Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.3. Familie - Gesundheit - Soziales |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen. |
Beschluss durch: | Landesparteitag |
Basierend auf: | F01NEU: Für die Gleichberechtigung: Elternzeit geht uns alle an |
Für die Gleichberechtigung: Elternzeit geht uns alle an
Beschlusstext
Wir fordern die Einführung eines Elternzeitkonzepts, durch welches sich die
beiden Erziehungsberechtigten in gleicher Weise in die Erziehungsarbeit
einbringen können. Das Elterngeld wird für achtzehn Monate gezahlt, wobei sich
das zweite Elternteil mit mind. 6 Monaten beteiligen soll. Die Elternzeit kann
auch parallel genommen werden. Die wegfallenden Einkommen, welche zuvor
mindestens für 12 Monate bezogen wurden, werden oberhalb des Mindestelterngelds
vollständig und dann ab 1000 EUR Netto degressiv abnehmend bis zum Höchstsatz
von 1800 EUR ersetzt, so dass sich Bezieher:innen kleinerer Einkommen auf ein
auskömmliches Elterngeld verlassen können. Die Elternzeit kann in den ersten 3
Lebensjahren des Kindes genommen werden. Alleinerziehenden stehen die Monate
komplett zur Verfügung.
Weiterhin soll die Einführung einer Vaterschaftsfreistellung anlässlich der
Geburt das Elterngeldkonzept ergänzen. Hierfür sind zehn Tage Vaterschaftsurlaub
zu gewähren, die direkt nach der Geburt des Kindes genommen werden können. Die
Urlaubsregelung soll jeweils für das Elternteil gelten, dass das Kind nicht
geboren hat. Die Tage werden vom Elternzeitanspruch abgezogen. Das Gehalt wird
während der Vaterschaftsfreistellung zu 100 Prozent weitergezahlt und als
versicherungsfremde Leistung der Krankenversicherung finanziert. Damit wird eine
2019 beschlossene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.