Änderungen von M01 zu M01NEU
Ursprüngliche Version: | M01 |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 02/26/2021, 18:36 |
Neue Version: | M01NEU |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 06/30/2021, 19:56 |
Titel
Votum der Antragskommission
Antragstext
Von Zeile 1 bis 23:
Allen, die sich mit offenen Augen durch Sachsen bewegen, werden die Folgen des Klimawandels in den letzten Jahren immer deutlicher vor Augen geführt: Waldbrände, Hitzewellen, Hochwasser, aber auch periodischer Wassermangel sowie Baumsterben und Artensterben sind seine bereits heute sicht- und erlebbaren Folgen. Wir sehen mittlerweile auch vor Ort: die Belastungsgrenzen der Erde sind bald erreicht.
Dennoch hat es stärkerer Klimaschutz inWer mit offenen Augen durch Sachsen oft schwergeht oder Nachrichten aus der ganzen Welt verfolgen, sieht die Folgen des Klimawandels in den letzten Jahren immer deutlicher: Waldbrände, Unwetter, Hitzewellen, Hochwasser, aber auch periodischer Wassermangel sowie Baumsterben sind seine bereits heute sicht- und erlebbaren Folgen. Der schlechte Zustand der Meere und das Artensterben von Pflanzen und Tieren sind real. Viele spüren mittlerweile: die Belastungsgrenzen der Erde sind fast erreicht. Die absolute Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist nicht grundsätzlich gegendaher offen für mehr Klimaschutz.
Gleichwohl erwarten die Menschen laut Studien, dass die Politik die Voraussetzungen dafür schafft, dass sie wirksam am Klimaschutz mitwirken können. Die Leute wollen aber nicht, dass ihnen als Einzelnen die Verantwortung für mehr Klimaschutz allein überlassen wird. Sie fordern von der Politik einen umfassenden Plan, der dann auch zügig umgesetzt wird. Gleichzeitig blicken sie durchaus kritisch auf den Weg, wie Klimaschutz umgesetzt werden soll: Es dürfen möglichst keine bestehenden Arbeitsplätze verloren gehen. Es soll möglichst zu keinen finanziellen Mehrbelastungen für die Bürger kommen.
Viele Ältere erinnern sich aber auch noch an die massiven Umweltprobleme der DDRDDR – das Engagement für Umweltschutz war immerhin auch ein wichtiger Teil der friedlichen Revolution von 1989. Und dieDie meisten können sich dann auch entsinnen, wie nach der Deutschen Einheit das Gras wieder grün und die Flüsse sauberer wurden. Die Lösung lokaler Umweltprobleme gelang damals vielfach beeindruckend schnell.
Gerade viele ältere Ostdeutsche erinnern sich, dass die östlichen Bundesländer seit der Wiedervereinigung mehr CO₂ eingespart haben als Westdeutschland. Der Grund: die Wirtschaft und die Industrie waren zusammengebrochen. Der Fortschritt beim heimischen Umweltschutz wurde eben auch mit „blühenden Landschaften“ ohne Industrie und ohne Arbeitsplätze erkauft. Zugleich sehen viele Arbeiterinnen und Arbeiter manche Erfolge der letzten Jahrzehnte gefährdet, in denen erfolgreich eine neue Industrie wiederaufgebaut und teils gut bezahlte Arbeitsplätze geschaffen wurden (z.B. die sächsische Automobilindustrie).
Klimaschutz ist eine Jahrhundertaufgabe der gesamten Gesellschaft. Kein Bewegung, kein Verband und keine Partei kann sie allein bewältigen. Dennoch tragen unterschiedliche Akteure Verschiedenes bei. Die SPD hat dabei vier zentrale Rollen:
Aber in den Augen vieler älterer Sachsen wurde der Fortschritt beim heimischen Umweltschutz mit „blühenden Landschaften“ ohne Industrie und ohne Arbeitsplätze erkauft. Und die Angst vor einem erneuten Niedergang zum Schutz des globalen Klimas sitzt heutzutage verständlicherweise bei vielen tief. Gerade auch in Regionen, die schwer durch die Nachwendezeit gelitten haben. Oder in Industrien, die den letzten 30 Jahren mühsam in Sachsen wiederaufgebaut wurden.Beispielhaft steht hier die sächsische Automobilindustrie mit über 100.000 Arbeitsplätzen.
Eine Politik, die neue Impulse für den Klimaschutz setzt, muss diesmal anders vorgehen. Die SPD hat hier vier zentrale Rollen:
Von Zeile 25 bis 48:
Die SPD hat eine große Tradition als Umweltschutz- und Klimapartei. Im Gründungsaufruf der SDP 1989 wurde als Ziel „eine ökologisch orientierte soziale Demokratie” gefordert, um „den Schutz der natürlichen Umwelt und die Sicherung von Ressourcen und Lebensmöglichkeiten für kommende Generationen zu gewährleisten.” Die SPD-Politiker Erhard Eppler und Hermann Scheer waren Wegbereiter der Umweltbewegung und der Energiewende.
Die SPD hat eine große Tradition als Umweltschutz- und Klimapartei. Der Gründungsaufruf der SDP 1989 fordert „eine ökologisch orientierte soziale Demokratie”, um „den Schutz der natürlichen Umwelt und die Sicherung von Ressourcen und Lebensmöglichkeiten für kommende Generationen zu gewährleisten.” Die SPD-Politiker Erhard Eppler und Hermann Scheer waren Wegbereiter der Umweltbewegung und der Energiewende.
Atomausstieg, Erneuerbare-Energie-Gesetz, Pariser Klimaabkommen, Kohleausstieg und KohleausstiegBundes-Klimaschutzgesetz: Die jüngere Geschichte der Klima- und Umweltpolitik in Deutschland zeigt, dass dauerhaft wirksame, umwälzende Reformen stets unter der Ägide von SPD-Kanzlern oder SPD-Umweltministerinnen vorangebracht wurden. Deutschland ist als erstes hochindustrialisiertes Land auf dem Weg in das Zeitalter der vollständigen Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen. Alle Weichen dafür hat die SPD in Regierungsverantwortung gestellt.
Mit dem Klimapaket, das im vergangenen Jahr beschlossen wurde, haben wir bereits ein großes Investitionspaket zur Förderung klimafreundlicher Technologien geschnürt. In diesem Jahr gehen die ersten älteren und ineffizienteren Kohlekraftwerke vom Netz – so wie es die Kohlekommission empfohlen hat. Das Ende 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz hat die SPD durchgesetzt. Das ist nicht irgendein Gesetz: Es ist das Fundament der deutschen Klimapolitik. Es definiert klare, gesetzlich verbindliche und verlässliche Ziele und enthält einen Mechanismus, der jedes Ministerium zum Nachsteuern zwingt, wenn die Ziele in seinem Verantwortungsbereich nicht eingehalten werden. Das sorgt dafür, dass wir planbar und verlässlich weniger CO₂ ausstoßen. Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt, dass diese Ziele nicht nur bis zum Jahre 2030 festgelegt werden, sondern auch darüber hinaus. So, wie es die SPD von Anfang an vorgeschlagen, die CDU aber ausgebremst hatte.
Mit der Novelle des Klimaschutzgesetz in 2021 haben wir schließlich einen ambitionierten Plan mit deutlich verschärften Klimazielen vorgelegt. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, in Deutschland bis spätestens 2045 klimaneutral zu sein.
Unser Ansatz ist langfristig erfolgreicher, weil wir durch eine umfassende und nachhaltige Politik gesellschaftliche Akzeptanz fester verankern und weitreichende Maßnahmen im Klima- und Umweltschutz möglichst unumkehrbar machen.
Dennoch wurdedas Thema Klimaschutz zwischenzeitlich von anderen Themen überdeckt und in den Großen Koalitionen ausgebremst. Es ist Zeit, dies zu korrigieren und den Beitrag der SPD für eine Politik im Einklang mit den klimapolitischen Realitäten wieder stärker voranzubringen.
Mit dem Klimapaket, das im vergangenen Jahr beschlossen wurde, haben wir bereits ein großes Investitionspaket zur Förderung klimafreundlicher Technologien geschnürt. Kohlekraftwerke oder Ölheizungen gehören nicht dazu. In diesem Jahr gehen die ersten schmutzigen Kraftwerke vom Netz – so wie es die Kohlekommission empfohlen hat. In Zukunft streben wir an, ökologisch sinnvolle Großreformen nachhaltig, rechtssicher und im Wege des gesellschaftlichen Dialogs umzusetzen. Dazu gehört für uns auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen.
Von Zeile 51 bis 60:
Wir stehen vor großen Veränderungen in unserem Land. Doch wenn wir die Menschen solchen Veränderungen aussetzen, müssen wir dafür sorgen, dass sie keine Angst haben, die Verlierer in diesem ökologischen Strukturwandel zu sein.
Mit bis zu 40 Milliarden Euro unterstützt der Bund die Lausitz, das Mitteldeutsche und das Rheinische Revier auf ihrem Weg in die neue Zeit. Es gibt ein Anpassungsgeld für die Beschäftigten. Darüber hinaus unterstützen wir die Automobilindustrie und ihre Zulieferer bei der Umstellung auf klimafreundliche Antriebe und fördern Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Mehr Klimaschutz ist nun rechtlich verbindlich. Es stellt aber nun auch riesige Anforderungen an alle: Den Staat, die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger. Wir haben den Anspruch, dass der damit einhergehende Wandel für alle gut funktioniert: für den Handwerker aus Ostsachsen, der mangels guter Nahverkehrsangebote mit dem Auto zur Arbeit pendelt. Für eine Arbeiterin in der Automobilindustrie oder für eine Familie, die monatlich ihre Miete überweist. Es geht also nicht mehr um die Frage des „ob“, sondern nur noch um die Frage „Wie“. Wenn manche entweder alles nur dem Markt überlassen wollen oder sich immer mehr wünschen, aber nicht erklären, wie man das realistisch umsetzen will, werden die Leute einer ambitionierten Klimapolitik immer weniger folgen. Wer Klimaschutz primär zur individuellen Angelegenheit erklärt und auf die Bürgerinnen und Bürger abwälzt, überfordert viele und treibt die Spaltung der Gesellschaft voran: Wer sich Klimaschutz leisten kann, der ist moralischer Vorreiter – wem die Mittel fehlen, der bleibt „Klimasünder“ und muss auch noch bezahlen.
Denn wenn wir massive Schritte zu mehr Klimaschutz gehen, dann muss dieser Umbau auch klappen. Wenn wir nicht jetzt zusätzliche massive Kapazitäten für Strom aus regenerativen Energien ausbauen und den Menschen einfachere und kostengünstigere klimaneutrale Alternative zur Verfügung stellen, dann wird alles nur teurer, aber nicht besser. Wir brauchen eine Politik, die Arbeit für die Zukunft schafft. Uns ist klar: wenn der Klimaschutz auf Kosten von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen
Von Zeile 65 bis 76:
Modernisierung den Standort Deutschland stärkt, neue und gut bezahlte Arbeit schafft und auch in der Zukunft für ein gutes Leben sorgt.
