Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.8. Demokratie - Europa - Welt |
Antragsteller*in: | SPD-Stadtverband Leipzig |
Status: | Verschoben |
Verfahrensvorschlag: | Verschoben zu |
Eingereicht: | 11/11/2020, 13:25 |
D11: Die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte stärken
Votum der Antragskommission
Konsens
Antragstext
Der Landesparteitag der SPD-Sachsen möge beschließen und an die SPD-
Landtagsfraktion weiterleiten:
Um die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte gegenüber der kommunalen
Verwaltung zu stärken, sollen diese das Recht in der Sächsischen Gemeindeordnung
§ 71 Nr. 4 (SächsGemO) erhalten, ihre einzelnen Vorsitzenden frei aus ihrem
Gremium zu wählen.
Die Stadtverwaltung entsendet weiterhin eine/n Repräsentant/in in den
Stadtbezirksbeirat, der/die auch als Vorsitzende/r wählbar ist.
Begründung
Die Stadtbezirksbeiräte sind wichtige Gremien zur Beratung der Verwaltung. Ihre
Stärke besteht in ihrem konkreten Wissen um die Bedürfnisse und Anliegen der
Bürger*innen in den einzelnen Stadtbezirken. Während die Mitglieder der
Stadtbezirksbeiräte gewählt werden, obliegt die Leitung der Stadtbezirksbeiräte
der Stadtverwaltung. Sie entsendet den oder die Vorsitzende*n und übernimmt
damit die Leitung des Gremiums.
In der Praxis hat es sich in der Vergangenheit leider oft gezeigt, dass der oder
die Vorsitzende z.B. aus Terminnot oder aufgrund der Entscheidung, dass aus
seiner Sicht keine „wichtigen“ Anliegen vorliegen, das Gremium nicht einlädt und
es zu keiner Sitzung kommt.
Deshalb möchten wir mit diesem Antrag erreichen, dass das Gremium
selbstständiger handeln kann, ohne von der Stadtverwaltung abhängig zu sein,
ihre Dominanz der demokratischen Partizipation weicht und die Funktion der
Stadtbezirksbeiräte besser legitimiert ist.
§ 71 Abs. 4 (SächsGemO) regelt die Leitung des Gremiums. Deshalb richtet sich
der Antrag an die Landtagsfraktion.
Änderungsanträge
- Ä1 zu D11 (SPD-Unterbezirk Dresden, Eingereicht)