/27/2021, 13:37 |
Titel
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Antragstext
Von Zeile 1 bis 2:
Der LandesparteitagParteitag der SPD-[Leerzeichen]Sachsen möge beschließen und an die SPD-LandtagsfraktionFraktion im Sächsischen Landtag weiterleiten:
Wir fordern eine verbesserte Verkehrserziehung, insbesondere an Grundschulen. Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Von Zeile 4 bis 6:
- Die Materialien der Verkehrswacht und ähnlicher Institutionen zum Thema Verkehrserziehung und Radfahrausbildung werden weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Die Materialien werden in Zusammenarbeit mit Lehrer*innen überarbeitet und um digitale Formate ergänzt.
- Der Freistaat Sachsen stellt für die Umsetzung dieser Vorgaben ausreichend Personal zur Verfügung.
- Der Freistaat Sachsen soll in diesem Zusammenhang die personellen Ressourcen der polizeilichen Präventionsarbeit und der Verkehrspolizei aufstocken. Dadurch können sowohl die präventiven Angebote im schulischen Bereich ausgebaut, als auch die notwendige Überwachung des Straßenverkehrs intensiviert werden. Das wichtige ehren- und hauptamtliche Engagement in den Verkehrswachten mit ihren Verkehrsschulen wollen wir weiterhin mit Fördermitteln unterstützen.
- Der Freistaat unterstützt das Thema Verkehrserziehung, indem zusätzliches Personal bei Polizei und Schule zur Verfügung gestellt wird.
- Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen beim Bau von weiteren Verkehrsübungsplätzen.
Von Zeile 8 bis 9 einfügen:
- Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmenden für die besondere Gefährdung von Radfahrenden im Straßenverkehr. Dabei ist gerade auch auf den Radverkehr betreffende Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung (z.B. feste Mindestüberholabstände von 1,5 Metern inner- und 2,0 Metern außerorts, Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren) hinzuweisen.
Darüber hinaus fordern wir die Initiierung einer sachsenweiten Kampagne zur Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmenden für die besondere Gefährdung von Radfahrenden im Straßenverkehr.
Begründung
Keine Änderungen