Mit bis zu 40 Milliarden Euro unterstützt der Bund die Lausitz, das Mitteldeutsche und das Rheinische Revier auf ihrem Weg in die neue Zeit. Es gibt ein Anpassungsgeld für die Beschäftigten. Darüber hinaus unterstützen wir die Automobilindustrie und ihre Zulieferer bei der Umstellung auf klimafreundliche Antriebe und fördern Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Schließlich wird von vielen unterschätzt, wie wichtig die grundsätzliche Reform des Sozialstaates für den ökologischen Strukturwandel der Gesellschaft ist. Wir brauchen einen „neuen Sozialstaat“, der die Menschen in Zeiten von Digitalisierung und Klimaschutz vor einem sozialen Absturz schützt und Lebensleistungen anerkennt. Dafür braucht es ein neues Band der Solidarität, welches das ganze Leben in diesen radikalen Wandlungsprozessen umspannt.
Schließlich wird von vielen unterschätzt, wie wichtig die grundsätzliche Reform des Sozialstaates ist. Wir brauchen einen „neuen Sozialstaat“, der die Menschen in Zeiten von Digitalisierung und Klimaschutz vor einem sozialen Absturz schützt, Lebensleistungen anerkennt. Dafür braucht es ein neues Band der Solidarität, welches das ganze Leben in diesen radikalen Wandlungsprozessen umspannt.
Die CDU versucht hingegen das politisch berechnende Bild zu zeichnen, für die Leute würde sich kaum etwas verändern. Das ist fatal: Notwendige Reformen des Sozialstaates wie aktuell beim SGB II werden genauso verhindert wie eine ehrliche Debatte über Klimaschutz.
Von Zeile 78 bis 108:
Wir als SPD hatten und haben die Rolle, den Klimaschutz mit modernen Technologien auch dann voranzutreiben, wenn sich deren Einsatz am Anfang noch nicht rechnet. Wir brauchen ein neues Zusammenspiel von wirtschaftlichem und staatlichem Handeln. Die Zeit des verwaltenden Staates auf Sicht ist vorbei, ebenso ein auf schnellen Gewinnen basiertes Wirtschaftsmodell, das die Kosten permanent auf Menschen und Umwelt abwälzt. Wenn wir die ökologische und digitale Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft zum Gewinn aller gerecht gestalten wollen, brauchen wir einen zukunftsorientierten Staat. Als öffentlichen Auftraggeber, der Innovationen marktfähig macht. Als strategischen Investor, der Potenziale entfesselt.
Als SPD auf Bundesebene haben wir die Konjunkturprogramme gegen die Corona-Krise auf die Ziele des europäischen „Green Deals“ und der Nachhaltigkeit ausgerichtet. Damit bereiten wir den Weg für den Ausstieg aus dem fossilen Zeitalter und den Einstieg in eine klimafreundliche Zukunft: mit milliardenschweren Investitionen in Busse und Bahnen, in Elektromobilität, in klimaneutrale Gebäude und Städte, mit der Förderung von Solar- und Windanlagen, modernen Heizungen und grünem Wasserstoff. Wir haben mit dem Klimaschutzprogramm 2030 das größte Investitionsprogramm für die ökologische Modernisierung unseres Landes geschnürt, das es je gab. Über 54 Milliarden Euro haben wir zur Verfügung gestellt.
Wir brauchen auch in Sachsen eine Investitions- und Innovations-Offensive, um den Klimaschutz im Freistaat voranzubringen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.Wir haben Vertrauen in unsere sächsischen Ingenieur*innen, Projektierer*innen und Anlagenbauer*innen, dass uns dieser Umbau gelingt.
Und dies ist dringend nötig: Denn wir stehen bei den Klimaschutztechnologien in einem harten internationalen und nationalen Wettbewerb. Wir dürfen hier nicht den Anschluss verlieren. Investitionen in Klimaschutz bedeuten eben auch Investitionen in die Arbeit der Zukunft. Diese Investitionen sind Voraussetzung für den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaftskraft, insbesondere für die exportorientierte sächsische Industrie.
Der Umbau unserer Wirtschaft, Infrastruktur und Industrie bietet riesige Chancen. Nicht nur für das Klima, die Natur oder die Gesundheit von Menschen, sondern auch für tarifgebundene, gut bezahlte Arbeitsplätze – Hunderttausende neue Jobs können geschaffen werden. Wir brauchen ein neues Zusammenspiel von wirtschaftlichem und staatlichem Handeln. Wenn wir die ökologische und digitale Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft zum Gewinn aller gerecht gestalten wollen, brauchen wir einen zukunftsorientierten Staat. Als öffentlichen Auftraggeber, der Innovationen marktfähig macht. Als strategischen Investor, der Potenziale entfesselt.
Als SPD auf Bundesebene haben wir die Konjunkturprogramme gegen die Corona-Krise auf die Ziele des europäischen „Green Deals“ und der Nachhaltigkeit ausgerichtet. Damit bereiten wir den Weg für den Ausstieg aus dem fossilen Zeitalter und den Einstieg in eine klimafreundliche Zukunft: mit milliardenschweren Investitionen in Busse und Bahnen, in Elektromobilität, in klimaneutrale Gebäude und Städte, mit der Förderung von Solar- und Windanlagen, modernen Heizungen und grünem Wasserstoff. Wir haben mit dem Klimaschutzprogramm 2030 das größte Investitionsprogramm für die ökologische Modernisierung unseres Landes geschnürt, das es je gab. Über 54 Milliarden Euro haben wir zur Verfügung gestellt.
Wir brauchen auch in Sachsen eine Investitions- und Innovations-Offensive, um den Klimaschutz im Freistaat voranzubringen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wir haben in Sachsen sehr gute Ingenieur*innen, Projektierer*innen und Anlagenbauer*innen, die dies am Ende umsetzen müssen. Damit diese Offensive gelingt, brauchen sie die notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen, sei es bei der Windenergie oder dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.
Und dies ist dringend nötig: Denn wir stehen bei den Klimaschutztechnologien in einem harten nationalen und internationalen Wettbewerb. Wir dürfen hier nicht den Anschluss verlieren. Investitionen in Klimaschutz bedeuten eben auch Investitionen in die Arbeit der Zukunft. Diese Investitionen sind Voraussetzung für den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaftskraft, insbesondere für die exportorientierte sächsische Industrie.
Von Zeile 111 bis 120:
zugeschoben wird. Nicht jeder und jede kann sich ein teures Elektroauto leisten, sondern benötigt einen kostengünstigenAlternativen, um kostengünstig und klimafreundlichenklimafreundlich etwa auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Wir müssen deshalb massiv in den Ausbau des ÖPNV, erneuerbare Energien und in eine Lade-Infrastruktur investieren. Es sollte nicht darum gehen, Menschen vorzuschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben. Die klimaneutrale Alternative muss die einfachere und ökonomischere sein. Dabei spielen digitale Lösungen, wie etwa ein bundesweit einheitliches digitales Bezahl- und Ticketsystem,Das gilt nicht nur für den öffentlichen Nahverkehr eine zentrale Rolle. . Nicht anders geht esdie Seite der Verbraucher*innen, sondern auch für die Wirtschaft: Solange Unternehmen mit fossilen Energieträgern Milliardengewinne machen, fehlen ihnen die marktwirtschaftlichen Anreize, an
Von Zeile 125 bis 490:
Beitrag zu leisten, wenn sie sehen, dass es beim Klimaschutz gerecht zugeht und sie im Gegenzug verbindliche Sicherheiten erhalten.
Die Kosten für Klimaschutzmaßnahmen müssen nach dem Verursacherprinzip verteilt und getragen werden. Wir sorgen dafür, dass sie auch einkommensgerecht erfolgen.
Ökologisch notwendige Reformen werden Mobilität, Energie, Lebensmittel oder Wohnen teurer machen. Wer aber nur den allgemeinen Verbrauch verteuert, schließt Einkommensschwächere vom Konsum aus, während Wohlhabende die Verteuerung kaum spüren. Dies ist besonders ungerecht, weil Haushalte mit schmalem Geldbeutel einen kleineren ökologischen Fußabdruck haben als viele besserverdienende Haushalte.
Die SPD steht für einen gerechten Übergang in eine klimaneutrale Zukunft in zweifacher Hinsicht. Wir wollen erstens neue Perspektiven für die Beschäftigten der Branchen schaffen, deren Jobs absehbar keine Zukunft mehr haben in einer klimaneutralen Wirtschaft. Sie erwarten keine Almosen, sondern Chancen um ihr Know-How in die Transformation dieser Gesellschaft einzubringen. Die Strukturwandelregionen sollen Zukunftsregionen werden.
Daneben achten wir zweites darauf, dass höhere Kosten für ökologische Produkte und Dienstleistungen gerecht verteilt werden. Der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft darf nicht zum Kollateralschaden einer ökologischen Transformation werden! Stärkere Schultern können höhere Beiträge zur ökologischen Transformation leisten als schwächere. Sie müssen es sogar, wenn die Mission erfolgreich sein soll. Deshalb wollen wir ökologisch begründete Mehrbelastungen möglichst ausgleichen und darüber hinaus die Arbeitsgesellschaft und den Sozialstaat zum Treiber der ökologischen Transformation machen. Der gerechte Übergang kann nur in einer gerechten Gesellschaft stattfinden.
Diese vier Aufgaben hat die SPD, um dem Klimaschutz auch in Sachsen einen weiteren entscheidenden Impuls zu geben.
Die Kosten für Klimaschutzmaßnahmen müssen nach dem Verursacherprinzip verteilt und getragen werden. Wir sorgen dafür, dass sie auch einkommensgerecht erfolgen.
Ökologisch notwendige Reformen werden Mobilität, Energie, Lebensmittel oder Wohnen teurer machen. Wer aber nur den allgemeinen Verbrauch verteuert, schließt Einkommensschwächere vom Konsum aus, während Wohlhabende die Verteuerung kaum spüren. Dies ist besonders ungerecht, weil Haushalte mit schmalem Geldbeutel einen kleineren ökologischen Fußabdruck haben als viele besserverdienende Haushalte.
Die SPD steht für einen gerechten Übergang in eine klimaneutrale Zukunft in zweifacher Hinsicht. Wir wollen erstens neue Perspektiven für die Beschäftigten der Branchen schaffen, deren Jobs absehbar keine Zukunft mehr haben in einer klimaneutralen Wirtschaft. Sie erwarten keine Almosen, sondern Chancen um ihre Know-How in die Transformation dieser Gesellschaft einzubringen. Die Strukturwandelregionen sollen Zukunftsregionen werden.
