Veranstaltung: | Landesparteirat 2. September 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. BILDUNG - HOCHSCHULE - KULTUR |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesparteirat |
Basierend auf: | B12: Aufklärung über psychische Krankheiten in der Schule |
Aufklärung über psychische Krankheiten in der Schule
Beschlusstext
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD Fraktion im
sächsichen Landtag weiterleiten:
Psychische Krankheiten können wesentlich erfolgreicher behandelt werden, je eher
eine korrekte Diagnose und Therapie stattfindet. Daher soll zukünftig an jeder
Schule mindestens einmal jährlich über psychische Krankheiten aufgeklärt und auf
Hilfsangebote hingewiesen werden. Zusätzlich sollen die Schulen verpflichtet
werden, einmal pro Schullaufbahn jedes*jeder Schüler*in einen einwöchigen
fächerverbindenden Unterricht unter fachlicher Begleitung von klinischen
Psycholog*innen bzw. Psychotherapeut*innen durchzuführen, in welchem die Themen
Psyche und psychische Erkrankungen und Störungen genau behandelt werden. Die
konkrete Ausarbeitung obliegt der Schule, beziehungsweise den
Beratungslehrer*innen. Seminar-/Workshop-Tag und der fächerverbindende
Unterricht sollen hierbei durch psychologisch geschultes Personal
(beispielsweise Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen,
Streetworker*innen) und außerschulische Projekte/Organisationen (unter anderem
MindMatter, Telefonseelsorge) unterstützt werden.
Zusätzlich sollen Hilfsangebote an jeder Schule durch die Beratungslehrer*innen
erstellt werden, beispielsweise in Form von Einzelgesprächen, Vermittlung an
Therapeut*innen und andere Hilfsstellen oder Begleitung bei Gesprächen mit
Eltern/Ärzt*innen. Auch bei Elternabenden soll regelmäßig über diese Themen
informiert und persönliche Beratung für die Erziehungsberechtigten angeboten
werden.
Des Weiteren sollten auch Lehrer*innen und vor allem Beratungslehrer*innen
bezüglich psychischen Erkrankungen aufgeklärt werden, um psychische
Veränderungen eines*einer Schüler*in frühzeitig und korrekt zu erkennen und eine
Mittelsperson und Vermittler*in zwischen den Schüler*innen, ihren Eltern,
Beratungslehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen oder potentiell auch
Therapeut*innen zu sein. Da Beratungslehrer*innen Vertrauenspersonen für
Schüler*innen sein sollten, sollen jene Beratungslehrer*innen in der Schule
basisdemokratisch von den Schüler*innen gewählt werden. Zur besseren Arbeit
dieser Beratungslehrer*innen soll der Freistaat Sachsen das Ziel verfolgen, an
jeder Schule Schulsozialarbeiter*innen, wenn möglich auch Schulpsycholog*innen,
einzustellen, welche die Beratungslehrer*innen unterstützen.
Begründung
Im Jahr 2017 starben durch Suizid mehr Menschen als durch Verkehrsunfälle, HIV
und Drogen zusammen (Quelle: Statista). Viele Suizide könnten verhindert und
vielen Menschen die Freude am Leben (zurück-)gegeben werden, wenn entsprechende
Hilfsangebote rechtzeitig wahrgenommen würden. Denn die Chance darauf,
psychische Erkrankungen zu heilen oder negative Folgen von traumatisierenden
Erlebnissen so gering wie möglich zu halten ist wesentlich höher, je eher diese
Probleme erkannt werden. Da der Leidensdruck einer langjährigen oder gar
lebenslangen Erkrankung wie beispielsweise Depressionen oder einer Angststörung
sehr groß ist, sollte so früh wie möglich interveniert werden. Vielen
Elternhäusern ist dies jedoch aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich.
Daher muss bezüglich dieser Themen und zugehöriger Hilfsangebote dringend
Aufklärung stattfinden. Dies sollte in der Schule geschehen, da sie dort die
größtmögliche Anzahl an Menschen erreicht.