Änderungen von B12 zu Beschluss B12
Ursprüngliche Version: | B12 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 12/02/2020, 18:55 |
Neue Version: | Beschluss B12 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 09/27/2021, 13:00 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 10:
Schule mindestens einmal jährlich über psychische Krankheiten aufgeklärt und auf Hilfsangebote hingewiesen werden. Dies soll in Form eines Seminar-/Workshop-Tages stattfinden, an welchem der normale Unterricht entfällt. Zusätzlich sollen die Schulen verpflichtet werden, einmal pro Schullaufbahn jedes*jeder Schüler*in einen einwöchigen fächerverbindenden Unterricht unter fachlicher Begleitung von klinischen Psycholog*innen bzw. Psychotherapeut*innen durchzuführen, in welchem die Themen Psyche und psychische Erkrankungen und Störungen genau behandelt werden.
Von Zeile 13 bis 15 einfügen:
Unterricht sollen hierbei durch psychologisch geschultes Personal (beispielsweise Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen, Streetworker*innen) und außerschulische Projekte/Organisationen (unter anderem MindMatter, Telefonseelsorge) unterstützt