Daneben achten wir zweites darauf, dass höhere Kosten für ökologische Produkte und Dienstleistungen gerecht verteilt werden. Der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft darf nicht zum Kollateralschaden einer ökologischen Transformation werden! Stärkere Schultern können höhere Beiträge zur ökologischen Transformation leisten als schwächere. Sie müsse es sogar, wenn die Mission erfolgreich sein soll. Deshalb wollen wir ökologisch begründete Mehrbelastungen möglichst ausgleichen und darüber hinaus die Arbeitsgesellschaft und den Sozialstaat zum Treiber der ökologischen Transformation machen. Der gerechte Übergang kann nur in einer gerechten Gesellschaft stattfinden.
Diese vier Aufgaben hat die SPD, um dem Klimaschutz einen weiteren entscheidenden Impuls zu geben. Ja, kurzfristig sind wird damit nicht so radikal, wie manche Klimaschutz-Aktivist*innen fordern. Wir sind aber langfristig erfolgreicher, weil wir durch eine solche umfassende und nachhaltige Politik gesellschaftliche Akzeptanz fester verankern und weitreichende Maßnahmen im Klima- und Umweltschutz möglichst unumkehrbar machen.
Die Grünen sind unsere Partner*innen, um Mehrheiten zu organisieren und eine sozial-ökologische Wende einzuleiten. Doch die grüne Kampagne hat ihre blinden Flecken. Grüne Klimapolitik muss man sich leisten können. Auf Bundesebne werden von den Grünen gerade hehre Ziele formuliert, in der Praxis schwarz-grüner Koalitionen werden diese Ideale kaum eingelöst. Sozialdemokratische Forderungen nach massiven Investitionen in Klimaschutz werden auf Länderebene aus fiskalischen Gründen abgelehnt. Im Zweifel zeigen zwar schwarz-grüne Regierungen eine stärkere Betonung des Ökologischen, die Unterstützung der Beschäftigten und kleinen Einkommen fällt dann aber unter den Tisch. Die CDU setzt dabei meist allein auf den Markt und zu wenig auf den Staat beim Klimaschutz. Und gerade die CDU-Ost lehnt Maßnahmen für mehr Klimaschutz aus Angst vor der AfD ab. Angst ist aber ein schlechter Ratgeber für die Zukunft.
MEHR KLIMASCHUTZ IN SACHSEN
Wir bekennen uns zum Ziel des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dies sind wir den nachfolgenden Generationen schuldig. Aus diesem Grund werden wir uns auch auf Landesebene dafür einsetzten, dieses Ziel gesetzlich zu verankern und in regelmäßigem Turnus die Maßnahmen zur Zielerreichung zu überprüfen.
Weil der Klimawandel die wichtigste Herausforderung für die Zukunft unseres Landes ist, sollte er als Staatsziel in die Sächsische Verfassung aufgenommen werden, um ihn ausdrücklich als verfassungsrechtliche Aufgabe von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts zu verankern.
Die Staatsregierung soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen, ihre Veranstaltungen nachhaltig planen und umsetzen sowie den Anteil von Elektrofahrzeugen im Landes-Fuhrpark und die Anzahl der Ladesäulen an Landes-Liegenschaften deutlich erhöhen.
In Sachsen ist es eine vordringliche Aufgabe der Staatsregierung die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um von den im Konjunkturpaket bereitgestellten Mitteln des Bundes partizipieren zu können.
Auch deshalb war der erste Vorschlag des CDU-Finanzministers zum Doppelhaushalt 2021/22 ein Problem: dieser hätte etwa massive Kürzungen öffentlicher Mittel für Busse, Bahnen und Straßen für die nächsten beiden Jahre bedeutet.
Durch die Verhandlungen mit CDU und Grünen haben wir einiges erreicht: wir können uns im ÖPNV und im Regionalverkehr auf die Stärkung des Netzausbaus im ländlichen Raum konzentrieren. Das Plus- und Taktbus-Netz bauen wir weiter aus. Das Azubi- und Freizeitticket runden wir mit einem Bildungsticket ab. Wir werden die Anschaffung von neuen Bussen und Bahnen fördern und so die sächsische Schienen- und Fahrzeugindustrie stärken.
Doch weitere Investitionen, das Verkehrsnetz klimafreundlicher auszubauen, drohen ausgebremst zu werden. Wir plädieren weiter für die Bildung eines Sondervermögens FONDS “SACHSEN 2050” neben dem regulären Haushalt. Als Startkapital werden Kreditmittel im Umfang von mindestens 2,5 Milliarden Euro eingelegt, die langfristige Tilgung wird durch die Zuführung von Haushaltsüberschüssen gesichert. Mit diesem „Fonds Sachsen 2050“ wird sichergestellt, dass wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit erhalten werden sowie unser Land nicht abgehängt und in seine Zukunft investiert wird. Als Zukunftsinvestitionen gelten insbesondere investive Maßnahmen…
- zum klimafreundlichen Umbau des Verkehrsnetzes (v.a. Angebotserweiterung und Stärkung im Öffentlichen Personen- und im schienengebundenen Güterverkehr sowie im Radverkehr)
- zum ökologischen Umbau von Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
- zum Ausbau alternativer Energieträger wie Wasserstoff und welche einen klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung vorantreiben.
- zum Ausbau von Kommunikationsnetzen im Zuge der Digitalisierung (Breitband, 5G u.ä.). Digitalisierung ist zwar auch ein Treiber für den Verbrauch von Energie. Doch Digitalisierung kann auch genutzt werden, um Mobilität und Verkehrsflüsse oder auch Saatgut- und Düngemitteleinsatz zu optimieren und auf diese Weise ökologisch nachhaltig zu gestalten.
JETZT IN KLIMASCHUTZTECHNOLOGIEN INVESTIEREN UND NACHHALTIGE ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN
Wir haben gerade massive Chancen für die sächsische Industrie, einen nachweisbaren „Vorsprung Ost“ auf wichtigen Zukunftsfeldern zu erreichen, der Sachsen und auch andere Teile Ostdeutschlands von anderen Regionen positiv abhebt. Wir wollen das Know-how und die Technologien, die wir hier bereits in Sachsen haben, ausbauen, nutzen und damit Export-Chancen generieren – auch für den Erhalt und für die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Wenn wir also langfristig zukunftsfähige Arbeitsplätze haben wollen, dann müssen wir immer industrielle Entwicklung und Klimaschutz gemeinsam denken. Denn in dieser Kombination liegt letztlich die Zukunft. Zum einen haben wir in Sachsen in bestimmten Technologien wie der Elektrolyse eine international führende Position und zum anderen werden sich die Industriebetriebe zukünftig ihre Fertigungsstandorte dort aufbauen, wo sie die Möglichkeit haben, emissionsarm zu produzieren. Die Ansiedlung von Tesla in Brandenburg sowie des Batterieherstellers CATL in Thüringen sowie die Planungen für eine Anlage zur Direktreduktion von Eisenerz mittels Off-Shore Windenergie an der Nordseeküste sind prominente Beispiele für eine solche Entwicklung.
Um diese Potentiale auch nachhaltig heben zu können, müssen wir bereits heute unsere Ausbauziele für die erneuerbare Energieerzeugung nach oben korrigieren. Gemäß der Agora Energiestudie „Klimaneutrales Deutschland“ (Version 1.1, November 2020) müssen wir von einer Stromverbrauchssteigerung von mindestens 61% ausgehen. Für Sachsen bedeutet dies, ein klimaneutrales Sachsen wird einen Stromverbrauch von mindestens 35,5 TWh pro Jahr haben. Um diesen Stromverbrauch decken zu können, müssten bei einem gleichgewichteten Einsatz von PV- und Windenergie mindestens 20,1 GWp an Leistung zugebaut werden. Um auch zukünftig ein Energieland zu bleiben und Zukunftstechnologien wie grünen Wasserstoff zu fördern, setzen wir uns für erleichterte und flexiblere Regelungen beim Repowering von Windenergieanlagen sowie einen zusätzlichen Leistungsausbau im Bereich Photovoltaik und Windenergie ein. Um diese Entwicklung auch nachhaltig zu begleiten, muss zusätzlich eine jährliche Überprüfung durch die Staatsregierung erfolgen. Dies beinhaltet die Prüfung des gesamten Energiebedarfs sowie der Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbaren Energieträger. Nur so haben wir die Möglichkeit, Arbeitsplätze und Zukunftstechnologien in Sachsen zu halten und unsere Potenziale weiter auszubauen.
Die sächsische Automobilindustrie ist bundesweiter Vorreiter bei der Nutzung alternativer Antriebe. Sachsen ist Hauptland der Elektromobilität. Diese Entscheidung der Autohersteller hat das SPD-geführte Wirtschaftsministerium begleitet und unterstützt. Mit Hilfe einer besser ausgebauten Ladeinfrastruktur und Kaufanreizen für öffentliche und private Käufer*innen soll der Marktanteil alternativ angetriebener Fahrzeuge in den nächsten Jahren deutlich steigen. Wir unterstützen diese Politik von Bund und Land. Gleichzeitig unterstützen wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien, um das Klimaschutzpotenzial der Elektromobilität zu vergrößern. Denn nur mit grünem Strom wird die E-Mobilität auch zum Klimaschutztreiber.
Wir werden weiter die Ansiedlung und die Schaffung neuer und nachhaltiger Arbeitsplätze in den Branchen Elektrolyse und Erneuerbare Energien begleiten und unterstützen. Sachsen hat eine lange Tradition als Energieland, Teile der Solarindustrie kommen derzeit wieder nach Deutschland und auch Sachsen zurück. Und auch etliche Projektierer*innen im Bereich Windenergie haben ihren Sitz in Sachsen. Diese gilt es zu stärken und im Land zu halten, damit uns nicht erneut eine Abwanderung des Know hows ins Ausland, wie im Photovoltaik-Bereich nach China oder anderswo droht.
Eine wichtige aktuelle Aufgabe besteht darin, die bereits entwickelten Anlagen und Komponenten wir z.B. die Elektrolyse-Stacks in großen Stückzahlen zu fertigen. Bei diesen Aufgaben werden die Kompetenzen der Mitarbeiter benötigt, die zum Teil heute in der Automobilzulieferindustrie beschäftigt sind und deren Arbeitsplätze auf Grund der Umstellung auf die Elektromobilität nicht erhalten werden können. Der Strukturwandel in der sächsischen Industrie muss durch Umschulungen und Weiterbildungen aktiv mitgestaltet werden, um die Potentiale für die Menschen im Land optimal zu nutzen.
Gerade die Werksarbeiter in der Produktion erwarten zu Recht von uns, dass wir ihnen eine Perspektive in der zukünftigen Arbeitswelt aufzeigen. Wenn wir heute nicht in die Zukunftstechnologien investieren, sind wir später gezwungen, diese zu importieren und müssen dann eine noch höhere Arbeitslosigkeit fürchten. Wir müssen deutlich stärker sichtbar machen, dass es vor allem die gut ausgebildeten Techniker und Facharbeiter in Sachsen sind, die gerade auch in den Firmen des Maschinen- und Anlagenbaus die Entwicklungsergebnisse der angewandten Forschung in marktreife Produkte umsetzen. Nur mit Wissenschaftlern allein wird die Umsetzung der Energiewende nicht gelingen.
