Antrag: | Schüler*innen aller Schulen vereinigt euch! |
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Antragsteller*in: | SPD-Unterbezirk Dresden |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/01/2021, 14:35 |
Ä2 zu B10: Schüler*innen aller Schulen vereinigt euch!
Antragstext
Von Zeile 34 bis 36 löschen:
Förderung des politischen Engagements der Schüler*innen durch Lehrer*innen. Hierfür sollen zukünftig Lehrer*innen differenziert ihre politischen Meinungen zur Diskussion im gesellschaftswissenschaftlichen
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD Fraktion im
sächischen Landtag weiterleiten:
Die SPD Sachsen setzt sich für die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten an
jeglichen sächsischen Schulen ein. Hierfür wird auch die Änderung bestehender
Gesetze und Verordnungen in Betracht gezogen. Folgende Punkte sind konkrete
Maßnahmen zur Stärkung der Schüler*innenmitwirkung:
In der Schulkonferenz müssen die Mitglieder mindestens zur Hälfte
Schüler*innen sein und der stellvertretende Vorsitz wird durch den*die
Schüler*innensprecher*in ausgeübt. Im Weiteren muss sichergestellt sein,
dass alle Statusgruppen geschlechterparitätisch zusammengesetzt sind. Die
Größe der Schulkonferenz wird durch die Geschäftsordnung der
Schulkonferenz festgelegt, es müssen ihr jedoch mindestens vier
Schüler*innen angehören.
Einführen der „Schulpetition“: Zu Angelegenheiten des Zusammenlebens an
der Schule dürfen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Lehrkräfte,
Eltern/Erziehungsberechtigte, Schüler*innen und Angestellte der Schule)
eine Unterschriftensammlung starten, die innerhalb eines Jahres mindestens
50% der Unterschriften aller Mitglieder der Schulgemeinschaft aufbringen
muss. Hierbei besitzen Eltern/Erziehungsberechtigte zusammen eine Stimme
pro Schüler*in, alle anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft besitzen
jeweils eine Stimme. Die Schulleitung muss für die Umsetzung der
erfolgreichen „Schulpetitionen” sorgen.
Aktive Einbindung der Kreisschüler*innenräte und Stadtschüler*innenräte in
die Kommunalpolitik, beispielsweise durch Beiräte. In Kommunen mit aktiven
Jugendparlamenten erfolgt eine Einbindung der Kreis-
/Stadtschüler*innenräte in das bestehende Jugendparlament/den zugehörigen
Jugendbeirat.
Verpflichtende Freihaltung des Stundenplans für Angelegenheiten und
Veranstaltungen der Schüler*innenvertretung, Verpflichtung der
Schulleitung zur Unterstützung der Schüler*innenvertretung, bspw. durch
die Ermutigung zur Teilnahme der Schüler*innen an der
Schüler*innenvertretung oder entsprechende demokratiefördernde Angebote in
Form von regelmäßigen Workshops.
Förderung des politischen Engagements der Schüler*innen durch
Lehrer*innen. Hierfür sollen zukünftig Lehrer*innen differenziert ihre
politischen Meinungen zur Diskussion im gesellschaftswissenschaftlichen
Unterricht (Deutsch, GRW/Gemeinschaftskunde, Geographie, ...)
bereitstellen können,
Geschlechtergerechte Sprache für alle Begriffe im Rahmen der
Schüler*innenvertretung (Beispiel: Schüler*innenrat),
Die Funktion des*der Vertrauenslehrer*in wird durch sogenannte
"Schüler*innenratsberate*in(nen)" ersetzt, welche extern zugezogen werden.
Diese sollten Sozialpädagog*innen sein. Zudem sollen die
Beratungslehrer*innen der Schulen im Sprachgebrauch zu
Vertrauenslehrer*innen umbenannt werden.
zukünftig sollen alle Klassen und Kurse zwei gleichberechtigte, (wenn
möglich) quotiert besetzte Klassen-/Kurssprecher*innen wählen. Zusätzlich
sollen auch zwei gleichberechtigte, geschlechterparitätische
Schüler*innensprecher*innen gewählt werden. Die Vorstände der Kreis-
/Stadtschüler*innenräte und des Landesschüler*innenrats sollen auch
geschlechterparitätisch aufgebaut sein und eine Doppelspitze aus zwei
gleichberechtigten, geschlechterparitätischen Vorsitzenden soll ermöglicht
werden.
- Es soll überprüft werden, in wie fern Schulen der Ausbildung, unter
anderem Berufsschulen und Berufsfachsschulen, welche einen
Schüler*innenrat oder eine andere Interessenvertretung besitzen, an die
bisherige Schüler*innenvertretung angebunden werden können. Angestrebt
wird eine Eingliederung der Schüler*innenvertretung von Schulen der
Ausbildung an die jeweiligen Kreis- und Stadtschüler*innenräte.
- Die Wahlen der schulinternen Schüler*innensprecher*innen sollen
basisdemokratisch stattfinden. Das heißt, dass in den ersten Schulwochen
die Anmeldung der Kandidatur für alle Schüler*innen ermöglicht wird, eine
Wahlkampf-/Vorstellungwoche und anschließend eine Wahl der
Schüler*innensprecher*innen stattfindet, an welcher alle Schüler*innen ein
Stimmrecht besitzen.
Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen entwickelt die Landtagsfraktion weitere
Konzepte zur Stärkung der Schüler*innenrechte.
Von Zeile 34 bis 36 löschen:
Förderung des politischen Engagements der Schüler*innen durch Lehrer*innen. Hierfür sollen zukünftig Lehrer*innen differenziert
ihrepolitischen Meinungen zur Diskussion im gesellschaftswissenschaftlichen
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD Fraktion im
sächischen Landtag weiterleiten:
Die SPD Sachsen setzt sich für die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten an
jeglichen sächsischen Schulen ein. Hierfür wird auch die Änderung bestehender
Gesetze und Verordnungen in Betracht gezogen. Folgende Punkte sind konkrete
Maßnahmen zur Stärkung der Schüler*innenmitwirkung:
In der Schulkonferenz müssen die Mitglieder mindestens zur Hälfte
Schüler*innen sein und der stellvertretende Vorsitz wird durch den*die
Schüler*innensprecher*in ausgeübt. Im Weiteren muss sichergestellt sein,
dass alle Statusgruppen geschlechterparitätisch zusammengesetzt sind. Die
Größe der Schulkonferenz wird durch die Geschäftsordnung der
Schulkonferenz festgelegt, es müssen ihr jedoch mindestens vier
Schüler*innen angehören.
Einführen der „Schulpetition“: Zu Angelegenheiten des Zusammenlebens an
der Schule dürfen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Lehrkräfte,
Eltern/Erziehungsberechtigte, Schüler*innen und Angestellte der Schule)
eine Unterschriftensammlung starten, die innerhalb eines Jahres mindestens
50% der Unterschriften aller Mitglieder der Schulgemeinschaft aufbringen
muss. Hierbei besitzen Eltern/Erziehungsberechtigte zusammen eine Stimme
pro Schüler*in, alle anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft besitzen
jeweils eine Stimme. Die Schulleitung muss für die Umsetzung der
erfolgreichen „Schulpetitionen” sorgen.
Aktive Einbindung der Kreisschüler*innenräte und Stadtschüler*innenräte in
die Kommunalpolitik, beispielsweise durch Beiräte. In Kommunen mit aktiven
Jugendparlamenten erfolgt eine Einbindung der Kreis-
/Stadtschüler*innenräte in das bestehende Jugendparlament/den zugehörigen
Jugendbeirat.
Verpflichtende Freihaltung des Stundenplans für Angelegenheiten und
Veranstaltungen der Schüler*innenvertretung, Verpflichtung der
Schulleitung zur Unterstützung der Schüler*innenvertretung, bspw. durch
die Ermutigung zur Teilnahme der Schüler*innen an der
Schüler*innenvertretung oder entsprechende demokratiefördernde Angebote in
Form von regelmäßigen Workshops.
Förderung des politischen Engagements der Schüler*innen durch
Lehrer*innen. Hierfür sollen zukünftig Lehrer*innen differenziertihre
politischen Meinungen zur Diskussion im gesellschaftswissenschaftlichen
Unterricht (Deutsch, GRW/Gemeinschaftskunde, Geographie, ...)
bereitstellen können,
Geschlechtergerechte Sprache für alle Begriffe im Rahmen der
Schüler*innenvertretung (Beispiel: Schüler*innenrat),
Die Funktion des*der Vertrauenslehrer*in wird durch sogenannte
"Schüler*innenratsberate*in(nen)" ersetzt, welche extern zugezogen werden.
Diese sollten Sozialpädagog*innen sein. Zudem sollen die
Beratungslehrer*innen der Schulen im Sprachgebrauch zu
Vertrauenslehrer*innen umbenannt werden.
zukünftig sollen alle Klassen und Kurse zwei gleichberechtigte, (wenn
möglich) quotiert besetzte Klassen-/Kurssprecher*innen wählen. Zusätzlich
sollen auch zwei gleichberechtigte, geschlechterparitätische
Schüler*innensprecher*innen gewählt werden. Die Vorstände der Kreis-
/Stadtschüler*innenräte und des Landesschüler*innenrats sollen auch
geschlechterparitätisch aufgebaut sein und eine Doppelspitze aus zwei
gleichberechtigten, geschlechterparitätischen Vorsitzenden soll ermöglicht
werden.
- Es soll überprüft werden, in wie fern Schulen der Ausbildung, unter
anderem Berufsschulen und Berufsfachsschulen, welche einen
Schüler*innenrat oder eine andere Interessenvertretung besitzen, an die
bisherige Schüler*innenvertretung angebunden werden können. Angestrebt
wird eine Eingliederung der Schüler*innenvertretung von Schulen der
Ausbildung an die jeweiligen Kreis- und Stadtschüler*innenräte.
- Die Wahlen der schulinternen Schüler*innensprecher*innen sollen
basisdemokratisch stattfinden. Das heißt, dass in den ersten Schulwochen
die Anmeldung der Kandidatur für alle Schüler*innen ermöglicht wird, eine
Wahlkampf-/Vorstellungwoche und anschließend eine Wahl der
Schüler*innensprecher*innen stattfindet, an welcher alle Schüler*innen ein
Stimmrecht besitzen.
Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen entwickelt die Landtagsfraktion weitere
Konzepte zur Stärkung der Schüler*innenrechte.