Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.5. Mobilität - Klimaschutz - Wohnen |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Mehrheitlich angenommen. |
Beschluss durch: | Landesparteitag |
Basierend auf: | M05NEU: Soziale Wohnungspolitik für Sachsen umsetzen! |
Soziale Wohnungspolitik für Sachsen umsetzen!
Beschlusstext
Die SPD Sachsen macht in den Jahren 2021 und 2022 eine Politik für bezahlbares
Wohnen zu einem ihrer zentralen Anliegen und wird in der Landesregierung
spürbare Verbesserungen für die Mieter*innen in Sachsen erreichen. Im
Landtagswahlkampf 2019 haben wir auf den Plakaten mit “Mieten deckeln” geworben.
Wir werden zeigen, dass das für uns keine leere Wahlkampf-Phrase war. Unsere
Wähler*innen wissen, dass wir mit dem Wahlergebnis von 7,7 Prozent und in
Koalitionen mit der Union und den Grünen nicht alles umsetzen können, was in
unserem Wahlprogramm stand.
Sie erwarten aber zurecht, dass man auch bei der Wohnungspolitik den Unterschied
merkt, dass die SPD regiert.
Dieser Unterschied ist nach den jüngsten Entscheidungen des Landtages zum
Doppelhaushalt und des Staatsregierung zum Zweckentfremdungsverbot und zur
Mietpreisbremse schon sichtbar. Wir geben uns mit den erreichten Zielen noch
nicht zufrieden.
1. Angekündigte Mietpreisbremse in Kraft setzen!
Im Juni 2021 kündigte das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung
endlich an, das Verfahren zur Einführung einer Mietpreisbremse in Dresden und
Leipzig zu starten. Diese Entscheidung ist auch Ergebnis des jahrelangen Drucks
von Mieterverbänden und SPD gegen die Beharrungskräfte von Immobilienverbänden
und CDU. Wir sehen in der Mietpreisbremse die Chance, die Spirale von immer
höheren Neuvertragsmieten deutlich zu bremsen. Diese darf zukünftig nur noch um
zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Damit diese
Neuregelung aber tatsächlich Ende 2021 Realität wird, muss das zuständige
Ministerium nun schnell auch einen Verordnungsentwurf vorlegen. Die
Landtagsfraktion der SPD und die SPD-Minister:innen sollen das begleiten und
dazu beitragen, dass die Mietpreisbremse wirklich kommt und spätestens Anfang
2022 in Kraft tritt. Eine weitere Verzögerungstaktik schwächt die Grundlage, auf
der diese Koalition aufbaut.
2. Sozialen Wohnungsbau weiter aufstocken Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt
2021/22 werden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen auf jährlich
50 Millionen Euro aufgestockt. Damit erhalten insbesondere die beiden großen
Städte Dresden und Leipzig weiter Planungssicherheit. Trotz dieser leichten
Steigerung sehen wir allerdings für kommende Haushalte wachsende Bedarfe. Daher
wollen wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich ausweiten, um mehr
Angebote für die wachsende Zahl an Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein zu
schaffen. Mittlerweile hätte z.B. in Dresden fast jeder dritte Mieterhaushalt
Anspruch auf eine entsprechende Wohnung. Mit der auf den Weg gebrachten
möglichen Verlängerung der Belegungsbindung auf 20 Jahre wollen wir dem
perspektivischem Auslaufen bestehender Belegungsrechte entgegentreten.
Auch hier halten wir weitere Verlängerungen für sinnvoll. Zukünftig muss auch
der Kauf von Belegungsrechten ermöglicht werden.
In zukünftigen Doppelhaushalten (ab 2023/24) sollen sich die Landtagsfraktion
der SPD und die SPD-Minister:innen dafür einsetzen, dass neben den Bundesmitteln
für den sozialen Wohnungsbau der Kofinanzierungsanteil des Freistaates
sukzessive aufgestockt wird, um den Bau von jährlich 2.000 neue Wohnungen mit
Mietpreis- und Belegungsbindung in Sachsen zu ermöglichen. Denn wir sehen, dass
der Markt für teure Neubauwohnungen in den Großstädten mittlerweile erschöpft
ist. Ohne Förderung wird es in den Großstädten nicht mehr wirtschaftlich sein zu
bauen. Der Freistaat muss auch mit eigenen Mitteln eingreifen, damit in Leipzig
und Dresden auch in Zukunft noch gebaut wird. Die Landes- und auch die kommunale
Ebene sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung stehenden
Mittel schneller und umfangreicher abfließen als bisher und dadurch einen
zügigeren Baufortschritt zu ermöglichen.
3. Zweckentfremdungsverbot einführen
Wir beobachten, dass insbesondere Wohnungen in Innenstadtlagen von Leipzig und
Dresden teilweise nicht mehr als Wohnungen genutzt, sondern als Ferienwohnungen
oder leerstehende Spekulationsobjekte missbraucht und so dem Wohnungsmarkt
entzogen werden. Damit muss Schluss sein, um
mittel- bis langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Die Kommunen können am
besten einschätzen, welche Quartiere von solchen Entwicklungen besonders
betroffen sind. Daher muss die CDU endlich ihren Widerstand gegen eine
gesetzliche Grundlage für entsprechende kommunale Satzungen aufgeben!
4. Baulandmobilsierungsgesetz in Sachsen umsetzen Bundestag und Bundesrat haben
vor kurzem das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden
Kommunen bei ihrem Vorkaufsrecht gestärkt, der Spekulation mit Bauland einen
Riegel vorzuschieben. Die Kommunen erhalten mehr Mitspracherecht beim sozialen
Wohnungsbau, damit auf Filetgrundstücken in Innenstadtlagen nicht nur
Luxuswohnraum entsteht. Zusätzlich wurde das Geschäftsmodell gestoppt, nach dem
ganze Mietshäuser in Einzeleigentumswohnungen umgewandelt werden.
Die Länder müssen nun tätig werden und für die Kommunen per Verordnung eine
rechtliche Grundlage zur Umsetzung schaffen. Wir wollen in Sachsen vor allem ein
Umwandlungsgebot einführen, mit dem in angespannten Wohnungsmärkten die
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen verhindert wird. Denn viele
Menschen in Sachsen können sich Wohneigentum nicht leisten. Der Umwandlung ihrer
Wohnung in eine Eigentumswohnung sind sie schutzlos ausgeliefert. Wegen der
angespannten Wohnungsmärkte werden sie häufig auch keine adäquate Ersatzwohnung
im vertrauten Viertel finden. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür
einzusetzen, dass eine entsprechende Verordnung durch die Staatsregierung bis
Mitte 2022 erarbeitet wird.