Die hiesige Stahlindustrie bleibt ebenfalls ein wichtiger Pfeiler des Industriestandortes Sachsen. Mit einer Elektrostahlproduktion und damit einer klimafreundlichen Stahlwirtschaft könnte Sachsen relativ schnell zu einem wichtigen Standort für grüne und nachhaltige Stahlproduktion werden. Hierzu ist jedoch der Ausbau der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von grünem Strom voranzubringen. Neben den großen Industriebetrieben müssen wir gerade in den Bereichen der innovativen Technologien und beim Einsatz der erneuerbaren Energien auch die kleinen Betriebe und Ausgründungen begleiten und unterstützen, denn die großen kapitalkräftigen Firmen haben ihre zentrale Entwicklung in der Regel nicht in Sachsen.
UMSETZUNG DER NATIONALEN WASSERSTOFFSTRATEGIE IN SACHSEN - VORAUSSETZUNGEN JETZT SCHAFFEN
Wir brauchen gerade im Bereich der Wasserstoffwirtschaft heute den Mut, konsequent in die neuen grünen Technologien zu investieren, damit spätere Generationen nicht einen deutlich höheren Preis bezahlen müssen, der sich aus unserer Untätigkeit und Unentschlossenheit ergibt.
Der Einsatz von Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag bei der Sektorenkopplung zur Reduzierung der CO2-Emissionen und beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten leisten. Dazu brauchen wir eine sächsische Wasserstoff-Strategie, die vor allem auf grünen Wasserstoff setzt. Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das im Bundestag beschlossen wurde, bietet die Chance für einen Schritt nach vorne, obwohl nicht alle Ziele umgesetzt werden konnten und für die Erreichung des Pariser Klimaschutzabkommens der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere auch in Sachsen, noch unzureichend ist.
Die Befreiung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage ist bereits ein wichtiger erster Baustein, den wir begrüßen. Wir setzen uns weiterhin für eine klare rechtliche Definition von grünem Wasserstoff ein.
Solange grüner Wasserstoff knapp ist, sollte er bevorzugt dort angewendet werden, wo der Effizienzgrad hoch ist und keine oder nur schlechte Alternativen zur Dekarbonisierung bestehen. Das sind zuerst die energieintensiven bzw. Grundstoffindustrien sowie der Nutz- und Schwerlastverkehr und der Bahnsektor.
Wir werden die bereits vorhandenen Stärken in Sachsen wie z.B. bei der Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff stärken und weiter ausbauen, um in diesem Bereich nachhaltige Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Dazu zählt auch die Investition in Leuchtturmprojekte mit nationaler Sichtbarkeit.
Dies kann im Bereich der Mobilität in den Bereichen ÖPNV, Schwerlast- und Flugverkehr geschehen, denn Sachsen verfügt über einmalige Kompetenzen im Bereich des Anlagenbaus sowie in der Forschung und Entwicklung. Damit können auch große Modellprojekte (z.B. zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe für den Flug- und Schwerlastverkehr) neben den Projekten zum Einsatz von Strom und Wasserstoff im ÖPNV realisiert werden. Da Sachsen vor allem im Bereich des Schwerlastverkehrs ein Transitland mit hohem Verkehrsaufkommen ist, besteht gerade hier ein dringender Handlungsbedarf und die Möglichkeit eine Wertschöpfung zu schaffen. Der starke Fokus auf PKW bei der Entwicklung greift zu kurz und stellt keine Gesamtlösung dar. Hier sollte die sächsische Zulieferindustrie eigene Schwerpunkte setzen und sich auf Zukunftsfelder konzentrieren, die noch nicht so stark besetzt sind. Zudem ist in diesem Bereich die Konkurrenz durch den rein elektrischen Antrieb wenig bis weniger gar nicht gegeben. Mit den Kompetenzen im Bereich der Brennstoffzellen- und der Fahrzeugentwicklung können auch bei der Entwicklung der LKW wichtige Beiträge geleistet und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Grundsätzlich ist im Bereich der Mobilität in allen Fällen, wo es technisch und wirtschaftlich möglich ist, der direkt-elektrische Antrieb aufgrund des höheren Wirkungsgrades zu bevorzugen.
Damit die von den Bundesministerien für den Einstieg in die Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellten Mittel von sieben Mrd. Euro zu einer nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft in Sachsen beitragen, gilt es bei allen Investitionen in Infrastrukturprojekte den Fertigstellungs- und den Nutzungszeitraum zu bedenken. Mit einer hohen Priorität sollten jene Vorhaben vorangetrieben werden, die auch in einem zukünftigen CO2-freien Energiesystem nutzbar sind. Daher ist auch im Bereich der Gasversorgung der Einsatz von grünem Wasserstoff für dezentrale Anwendungen der Vorrang einzuräumen.
Die Verfügbarkeit von sauberem Wasser ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Elektrolyse, die nicht an jedem Standort gewährleistet ist. Auch hierzu gibt es in Sachsen innovative Ansätze zur Bereitstellung der erforderlichen Wassermengen (u.a. auch aus den Tagebauwässern in den Strukturwandelregionen).
Nicht zuletzt ist es für die Akzeptanz einer Wasserstoffstrategie in Sachsen dringend nötig, die Situation im ÖPNV und im Regionalverkehr deutlich zu verbessern. Auch hier kann neben dem Einsatz von Elektrobussen der Wasserstoffantrieb von Bussen in Verbindung mit einer regionalen dezentralen Erzeugung des benötigten Wasserstoffs Impulse setzen. Hier sollte der Freistaat unbedingt die vorhandenen Förderprogramme nutzen, damit alle Menschen auch im ländlichen Raum einen besseren Zugang zu einer emissionsarmen Mobilität erhalten. Auch hier sollten die sächsischen Firmen beim Bau und dem Betrieb der Busse eine wichtige Rolle spielen und die Firmen qualifiziert werden, was vor allem auch die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte einschließt.
AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN IN SACHSEN NICHT VERZÖGERN!
Unser Ziel ist klar: Eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien deutlich vor dem Jahr 2050. Wir wollen eine bezahlbare Versorgung mit erneuerbarer Energie für alle. Die Kosten dafür müssen fair verteilt werden. Verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für private Verbraucher*Innen und Unternehmen unterstützen die notwendigen Investitionen.
Um die Ausbauziele zu erreichen, muss der Zubau von Wind- und Sonnenenergie deshalb erheblich beschleunigt werden, schon allein aufgrund des steigenden Strombedarfs in der energieintensiven Industrie, im Verkehr, beim Heizen und der übergreifenden Digitalisierung.
Der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien muss einhergehen mit einer langfristigen Absicherung einer zuverlässigen Stromversorgung. Hierzu sind national und international grenzüberschreitende Konzepte unter Einbeziehung einer effizienten Speicherstrategie erforderlich. Sachsen sollte sich dabei aktiv in den Roadmap-Prozess für eine klimaneutrale nationale und europäische Strategie zur Gestaltung der Strom- und Gasnetze einbringen.
Wir unterstützen daher die Überlegungen der SPD auf Bundesebene, einen Zukunftspakt Erneuerbare Energien zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu schmieden, um das klimapolitisch Notwendige mit dem regional Möglichen abzugleichen. Ein solcher Pakt legt Ausbaupflichten fest, begründet Unterstützungsinstrumente und schafft ein Monitoringsystem, das den Ausbau transparent macht.
Zudem wollen wir den Weiterbetrieb von Solar- und Windkraftanlagen nach Auslauf der Förderung erreichen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Fortschreibung des sächsischen Energie- und Klimaprogramms mit einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) bis 2030 vor. Bis 2024 soll das Zubau-Zwischenziel von 4 TWh erreicht werden. Der Hauptteil der Jahreserzeugung soll durch die Windenergie gewonnen werden. Der Windausbau über Nutzwald darf kein Tabu mehr sein, wenn die Ziele im Windkraftzubau erreicht werden sollen.
Derzeit wird der Ausbau der erneuerbaren Energien hauptsächlich über den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne gesteuert. Das Instrument der Regionalplanung zur Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, mit dem Ziel des Klimaschutzes, verfehlt jedoch leider sein Ziel, da die Fortschreibung dieser Pläne teilweise über 10 Jahre in Anspruch nimmt. Folglich würde jede Maßnahme erst deutlich zu spät Berücksichtigung finden. Um einen stetigen Zubau von erneuerbarer Energie sowie eine zeitgemäße Anpassung an aktuelle Entwicklungen im Energiesektor zu gewährleisten, müssen Energiethemen in den regionalen Planungsregionen mindestens in einem regelmäßigen 5 Jahres-Turnus, in Form von sog. Energieteilplänen (inkl. Windenergie, Solarenergie, Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie) fortgeschrieben werden. In diesem Turnus ist der zeitliche Aufwand für die Neuaufstellung der Regionalpläne bereits inkludiert, sodass aller 5 Jahre ein neuer gültiger Regionalplan vorliegen sollte.
Um zusätzlich den Ausbau weiter zu beschleunigen, setzen wir uns dafür ein, dass Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie (mit der Wirkung von Eignungsgebieten) auch keine Ausschlusswirkung mehr für die Windenergienutzung mit raumbedeutsamen Anlagen außerhalb dieser Vorranggebiete erzeugen.
Der Anteil der für die Windenergienutzung ausgewiesenen Landes- und Gemeindeflächen sollte gegenüber dem Ist-Zustand (0,2 Prozent der Landesfläche Sachsens) deutlich erhöht werden. Dafür setzen wir uns für eine rechtsverbindlich geregelte Flächenausweisung (ohne restriktive Kriterien wie Höhenbegrenzungen) auf Bundes- und Landesebene ein und prüfen auch eine Abweichung von der Konzentration von Windenergieanlagen in Vorranggebieten. Zusätzlich setzen wir uns für eine Nutzung der Windenergie auf Kalamitätsflächen, Waldflächen mit geringem naturschutzfachlichen Wert (Monokultur-Nutzwälder) und in Wäldern mit überwiegend klimagestressten Baumbeständen (Kiefer, Fichte) ein. Im Gegenzug hierfür soll die Windenergie einen Beitrag in der Wiederaufforstung unserer Wälder leisten. Dies soll sichergestellt werden, in dem die durch Windenergie in Anspruch genommenen Flächen in anderen Bereichen wieder aufgeforstet werden und mit den Einnahmen durch die Windenergie der Umbau unserer klimagestressten Wälder zu biodiversen Mischwäldern gegenfinanziert wird. Zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sollten die immissionsschutzrechtlichen Verfahren in der Landesdirektion angesiedelt werden. Hierfür muss selbstverständlich die personelle Ausstattung der Landesdirektion ausgebaut werden.
Neben der Windenergie wird auch die Rolle der Solarenergie immer weiter an Bedeutung gewinnen. Wo der Ausbau von Photovoltaik im urbanen Raum immer mehr an Fahrt aufnimmt, wird er zurzeit im ländlichen Raum zunehmend ausgebremst.
