Änderungen von M05NEU zu Beschluss M05
Ursprüngliche Version: | M05NEU |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/03/2021, 17:49 |
Neue Version: | Beschluss M05 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 08/09/2021, 14:37 |
Titel
Antragstext
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Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-Fraktion im sächsischen Landtag überweisen:
Der Landesparteitag möge beschließen und an die SPD Fraktion im sächsischen Landtag weiterleiten:Die SPD Sachsen macht in den Jahren 2021 und 2022 eine Politik für bezahlbares
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Konkret gilt es folgende drei Projekte in den Jahren 2021 und 2022 umzusetzen:
- Mietpreisbremse 2021 aktivieren
Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit CDU und Grünen auf die Einführung der Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden noch 2020 geeinigt. Die Mietpreisbremse bindet bei der Neuvermietung einer Wohnung die neue Miete an den Mietpreisspiegel. So können wir es schaffen, dass mehr Menschen - auch mit niedrigen Einkommen -, wenn sie eine größere oder kleinere Wohnung suchen, im eigenen Viertel bleiben können und nicht in unattraktive Lagen verdrängt werden. Schon in der letzten Legislatur weigerte sich das damals noch zuständige Innenministerium die Realität der angespannten Wohnungsmärkte in Leipzig und Dresden anzuerkennen. Hält diese Realitätsverweigerung auch 2021 an, stellt sich die Frage, ob die Koalition noch eine gemeinsame Grundlage hat.
- 250 Millionen im Jahr für den sozialen Wohnungsbau in den Großstädten ab 2021
Im Doppelhaushalt 2021/2022 werden wir dafür sorgen, dass neben den Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau und dem Kofinanzierungsanteil des Freistaats insgesamt Mittel von 250 Mio. Euro pro Jahr, also 500 Mio. Euro für den Doppelhaushalt, eingestellt werden. Unser Ziel ist es in Sachsen jedes Jahr insgesamt rund 2 000 Wohnungen neu zu fördern. Zusätzlich werden wir das Förderprogramm für Genossenschaften öffnen, indem wir die Option eröffnen, den Baukostenzuschuss auf die Miete während des gesamten Abschreibungszeitraums einer Wohnung zu strecken.
- Zweckentfremdungsverbot einführen
Wir beobachten, dass Wohnungen teilweise nicht mehr als Wohnungen genutzt, sondern als Ferienwohnungen oder leerstehende Spekulationsobjekte missbraucht und so dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Damit muss Schluss sein, um die mittel- bis langfristige Sicherung bezahlbaren Wohnraums zu gewährleisten. Deshalb drängen wir darauf, dass noch 2021 das im Koalitionsvertrag beschlossene Zweckentfremdungsverbot erlassen wird.
Um die Nachvollziehbarkeit unserer Regierungsarbeit für die Mitgliedschaft sicherzustellen, berichtet der Landesvorstand den Mitgliedern in einer Mitglieder-Mail - spätestens im Januar 2022 - über die Umsetzung dieses Beschlusses.