Veranstaltung: | Landesparteirat 2. September 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. INNERES - KOMMUNALES - RECHT |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesparteirat |
Basierend auf: | K12: Teilnahme und Rederecht in Betriebsausschüssen für die Arbeitnehmer*innenvertretungen der kommunalen Eigenbetriebe |
Teilnahme und Rederecht in Betriebsausschüssen für die Arbeitnehmer*innenvertretungen der kommunalen Eigenbetriebe
Beschlusstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Arbeitnehmer*innenvertretungen der kommunalen Eigenbetriebe sollen die
Möglichkeit zur regelmäßigen Teilnahme mit Rederecht an den Sitzungen des
jeweils zuständigen Betriebsausschusses erhalten.
Sozialdemokratische Mandatsträger*innen und Entscheider*innen in der Verwaltung
auf der kommunalen Ebene mögen darauf hinwirken, dieses Ziel im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung zu erreichen.
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, im Rahmen der anstehenden
Kommunalrechtsnovelle zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage zur
Zielerreichung betragen kann, und sich dafür einzusetzen.
Begründung
Mit der Möglichkeit der regelmäßigen Einladung und Teilnahme mit Rederecht der
Arbeitnehmer*innenvertretung soll erreicht werden, dass die Kommunikation und
der Informationsfluss aus und in den Betriebsausschüssen mit den
Arbeitnehmer*innen verbessert wird und somit für alle Seiten eine
vorausschauende und umfangreich zufriedenstellende Arbeits- bzw.
Alltagssituation geschaffen werden kann. Damit soll gewährleistet werden, dass
die Positionen und Anliegen von Arbeitnehmer*innen dargestellt und einbezogen
werden können.
Bisher erfolgen die Besprechungen innerhalb der Betriebsausschüsse nur aus Sicht
bzw. Position der Eigenbetriebsleitungen.
Die frühzeitige Einbindung der Arbeitnehmer*innenvertretungen erhöht auch deren
gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsspielraum. Dieser besteht bisher häufig
leider nur in der Theorie. Die SPD ist traditionell an der Seite der
Arbeitnehmer*innen und sollte auch in diesem Bereich deren Positionen stärken