Wir wollen uns für eine Regelung auf Landesebene einsetzten, welche die Koexistenz von nachhaltiger Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen und landwirtschaftliche Bewirtschaftung auf einer Fläche ermöglicht. Im gleichen Zug soll die Umsetzung von Freiflächenphotovoltaik auch auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen gefördert werden und planungsrechtliche Hemmnisse ab- statt aufgebaut werden. Zusätzlich setzten wir uns für ein realistisches Flächenziel für Photovoltaik auf Freiflächen (Grün- und Ackerflächen) ein.
Von einer Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Solarenergie ist abzusehen, da diese keine Steuerungswirkung entfaltet (getestet in der Planungsregion Oberes Elbtal/ Osterzgebirge) und die Gemeinden so in ihrer eigenen Planungsfreiheit eingeschränkt würden. Eine mit der Gemeinde realisierte Freiflächenphotovoltaikanlage führt hierbei meist zu einer weitaus höheren Akzeptanz vor Ort, als durch eine Anlage, welche durch die Regionalplanung “aufgezwungen” wird. Zusätzlich soll die Doppelnutzung von Freiflächenphotovoltaik für Landwirte geöffnet werden (Bsp.: Freilandhühnerhaltung und Photovoltaikanlagen; Greening-Fläche und Photovoltaikanlage). Um die Akzeptanz in der Landwirtschaft zu erhöhen, setzen wir uns des Weiteren dafür ein, dass die Flächen der PV-Anlagen nach dem Abbau der Anlagen wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden können, ohne dass ein regelmäßiges Umbrechen des Boden stattfindet.
Neben der konventionellen Freiflächenphotovoltaik bieten zukünftig große Ausbaupotenziale auch Floating-PV („Schwimmende Photovoltaik“ auf Seen etc.) sowie Agro-PV-Anlagen, die durch Stelzensysteme eine gleichzeitige Energie- und Lebensmittelernte ermöglichen. So ist Agro-PV beispielsweise aktuell die einzige Solartechnologie, welche eine Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Flächen mit konventionellen Mähdrusch-Kulturen (bspw. Weizen, Roggen) und Solarenergie ermöglicht.
Derzeit sind jedoch weder Agro-Photovoltaik-Anlagen noch Floating-PV-Anlagen gegenüber anderen Freiflächen-PV-Anlagen wirtschaftlich konkurrenzfähig. Sachsen muss daher diese neuen Techniken fördern und sich auf Bundesebene für jeweils eigenständige Ausschreibungsrunden einsetzen. Des Weiteren ist eine Privilegierung von Agro-PV durch eine Änderung des § 35 BauGB bzw. der sächsischen Bauordnung zu erarbeiten.
Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von Flächen für EE-Vorhaben für Windkraft-Vorhaben auf regionalplanerischer und für PV-Vorhaben auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung ist wesentliche Voraussetzung für eine sächsische Energiewende und somit eng mit der Chance auf regionale Wertschöpfung verbunden. Voraussetzung ist ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz und regional- und kommunalpolitischem Willen in den Regionen, die Beteiligung und Teilhabe erfordern.
Wo Anlagen für erneuerbare Energien entstehen, müssen die Leute vor Ort also profitieren! Finanziell verbindliche Beteiligungsoptionen wie es sie in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg schon gibt, müssen auch in Sachsen umgesetzt werden. Über die faire Beteiligung der Umlandgemeinden hinaus muss es Möglichkeiten geben, dass Anwohner*innen im Umfeld der Anlagen unabhängig vom Stromanbieter durch vergünstigte Anwohner-Stromtarife profitieren. Das ist gerecht und schafft Akzeptanz. Generell ist eine hohe Akzeptanz nur dann zu erreichen, wenn nicht nur rein finanzielle Beteiligungsangebote geschaffen werden, sondern auch Mitentscheidungen der Bürger*innen möglich sind.
KLIMASCHUTZ UND ENERGIEWENDE IM GEBÄUDESEKTOR JETZT SOZIAL GERECHT VORANBRINGEN!
Neben der Energiewirtschaft und den Sektoren Mobilität und Industrie trägt auch der Gebäudesektor in großem Umfang zu den CO2-Emissionen in Sachsen bei. Betrachtet man den Energiebedarf für einen privaten Haushalt so stellt die Wärmebereitstellung den größten Anteil dar. Während es für Hauseigentümer mit Vergleichsweise hohem Einkommen die Möglichkeit gibt, sich eine CO2-arme Energieversorgung wie z.B. über eine Wärmepumpe oder Photovoltaik zu leisten, ist dies für den Mieter in einem Mietshaus nicht möglich. Daher sollten bei der Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor und der Einbindung in das Stromnetz drei große Bereiche bedacht werden, wozu im Folgenden
- Die öffentlichen Gebäude (wie Schulen und Rathäuser)
- Die großen Mietshäuser sowie
MEHR KLIMASCHUTZ IN SACHSEN
Wir bekennen uns zum Ziel des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dies sind wir den nachfolgenden Generationen schuldig. Darum haben wir uns zum Ziel gesetzt, in Deutschland bis spätestens 2045 klimaneutral zu sein. Aus diesem Grund werden wir uns auch auf Landesebene dafür einsetzten, dieses Ziel gesetzlich zu verankern und in regelmäßigem Turnus die Maßnahmen zur Zielerreichung zu überprüfen.
Weil der Klimawandel eine der wichtigsten Herausforderungen für die Zukunft unseres Landes ist, sollte er als Staatsziel in die Sächsische Verfassung aufgenommen werden, um ihn ausdrücklich als verfassungsrechtliche Aufgabe von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts zu verankern.
Die Staatsregierung soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen, ihre Veranstaltungen nachhaltig planen und umsetzen sowie den Anteil von Elektrofahrzeugen im Landes-Fuhrpark und die Anzahl der Ladesäulen an Landes-Liegenschaften deutlich erhöhen.
Allerdings müssen für die Zukunftsinvestitionen auch die nötigen Mittel zur Verfügung stehen. Im Doppelhaushalt 2021/22 haben wir in den Verhandlungen mit CDU und Grünen erreicht: wir können uns im ÖPNV und im Regionalverkehr auf die Stärkung des Netzausbaus im ländlichen Raum konzentrieren. Das Plus- und Taktbus-Netz bauen wir weiter aus. Das Azubi- und Freizeitticket runden wir mit einem Bildungsticket ab. Wir werden die Anschaffung von neuen Bussen und Bahnen fördern und so die sächsische Schienen- und Fahrzeugindustrie stärken. Der ursprünglich vorliegende Vorschlag des CDU-Finanzministers hätte hingegen massive Kürzungen öffentlicher Mittel für Busse, Bahnen und Straßen für diese beiden Jahre bedeutet.
Doch darüber hinausgehende Investitionen in Klimaschutz und Zukunftstechnologien drohen ausgebremst zu werden.
Hier ist zum einen das Problem der Schuldenbremse: Sachsen hat sich im April 2020 entschieden, bis zu sechs Milliarden Euro an Krediten aufzunehmen, um die Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren. Diese Entscheidung hat sich als richtig erwiesen. Nach geltender Verfassungslage müssen diese Kredite innerhalb von acht Jahren getilgt werden. Da erst nach zwei Jahren mit der Tilgung begonnen wird, muss Sachsen in den Jahren von 2023 bis 2028 jährlich eine Milliarde Euro in die Tilgung stecken. Eine Milliarde Euro pro Jahr zurückzahlen, das entspricht einem Drittel der freien Mittel des Landeshaushalts. Das bedeutet im Klartext: Wir können nur noch Pflichtaufgaben erfüllen, es stehen aber kaum mehr Investitionen Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Wir machen das Land handlungsunfähig, während andere in die Zukunft investieren.
Zum anderen fehlen auch im laufenden Haushalt massiv Mittel, um der Zukunftsaufgabe gerecht zu werden. Als SPD plädieren wir weiter für die Bildung eines Sondervermögens FONDS “SACHSEN 2050” neben dem regulären Haushalt. Als Startkapital werden Kreditmittel im Umfang von mindestens 2,5 Milliarden Euro eingelegt, die langfristige Tilgung wird durch die Zuführung von Haushaltsüberschüssen gesichert. Mit diesem „Fonds Sachsen 2050“ wird sichergestellt, dass wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit erhalten werden sowie unser Land nicht abgehängt und in seine Zukunft investiert wird. Damit wollen wir Zukunftsinvestitionen in folgenden Bereichen voranbringen:
- klimafreundlicher Umbau des Verkehrsnetzes (v.a. Angebotserweiterung und Stärkung im Öffentlichen Personen- und im schienengebundenen Güterverkehr sowie im Radverkehr)
- ökologischer Umbau von Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
- Ausbau alternativer Energieträger wie Wasserstoff und welche einen klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung vorantreiben.
- Ausbau von Kommunikationsnetzen im Zuge der Digitalisierung (Breitband, 5G u.ä.). Digitalisierung ist zwar auch ein Treiber für den Verbrauch von Energie. Doch Digitalisierung kann auch genutzt werden, um Mobilität und Verkehrsflüsse oder auch Saatgut- und Düngemitteleinsatz zu optimieren und auf diese Weise ökologisch nachhaltig zu gestalten.
AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN IN SACHSEN ENDLICH VORANBRINGEN NICHT VERZÖGERN!
Unser Ziel ist klar: Eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien bis spätestens zum Jahr 2040. Wir wollen eine bezahlbare Versorgung mit erneuerbarer Energie für alle. Die Kosten dafür müssen fair verteilt werden. Verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für private Verbraucher*Innen und Unternehmen unterstützen die notwendigen Investitionen.
Um die Ausbauziele zu erreichen, muss der Zubau von Wind- und Sonnenenergie deshalb erheblich beschleunigt werden, schon allein aufgrund des steigenden Strombedarfs in der energieintensiven Industrie, im Verkehr, beim Heizen und der übergreifenden Digitalisierung. Diese wahrscheinliche Prognose macht es notwendig, Stromverbrauch und Stromerzeugung zu monitoren und den Zubau von Erneuerbaren zeitnah entsprechend anzupassen.
Der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien muss einhergehen mit einer langfristigen Absicherung einer zuverlässigen Stromversorgung. Hierzu sind national und international grenzüberschreitende Konzepte unter Einbeziehung einer effizienten Speicherstrategie erforderlich. Sachsen sollte sich dabei aktiv in den Roadmap-Prozess für eine klimaneutrale nationale und europäische Strategie zur Gestaltung der Strom- und Gasnetze einbringen.
Wir unterstützen daher die Überlegungen der SPD auf Bundesebene, einen Zukunftspakt Erneuerbare Energien zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu schmieden, um das klimapolitisch Notwendige mit dem regional Möglichen abzugleichen. Ein solcher Pakt legt Ausbaupflichten fest, begründet Unterstützungsinstrumente und schafft ein Monitoringsystem, das den Ausbau transparent macht.
