Veranstaltung: | Landesparteirat 2. September 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. INNERES - KOMMUNALES - RECHT |
Antragsteller*in: | AG 60 plus Sachsen |
Status: | Abgelehnt (im Landesparteirat) |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 12/01/2020, 15:59 |
K11: Umwandlung des Buß- und Bettages von einem gesetzlichen in einen stillen Feiertag auch in Sachsen
Votum der Antragskommission
Debatte
Die Beschlusslage in der SPD Sachsen ist "Beibehaltung des gesetzlichen Feiertages."
Antragstext
Der Landesvorstand und die Landtagsfraktion setzen sich für die Umwandlung des
Buß- und Bettages von einem gesetzlichen in einen stillen Feiertag auch in
Sachsen ein. Der Buß- und Bettag wurde durch Gesetz vom 27.2.1934 erstmals als
gesetzlicher Feiertag im gesamten Deutschen Reich eingeführt. Es gibt keinen
landesspezifischen Grund, ihn in Sachsen, abweichend von den 15 anderen
Bundesländern, als gesetzlichen Feiertag zu behalten.
Seine von 15 Bundesländern abweichende Begehung in Sachsen ist ungerecht
gegenüber unseren sächsischen Arbeitern und Angestellten (künftig verkürzt hier
nur “Arbeitern”) und wettbewerbsverzerrend zu Lasten in anderen Bundesländern
tätiger Unternehmen.
Begründung
Annahme: Ein sächsischer Arbeiter erhalte 2020 pro Monat 3000,- Euro
versicherungspflichtige Einkünfte, sei unter 23 Jahre alt bzw. über 23 Jahre mit
Kind(ern).
Das ergäbe eine versicherungspflichtiges Jahreseinkommen von 36 000,- Euro p. a.
Der gesamte Beitrag zur Pflegeversicherung betrüge in den Jahren 2019 und 2020
in der gesamten BRD je 1 098,- Euro (3,05 %). In fünfzehn Bundesländern je 549,-
Euro (1,525 %) zu bezahlen jeweils von Arbeitern wie Unternehmen.
Lediglich in Sachsen wird der Arbeiter mit 729,- Euro (2,025 %) p. a. zur Kasse
gebeten, er bezahlt also 180,00 Euro mehr in die Pflegekasse ein als seine
Kollegen in den anderen 15 Bundesländern. Für die Unternehmen bleiben 369,- Euro
(1,025 %) einzuzahlen.
Dafür hat der sächsische Arbeiter am Buß- und Bettag einen gesetzlichen Feiertag
und Anspruch auf das Entgelt, welches er ohne den gesetzlichen Feiertag erhalten
würde. Wenn man der Einfachheit halber seine versicherungspflichtigen Einkünfte
dem Monatslohn gleich- und den Monat mit 20 Arbeitstagen ansetzt, also auf
3000,- Euro durch 20 Tage, mithin 150,- Euro.
Zusammenfassend zahlt der sächsische Arbeiter übers Jahr verteilt 180,- Euro
mehr in die Pflegekasse ein als seine Kollegen in den restlichen Bundesländern.
Dafür erhält er dann in der Abrechnung für November (“nachfinanziert”) von
seiner Firma 150,- Euro Feiertagslohn.
Die von der Firma gegenüber der Pflegekasse eingesparte Differenz zwischen den
549,- Euro (15 Länder) und 369,- Euro (Sachsen) von 180,00 Euro p. a.
(korrigiert um den Feiertagslohn) sind ungerechtfertigter Extraprofit und ein
Wettbewerbsnachteil für die Firmen in den restlichen Bundesländern zu Lasten der
sächsischen Arbeiter. Das sollte schleunigst geändert werden.
Änderungsanträge
- Ä1 zu K11 (SPD-Unterbezirk Dresden, Abgelehnt)