"Stiller Feiertag" ist ein missverständlicher Begriff, weil davon auch solche Feiertage erfasst werden, an denen weitergehende Beschränkungen als die Sonntagsruhe, wie z.B. ein Tanzverbot, gelten. "Religiöse Feiertage" hingegen sind im SächsSFG benannt und würden lediglich für Angehörige von Religionsgruppen Wirkung entfalten, die sich darauf berufen.
Antrag: | Umwandlung des Buß- und Bettages von einem gesetzlichen in einen stillen Feiertag auch in Sachsen |
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Antragsteller*in: | SPD-Unterbezirk Dresden |
Status: | Abgelehnt (im Landesparteirat) |
Eingereicht: | 07/01/2021, 15:33 |