Zudem wollen wir den Weiterbetrieb von Solar- und Windkraftanlagen nach Auslauf der Förderung erreichen. Das im Juni 2021 beschlossene sächsische Energie- und Klimaprogramm sieht einen zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) bis 2030 vor. Bis 2024 soll ein Zubau-Zwischenziel von 4 TWh erreicht werden. Der Hauptteil der Jahreserzeugung soll durch die Windenergie gewonnen werden. Der Windausbau über Nutzwald darf kein Tabu mehr sein, wenn die Ziele im Windkraftzubau erreicht werden sollen.
Derzeit wird der Ausbau der erneuerbaren Energien hauptsächlich über den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne gesteuert. Das Instrument der Regionalplanung zur Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, mit dem Ziel des Klimaschutzes, verfehlt jedoch leider sein Ziel, da die Fortschreibung dieser Pläne teilweise über 10 Jahre in Anspruch nimmt. Folglich würde jede Maßnahme erst deutlich zu spät Berücksichtigung finden. Um einen stetigen Zubau von erneuerbarer Energie sowie eine zeitgemäße Anpassung an aktuelle Entwicklungen im Energiesektor zu gewährleisten, müssen Energiethemen in den regionalen Planungsregionen mindestens in einem regelmäßigen 5 Jahres-Turnus, in Form von sog. Energieteilplänen (inkl. Windenergie, Solarenergie, Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie) fortgeschrieben werden. In diesem Turnus ist der zeitliche Aufwand für die Neuaufstellung der Regionalpläne bereits inkludiert, sodass aller 5 Jahre ein neuer gültiger Regionalplan vorliegen sollte.
Der Anteil der für die Windenergienutzung ausgewiesenen Landes- und Gemeindeflächen sollte gegenüber dem Ist-Zustand (0,2 Prozent der Landesfläche Sachsens) deutlich erhöht werden. Dafür setzen wir uns für eine rechtsverbindlich geregelte Flächenausweisung (ohne restriktive Kriterien wie Höhenbegrenzungen) auf Bundes- und Landesebene ein und prüfen auch eine Abweichung von der Konzentration von Windenergieanlagen in Vorranggebieten oder deren Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung mit raumbedeutsamen Anlagen außerhalb dieser Gebiete. Zusätzlich setzen wir uns für eine Nutzung der Windenergie auf Kalamitätsflächen, Waldflächen mit geringem naturschutzfachlichen Wert (Monokultur-Nutzwälder) und in Wäldern mit überwiegend klimagestressten Baumbeständen (Kiefer, Fichte) ein. Im Gegenzug hierfür soll die Windenergie einen Beitrag in der Wiederaufforstung unserer Wälder leisten. Dies soll sichergestellt werden, in dem die durch Windenergie in Anspruch genommenen Flächen in anderen Bereichen wieder aufgeforstet werden und mit den Einnahmen durch die Windenergie der Umbau unserer klimagestressten Wälder zu biodiversen Mischwäldern gegenfinanziert wird. Zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sollten die immissionsschutzrechtlichen Verfahren in der Landesdirektion angesiedelt werden. Hierfür muss selbstverständlich die personelle Ausstattung der Landesdirektion ausgebaut werden.
Neben der Windenergie wird auch die Rolle der Solarenergie immer weiter an Bedeutung gewinnen. Wo der Ausbau von Photovoltaik im urbanen Raum immer mehr an Fahrt aufnimmt, wird er zurzeit im ländlichen Raum zunehmend ausgebremst.
Wir wollen uns für eine Regelung auf Landesebene einsetzten, welche die Koexistenz von nachhaltiger Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen und landwirtschaftliche Bewirtschaftung auf einer Fläche ermöglicht. Im gleichen Zug soll die Umsetzung von Freiflächenphotovoltaik auch auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen gefördert werden und planungsrechtliche Hemmnisse ab- statt aufgebaut werden. Zusätzlich setzten wir uns für ein realistisches Flächenziel für Photovoltaik auf Freiflächen (Grün- und Ackerflächen) ein.
Von einer Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Solarenergie ist abzusehen, da diese keine Steuerungswirkung entfaltet und die Gemeinden so in ihrer eigenen Planungsfreiheit eingeschränkt würden. Eine mit der Gemeinde realisierte Freiflächenphotovoltaikanlage führt hierbei meist zu einer weitaus höheren Akzeptanz vor Ort, als durch eine Anlage, welche durch die Regionalplanung “aufgezwungen” wird. Zusätzlich soll die Doppelnutzung von Freiflächenphotovoltaik für Landwirte geöffnet werden (Bsp.: Freilandhühnerhaltung und Photovoltaikanlagen; Greening-Fläche und Photovoltaikanlage). Um die Akzeptanz in der Landwirtschaft zu erhöhen, setzen wir uns des Weiteren dafür ein, dass die Flächen der PV-Anlagen nach dem Abbau der Anlagen wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden können, ohne dass ein regelmäßiges Umbrechen des Boden stattfindet.
Neben der konventionellen Freiflächenphotovoltaik bieten zukünftig große Ausbaupotenziale auch Floating-PV („Schwimmende Photovoltaik“ auf Seen etc.) sowie Agro-PV-Anlagen, die durch Stelzensysteme eine gleichzeitige Energie- und Lebensmittelernte ermöglichen. So ist Agro-PV beispielsweise aktuell die einzige Solartechnologie, welche eine Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Flächen mit konventionellen Mähdrusch-Kulturen (bspw. Weizen, Roggen) und Solarenergie ermöglicht.
Derzeit sind jedoch weder Agro-Photovoltaik-Anlagen noch Floating-PV-Anlagen gegenüber anderen Freiflächen-PV-Anlagen wirtschaftlich konkurrenzfähig. Sachsen muss daher diese neuen Techniken fördern und sich auf Bundesebene für jeweils eigenständige Ausschreibungsrunden einsetzen. Des Weiteren ist eine Privilegierung von Agro-PV durch eine Änderung des § 35 BauGB bzw. der sächsischen Bauordnung zu erarbeiten.
Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von Flächen für Windkraft-Vorhaben auf regionalplanerischer und für PV-Vorhaben auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung ist wesentliche Voraussetzung für eine sächsische Energiewende und somit eng mit der Chance auf regionale Wertschöpfung verbunden. Voraussetzung ist ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz und regional- und kommunalpolitischem Willen in den Regionen, die Beteiligung und Teilhabe erfordern.
Wo Anlagen für erneuerbare Energien entstehen, müssen die Leute vor Ort also profitieren! Finanziell verbindliche Beteiligungsoptionen wie es sie in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg schon gibt, müssen auch in Sachsen umgesetzt werden. Über die faire Beteiligung der Umlandgemeinden hinaus muss es Möglichkeiten geben, dass Anwohner*innen im Umfeld der Anlagen unabhängig vom Stromanbieter durch vergünstigte Anwohner-Stromtarife profitieren. Das ist gerecht und schafft Akzeptanz. Generell ist eine hohe Akzeptanz nur dann zu erreichen, wenn nicht nur rein finanzielle Beteiligungsangebote geschaffen werden, sondern auch Mitentscheidungen der Bürger*innen möglich sind.
JETZT IN KLIMASCHUTZTECHNOLOGIEN INVESTIEREN UND NACHHALTIGE ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN
Wir haben gerade massive Chancen für die sächsische Industrie, einen echten „Vorsprung Ost“ auf wichtigen Zukunftsfeldern zu erreichen, der Sachsen und auch andere Teile Ostdeutschlands von anderen Regionen positiv abhebt. Wir haben im Osten viel Potential und Spitzenleistung. Weil wir hier von der Infrastruktur über Forschung und Entwicklung bis hin zu den Unternehmen und den Anwendungen alles vorhanden haben. Wir haben so das erste Mal, wie alle anderen Bundesländer im Westen auch, die Chance, uns in manchen Wirtschaftsbereichen an die Spitze stellen. Keinen Nachbau West, kein bloßer Ausgleich von Nachteilen.
Wir wollen daher das Know-how und die Technologien, die wir hier bereits in Sachsen haben, ausbauen, nutzen und damit Export-Chancen generieren – auch für den Erhalt und für die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Wenn wir also langfristig zukunftsfähige Arbeitsplätze haben wollen, dann müssen wir immer industrielle Entwicklung und Klimaschutz gemeinsam denken. Denn in dieser Kombination liegt letztlich die Zukunft. Zum einen haben wir in Sachsen in bestimmten Technologien wie der Elektrolyse eine international führende Position und zum anderen werden sich die Industriebetriebe zukünftig ihre Fertigungsstandorte dort aufbauen, wo sie die Möglichkeit haben, emissionsarm zu produzieren. Damit auch Sachsen diese Voraussetzungen in Zukunft erfüllt, müssen wir unsere Erzeugung erneuerbare Energien massiv ausbauen.
Um auch zukünftig ein Energieland zu bleiben und Zukunftstechnologien wie grünen Wasserstoff zu fördern, müssen wir bis spätestens 2040 unseren Energiebedarf durch erneuerbaren Energieträger decken. Nur so haben wir die Möglichkeit, Arbeitsplätze und Zukunftstechnologien in Sachsen zu halten und unsere Potenziale weiter auszubauen.
Die sächsische Automobilindustrie ist bundesweiter Vorreiter bei der Nutzung alternativer Antriebe. Sachsen ist Hauptland der Elektromobilität. Diese Entscheidung der Autohersteller hat das SPD-geführte Wirtschaftsministerium begleitet und unterstützt. Nun muss massiv die Ladeinfrastruktur durch staatlichen Investitionen ausgebaut werden, um den Marktanteil alternativ angetriebener Fahrzeuge in den nächsten Jahren deutlich zu steigen. Denn erst wenn ein Gebrauchtwagenmarkt für Elektrofahrzeuge entsteht, können breite Teile der Bevölkerung umsteigen - denn die meisten Menschen in Sachsen kaufen keine neue Autos, sondern gebrauchte Autos. Wenn wir den Ausbau der Elektromobilität hingegen nur dem Markt überlassen und den Benzinpreis zu schnell steigern und gleichzeitig nicht den Ausbau der Erneuerbaren Energien schneller vorantreiben, dann wird es für die Leute nur teurer, aber nicht besser.
Wir werden weiter die Ansiedlung und die Schaffung neuer und nachhaltiger Arbeitsplätze in den Branchen Elektrolyse und Erneuerbare Energien begleiten und unterstützen. Sachsen hat eine lange Tradition als Energieland, Teile der Solarindustrie kommen derzeit wieder nach Deutschland und auch Sachsen zurück. Und auch etliche Projektierer*innen im Bereich Windenergie haben ihren Sitz in Sachsen. Diese gilt es zu stärken und im Land zu halten, damit uns nicht erneut eine Abwanderung des Know-how ins Ausland, wie im Photovoltaik-Bereich nach China oder anderswo droht.
