| Antrag: | Die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte stärken | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | SPD-Unterbezirk Dresden | 
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 07/01/2021, 15:38 | 
Ä1 zu D11: Die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte stärken
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
          
          Von Zeile 3 bis 8:
Um die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte gegenüber der kommunalen Verwaltung zu stärken, sollen diese das Rechtsoll Kommunen in der Sächsischen Gemeindeordnung § 71 Nr. 4 (SächsGemO) erhaltenermöglicht werden, in ihrer Hauptsatzung den Stadtbezirksbeiräten die Möglichkeit zu geben, ihre einzelnen Vorsitzenden frei aus ihrem Gremium zu wählen.
Die Stadtverwaltung entsendet weiterhin eine/n Repräsentant/in in den Stadtbezirksbeirat, der/die auch als Vorsitzende/r wählbar ist.
Die Stadtverwaltung entsendet weiterhin eine/n Repräsentant/in in den Stadtbezirksbeirat, der/die auch als Vorsitzende/r wählbar ist.
Von Zeile 3 bis 8:
Um die Unabhängigkeit der Stadtbezirksbeiräte gegenüber der kommunalen Verwaltung zu stärken, sollen diese das Rechtsoll Kommunen in der Sächsischen Gemeindeordnung § 71 Nr. 4 (SächsGemO) erhaltenermöglicht werden, in ihrer Hauptsatzung den Stadtbezirksbeiräten die Möglichkeit zu geben, ihre einzelnen Vorsitzenden frei aus ihrem Gremium zu wählen.
Die Stadtverwaltung entsendet weiterhin eine/n Repräsentant/in in den Stadtbezirksbeirat, der/die auch als Vorsitzende/r wählbar ist.
Die Stadtverwaltung entsendet weiterhin eine/n Repräsentant/in in den Stadtbezirksbeirat, der/die auch als Vorsitzende/r wählbar ist.
