Antrag: | Ortskerne stärken und Leerstände bekämpfen! |
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Antragsteller*in: | OV Weißwasser u. Umgebung |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/01/2021, 17:49 |
Ä1 zu K01: Ortskerne stärken und Leerstände bekämpfen!
Antragstext
Von Zeile 5 bis 6:
Aufbaubank (SAB) „Wohneigentum ländlicher Raum“ um eine Zuschusskomponente ergänzt wirdwerden.
Von Zeile 18 bis 28:
Neben dem Grundbetrag und dem Kinderbonus werden Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und des Abbaus vorhandener Barrieren besonders gefördert:
Für jeden Euro der vom Eigentümer in solche Maßnahmen investiert wird, gibt das Land Sachsen maximal den gleichen Betrag dazu (bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze).
Die Förderung verringert sich mit steigendem Haushaltseinkommen (bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze), sodass kleine Einkommen besonders stark profitieren.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Forderungen zu erbringen sind.
Neben dem Grundbetrag und dem Kinderbonus werden Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und des Abbaus vorhandener Barrieren besonders gefördert. Die Förderung soll so ausgestaltet werden, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen besonders davon profitieren.
Von Zeile 36 bis 40:
Vermeidung und Reduzierung von Leerständen und die Nutzung bestehender Brachflächen vor der Baulandausweisung. Dies erfordert eine Begrenzung der Gebietskulisse auf Kommunen außerhalb der kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz.Dazu soll die Gebietskulisse auf kleinere Städte und Gemeinden begrenzt werden. Außerdem sollen vorranig Gebiete gefördert werden, in denen eine Inanspruchnahme von Fördermittel nach Städtebauförderung nicht möglich ist.
Von Zeile 5 bis 6:
Aufbaubank (SAB) „Wohneigentum ländlicher Raum“ um eine Zuschusskomponente ergänzt wirdwerden.
Von Zeile 18 bis 28:
Neben dem Grundbetrag und dem Kinderbonus werden Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und des Abbaus vorhandener Barrieren besonders gefördert:
Für jeden Euro der vom Eigentümer in solche Maßnahmen investiert wird, gibt das Land Sachsen maximal den gleichen Betrag dazu (bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze).
Die Förderung verringert sich mit steigendem Haushaltseinkommen (bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze), sodass kleine Einkommen besonders stark profitieren.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Forderungen zu erbringen sind.
Neben dem Grundbetrag und dem Kinderbonus werden Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und des Abbaus vorhandener Barrieren besonders gefördert. Die Förderung soll so ausgestaltet werden, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen besonders davon profitieren.
Von Zeile 36 bis 40:
Vermeidung und Reduzierung von Leerständen und die Nutzung bestehender Brachflächen vor der Baulandausweisung. Dies erfordert eine Begrenzung der Gebietskulisse auf Kommunen außerhalb der kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz.Dazu soll die Gebietskulisse auf kleinere Städte und Gemeinden begrenzt werden. Außerdem sollen vorranig Gebiete gefördert werden, in denen eine Inanspruchnahme von Fördermittel nach Städtebauförderung nicht möglich ist.