Eine wichtige aktuelle Aufgabe besteht darin, die bereits entwickelten Anlagen und Komponenten wir z.B. die Elektrolyse-Stacks in großen Stückzahlen zu fertigen. Bei diesen Aufgaben werden die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt, die zum Teil heute in der Automobilzulieferindustrie beschäftigt sind und deren Arbeitsplätze auf Grund der Umstellung auf die Elektromobilität nicht erhalten werden können. Der Strukturwandel in der sächsischen Industrie muss durch Umschulungen und Weiterbildungen aktiv mitgestaltet werden, um die Potentiale für die Menschen im Land optimal zu nutzen.
Gerade wer im Werk in der Produktion arbeitet, erwartet zu Recht von uns, dass wir ihr oder ihm eine Perspektive in der zukünftigen Arbeitswelt aufzeigen. Wenn wir heute nicht in die Zukunftstechnologien investieren, sind wir später gezwungen, diese zu importieren und müssen dann eine noch höhere Arbeitslosigkeit fürchten. Wir müssen deutlich stärker sichtbar machen, dass es vor allem die gut ausgebildeten Technikerinnen und Facharbeiter in Sachsen sind, die gerade auch in den Firmen des Maschinen- und Anlagenbaus die Entwicklungsergebnisse der angewandten Forschung in marktreife Produkte umsetzen. Nur mit Wissenschaftler*innen allein wird die Umsetzung der Energiewende nicht gelingen.
Die hiesige Stahlindustrie bleibt ebenfalls ein wichtiger Pfeiler des Industriestandortes Sachsen. Mit einer Elektrostahlproduktion und damit einer klimafreundlichen Stahlwirtschaft könnte Sachsen relativ schnell zu einem wichtigen Standort für grüne und nachhaltige Stahlproduktion werden. Hierzu ist jedoch der Ausbau der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von grünem Strom voranzubringen. Neben den großen Industriebetrieben müssen wir gerade in den Bereichen der innovativen Technologien und beim Einsatz der erneuerbaren Energien auch die kleinen Betriebe und Ausgründungen begleiten und unterstützen, denn die großen kapitalkräftigen Firmen haben ihre zentrale Entwicklung in der Regel nicht in Sachsen.
UMSETZUNG DER NATIONALEN WASSERSTOFFSTRATEGIE IN SACHSEN - VORAUSSETZUNGEN JETZT SCHAFFEN
Wir brauchen gerade im Bereich der Wasserstoffwirtschaft heute den Mut, konsequent in die neuen grünen Technologien zu investieren, damit spätere Generationen nicht einen deutlich höheren Preis bezahlen müssen, der sich aus unserer Untätigkeit und Unentschlossenheit ergibt.
Der Einsatz von CO2-frei hergestelltem Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zur Sektorenkopplung und damit zur Reduzierung der CO2-Emissionen sowie beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten leisten. Dazu brauchen wir eine sächsische Wasserstoff-Strategie, die vor allem auf grünen Wasserstoff setzt. Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das im Bundestag beschlossen wurde, bietet die Chance für einen Schritt nach vorne, obwohl nicht alle Ziele umgesetzt werden konnten. Um grünen Wasserstoff regional erzeugen zu können, brauchen wir in Sachsen einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien.
Die EEG-Umlage-Befreiung von Strom zur Herstellung von grünem Wasserstoff ist bereits ein wichtiger erster Baustein, den wir begrüßen. Wir setzen uns weiterhin für eine klare europaweit einheitliche Definition von grünem Wasserstoff ein.
Solange grüner Wasserstoff knapp ist, sollte er bevorzugt dort angewendet werden, wo der Effizienzgrad hoch ist und keine oder nur schlechte Alternativen zur Dekarbonisierung bestehen. Das sind zuerst die energieintensiven bzw. Grundstoffindustrien sowie der Nutz- und Schwerlastverkehr und der Bahnsektor.
Wir werden die bereits vorhandenen Stärken in Sachsen verbessern und weiter ausbauen, um in diesem Bereich nachhaltige Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Dazu zählt auch die Investition in Leuchtturmprojekte mit nationaler Sichtbarkeit.
Dies kann im Bereich der Mobilität in den Bereichen ÖPNV, Schwerlast- und Flugverkehr geschehen, denn Sachsen verfügt über einmalige Kompetenzen im Bereich des Anlagenbaus sowie in der Forschung und Entwicklung. Damit können auch große Modellprojekte (z.B. zur Herstellung, zum Transport und zur Speicherung von Wasserstoff sowie zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe für den Flug- und Schwerlastverkehr) neben den Projekten zum Einsatz von Strom und Wasserstoff im ÖPNV realisiert werden. Da Sachsen vor allem im Bereich des Schwerlastverkehrs ein Transitland mit hohem Verkehrsaufkommen ist, besteht gerade hier ein dringender Handlungsbedarf und die Möglichkeit Wertschöpfung zu schaffen. Mit den Kompetenzen im Bereich der Brennstoffzellen- und der Fahrzeugentwicklung können bei der Entwicklung von LKW und Logistiklösungen wichtige Beiträge geleistet und Arbeitsplätze geschaffen werden.
PKW mit Wasserstoffantrieb sollten nicht im Fokus von Forschung und Entwicklung stehen. Grundsätzlich ist im Bereich der Mobilität in allen Fällen, wo es technisch und wirtschaftlich möglich ist, der direkt-elektrische Antrieb aufgrund des höheren Wirkungsgrades zu bevorzugen.
Damit die von den Bundesministerien in der Nationalen Wasserstoffstrategie für den Einstieg in die Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellten Mittel von sieben Mrd. Euro zu einer nachhaltigen Entwicklung in Sachsen beitragen, gilt es bei allen Investitionen in Infrastrukturprojekte den Fertigstellungs- und den Nutzungszeitraum zu bedenken. Mit einer hohen Priorität sollten jene Vorhaben vorangetrieben werden, die auch in einem zukünftigen CO2-freien Energiesystem nutzbar sind. Daher ist auch im Bereich der Gasversorgung 100 Prozent Wasserstoff-Readiness herzustellen, um den Einsatz von grünem Wasserstoff vorzubereiten.
Die Verfügbarkeit von sauberem Wasser ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Elektrolyse, die nicht an jedem Standort gewährleistet ist. Auch hierzu gibt es in Sachsen innovative Ansätze zur Bereitstellung der erforderlichen Wassermengen (u.a. auch aus den Tagebauwässern in den Strukturwandelregionen), die wir begrüßen.
Nicht zuletzt ist es für die Akzeptanz von Wasserstofftechnologien in Sachsen dringend nötig, die Situation im ÖPNV und im Regionalverkehr deutlich zu verbessern. Auch hier kann neben dem Einsatz von Elektrobussen, der Wasserstoffantrieb von Bussen in Verbindung mit einer regionalen dezentralen Erzeugung des benötigten Wasserstoffs Impulse setzen. Hier sollte der Freistaat unbedingt die vorhandenen Förderprogramme nutzen, damit alle Menschen auch im ländlichen Raum einen besseren Zugang zu einer emissionsarmen Mobilität erhalten. Auch hier sollten die sächsischen Firmen beim Bau und dem Betrieb der Busse eine wichtige Rolle spielen und die Firmen qualifiziert werden, was vor allem auch die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte einschließt.
KLIMASCHUTZ UND ENERGIEWENDE IM GEBÄUDESEKTOR JETZT SOZIAL GERECHT VORANBRINGEN!
Neben der Energiewirtschaft und den Sektoren Mobilität und Industrie trägt auch der Gebäudesektor in großem Umfang zu den CO2-Emissionen in Sachsen bei. Betrachtet man den Energiebedarf für einen privaten Haushalt, so stellt die Wärmebereitstellung den größten Anteil dar. Während es für Hauseigentümer mit Vergleichsweise hohem Einkommen die Möglichkeit gibt, sich eine CO2-arme Energieversorgung wie z.B. über eine Wärmepumpe oder Photovoltaik zu leisten, ist dies für den Mieter in einem Mietshaus nicht möglich. Daher sollten bei der Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor und der Einbindung in das Stromnetz drei große Bereiche bedacht werden, wozu im Folgenden
- öffentliche Gebäude (wie Schulen und Rathäuser)
- große Mietshäuser sowie
Von Zeile 492 bis 634:
gezählt werden.
Durch die Abschaffung der EEG-Umlage bis Mitte der 2020er Jahre wird Eigenstrom und Mieterstrom deutlich günstiger.
Die Mehrzahl der Menschen wohnt in Mietwohnungen und möchte sich auch an einer klimafreundlichen und damit CO2-armen Energieversorgung beteiligen. Hierzu sind die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern und die Option des Mieterstroms weiter voranzubringen, was durch Förderungen bei den noch oder wieder im kommunalen Besitz befindlichen Wohnungen geschehen soll. Zudem kann der selbst erzeugte Strom den Mietern auch zum Laden ihrer e-Autos oder anderer e-Fahrzeuge (Roller, Pedelecs, etc.) bereitgestellt werden.
Bei allen öffentlichen Gebäuden in Sachsen wollen wir neben einer CO2-armen Wärmebereitstellung auf allen geeigneten Dachflächen die Installation von Photovoltaikanlagen umsetzen. Damit sollen die Kommunen und das Land eine Vorbild- und Vorreiterfunktion im Bereich der erneuerbaren Energien einnehmen. Hierfür sollten Fördermittel des Bundes und landeseigene Mittel eingesetzt werden.
Dazu wollen wir, dass bei allen Investitionsentscheidungen von Landesliegenschaften oder Landesanstalten sowie öffentlichen Gebäuden ein CO₂-Schattenpreis (Berechnung nach social cost oder social value Methode) in der Kalkulation berücksichtigt wird.
Bei allen Neubauten, vor allem der öffentlichen Hand (Landesliegenschaften, Landesanstalten, Schulen, Verwaltung etc.), sollte zukünftig eine Installation von Photovoltaikanlagen verpflichtend vorgesehen werden. Das Ziel dabei sollte immer eine 100 prozentige Energieversorgung des Eigenbedarfs sein. Für den aktuellen Gebäudebestand ist eine Nachrüstung (im gleichen Maße) zu prüfen und innerhalb der nächsten 15 Jahre zu realisieren.
Alle Maßnahmen sind durch entsprechende Landesregelungen voranzubringen.
Insgesamt muss es sozialdemokratisches Ziel sein, CO2-armes und bezahlbares Wohnen für alle Menschen zu ermöglichen, sowohl bei Neubauwohnungen als auch im Altbestand. Hausbesitzer und Wohnungsbaugesellschaften sind dazu verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, dies ist allein schon aus der im Grundgesetz verankerten Forderung „Eigentum verpflichtet“ direkt abzuleiten. Für eine schnelle Umsetzung sollte für den privaten Immobiliensektor eine Photovoltaikausbau- sowie Energiespeicherförderung aufgesetzt werden.
Um das tatsächlichen Potenzial für Photovoltaikdachanlagen zu ermitteln, ist ein Dachkataster zu erarbeiten. Mit Hilfe des Dachkatasters muss anschließend ein Modernisierungsprogramm für Photovoltaikanlagen erarbeitet werden. In der Zwischenzeit muss die sächsische Bauordnung dahingehend geändert werden, dass bei Neubauten (jeglicher Art) die Installation einer Photovoltaikanlage verpflichtend ist. Als Auslegungsgrundlage soll hierbei der jährliche Energieverbrauch des Neubaus bzw. im Fall von energieintensiven Einrichtungen die Dachfläche Anwendung finden.
Damit der Klimaschutz in allen Bereichen möglich wird, wollen wir eine Abschaffung der EEG-Umlage bis Mitte der 2020er Jahre. Der Ausbau der Erneuerbaren soll dann über die Einnahmen aus dem CO2-Preis, eine Erhöhung der Stromsteuer und den Abbau von klimaschädlichen Subventionen gegenfinanziert werden. Damit werden Eigenstrom und Mieterstrom deutlich günstiger.
Die Mehrzahl der Menschen wohnt in Mietwohnungen und möchte sich auch an einer klimafreundlichen und damit CO2-armen Energieversorgung beteiligen. Hierzu sind die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern und die Option des Mieterstroms voran zu bringen, was durch Förderungen bei den noch oder wieder im kommunalen Besitz befindlichen Wohnungen geschehen soll. Zudem kann der selbst erzeugte Strom den Mietern auch zum Laden ihrer e-Autos oder anderer e-Fahrzeuge (Roller, Pedelecs, etc.) bereitgestellt werden. Wir unterstützen eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene, um Wohnungsunternehmen, die Strom an ihre Mieter veräußern, nicht zusätzlich mit Gewerbesteuern belastet werden.
Bei allen öffentlichen Gebäuden in Sachsen wollen wir neben einer CO2-armen Wärmebereitstellung auf allen geeigneten Dachflächen die Installation von Photovoltaikanlagen umsetzen. Damit sollen die Kommunen und das Land eine Vorbild- und Vorreiterfunktion im Bereich der erneuerbaren Energien einnehmen. Hierfür sollten Fördermittel des Bundes und landeseigene Mittel eingesetzt werden.
Dazu wollen wir, dass bei allen Investitionsentscheidungen von Landesliegenschaften oder Landesanstalten sowie öffentlichen Gebäuden ein CO2-Schattenpreis (Berechnung nach social cost oder social value Methode) in der Kalkulation berücksichtigt wird.
Bei allen Neubauten (vor allem auch bei der öffentlichen Hand (Landesliegenschaften, Landesanstalten, Schulen, Verwaltung etc.)) sollte zukünftig eine Installation von Photovoltaikanlagen verpflichtend vorgesehen werden. Das Ziel dabei sollte immer eine 100 Prozent Energieversorgung des Eigenbedarfs sein. Für den aktuellen Gebäudebestand ist eine Nachrüstung (im gleichen Maße) zu prüfen und innerhalb der nächsten 15 Jahre zu realisieren.
Alle Maßnahmen sind durch entsprechende Landesregelungen voranzubringen.
Insgesamt muss es sozialdemokratisches Ziel sein, CO2-armes und bezahlbares Wohnen für alle Menschen zu ermöglichen, sowohl bei Neubauwohnungen als auch im Altbestand. Hausbesitzer und Wohnungsbaugesellschaften sind dazu verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, dies ist allein schon aus der im Grundgesetz verankerten Forderung „Eigentum verpflichtet“ direkt abzuleiten. Für eine schnelle Umsetzung sollte für den privaten Immobiliensektor eine Photovoltaikausbau- sowie Energiespeicherförderung aufgesetzt werden.
Um das tatsächlichen Potenzial für Photovoltaikdachanlagen zu ermitteln, ist ein Dachkataster zu erarbeiten. Mit Hilfe des Dachkatasters muss anschließend ein Modernisierungsprogramm für Photovoltaikanlagen erarbeitet werden. In der Zwischenzeit muss die sächsische Bauordnung dahingehend geändert werden, dass bei Neubauten (jeglicher Art) die Installation einer Photovoltaikanlage verpflichtend ist. Als Auslegungsgrundlage soll hierbei der jährliche Energieverbrauch des Neubaus bzw. im Fall von energieintensiven Einrichtungen die Dachfläche Anwendung finden.
MEHR KLIMASCHUTZ MIT NEUEM SOZIALSTAAT UND EINER GERECHTEN GESELLSCHAFT
Sozialdemokratischer Klimaschutz verteilt die finanziellen Lasten höherer Umweltstandards und Energiepreise gerecht. Für eine verursachungsgerechte Verteilung der Kosten ist es erforderlich einen CO2-Preis einzuführen, der sich an den Folgekosten orientiert, die durch den Klimawandel verursacht werden, und auch eine lenkende Wirkung erzielt. Im Gegenzug zur schrittweisen Erhöhung des CO2-Preises wollen wir in den 2020er Jahren die EEG-Umlage abschmelzen und die Förderung des EE-Ausbaus vollständig über den europäischen und nationalen Emissionshandel finanzieren.
Je mehr die EEG-Umlage durch die Verteuerung fossiler Brennstoffe über einen CO2-Preis ersetzt wird, desto stärker sinkt der Strompreis, während v.a. Heizen und fossiler Verkehr teurer werden. Die Belastung verschiebt sich stärker aus dem Unternehmenssektor zu den Privathaushalten. U.a. werden stromintensive Unternehmen davon profitieren, während Mieter*innen unsanierter Wohnungen oder Fernpendler*innen mehr zahlen müssen.
Es wäre ökologisch unsinnig und ungerecht, wenn gerade sie jetzt die Leidtragenden wären. Deshalb setzen wir uns erstens dafür ein, Entlastungen sektorspezifisch in den Bereichen Wohnen und Verkehr zu schaffen. So unterstützen wir die Forderung der Bundes-SPD nach einer sozial gerechten Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen, denn Mieter*innen können und sollen die Erhöhung der Heizkosten nicht allein schultern! Weil gerade einkommensschwächere Haushalte ihre Wärmeversorgung nicht kurzfristig anders organisieren können, muss zweitens auch das Wohngeld erhöht werden. Und schließlich fordern wir drittens eine höhere Pendlerpauschale. Da diese unabhängig vom Verkehrsträger ist, bliebe der Anreiz für ökologische Verkehrsalternativen bestehen, ohne dass Pendler*innen und Menschen in den ländlichen Räumen pauschal durch eine CO2-Bepreisung benachteiligt würden.
Die gerechteste Lösung um die steigenden Kosten durch die ökologischen Transformation abzufedern wäre viertens eine Klimaprämie. Dabei zahlt der Staat die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung pro Kopf zurück, für jede und jeden in gleicher Höhe. Erwachsene werden ebenso berücksichtigt wie Kinder. Diese Maßnahme hat einen positiven Effekt auf die Einkommensverteilung, weil Menschen mit niedrigem Einkommen die gleiche Prämie erhalten wie solche mit hohem Einkommen. Die Prämie macht es gleichzeitig attraktiver, klimafreundliche Entscheidungen zu treffen. Sie ist außerdem verhältnismäßig leicht zu administrieren und macht deutlich sichtbar, dass der Preis für CO2 an die Umwelt geht, und nicht in die Staatskasse. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass eine Klimaprämie bei steigendem CO2-Preis eingeführt wird.
Um den Klimaschutz wirklich voranzubringen, brauchen wir fünftens eine Neukonzeption des Sozialstaates. Mit unserer Idee des “Neuen Sozialstaats” formulieren wir den Anspruch, anders als Hartz IV im stattfindenden Strukturwandel Abstiegsängsten entgegenzuwirken und neue Aufstiege zu ermöglichen. Denn viele Menschen treibt die Sorge vor sozialem Abstieg bei Verlust des Arbeitsplatzes um, wenn wir Klimaschutzmaßnahmen vorantreiben. Sie befürchten dann ganz konkret, bereits nach einem Jahr gleichgestellt zu werden mit Menschen, die lange nicht oder gar nicht gearbeitet haben. Dass Arbeit und längere Beitragszeiten hier oft keinen Unterschied machen, wird als zutiefst ungerecht empfunden, und das ist es auch.
Wir brauchen mehr Sicherheit und die Zuversicht, dass es gut wird. Nicht nur eine Politik der Angst. Politik und Wirtschaft müssen den Menschen Sicherheit geben, dass sie vor den Veränderungen keine Angst haben müssen – weder im Alltag noch im Job. Wir können dabei kein Versprechen geben, dass die Person die nächsten 40 Jahre Komponenten eines Dieselmotors zusammenbaut, aber unser Versprechen ist schon, dass wir alles versuchen, dass er oder sie eine gleichwertige gute Beschäftigung bekommt. Deshalb wollen wir Arbeit für alle ermöglichen und ein Recht auf Arbeit statt eines bedingungslosen Grundeinkommens schaffen. Wer arbeiten will und kann, soll ein Angebot auf Arbeit, Ausbildung oder Qualifikation erhalten.Zu keiner Zeit im Erwerbsleben sollen die Menschen allein gelassen werden. Denn uns wird die Arbeit nicht ausgehen, aber sie wird sich in vielen Bereichen fundamental verändern. Wir müssen die Menschen unterstützen, sich Schritt für Schritt auf die Veränderungen einzulassen und sie zu bewältigen.
Wer dennoch seine Arbeit verliert und nach drei Monaten noch keinen neuen Job gefunden hat, erhält einen Anspruch auf eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme und soll auf Vorschlag der SPD durch das Arbeitslosengeld für Qualifikation (ALG Q) unterstützt werden. Eine Weiterbildung mit ALG Q kann bis zu 24 Monate lang in Anspruch genommen werden. Somit steigen die Chancen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Die Idee eines neuen Sozialstaats beinhaltet zudem, dass alle, die viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Wir wollen Menschen diese Sorgen nehmen und sie dabei unterstützen, sich auf die Arbeitsplatzsuche konzentrieren zu können. Deswegen werden wir bei denjenigen, die aus dem Bezug von ALG I kommen, für zwei Jahre Vermögen und die Wohnungsgröße nicht überprüfen. Wir wollen auch den Schutz von selbst genutztem Wohneigentum ausweiten und eine entsprechende Regelung für Mieter schaffen. Niemand, der auf den Bezug des Bürgergelds angewiesen ist, soll in dieser Zeitseine Wohnung verlassen müssen.
Insgesamt gilt es dabei, über die Folgen von Klimaschutzmaßnahmen hinaus zu schauen: Wenn die Warm-Miete durch höhere Strompreise steigt, Straßenbahntickets und Lebensmittel teurer werden, dann darf nicht nur die gerechte Gestaltung der Klimaschutzmaßnahmen in den Blick genommen werden. Die Stellschrauben liegen daherauch sechstens in einer gesamt ökologisch-sozialen Wende: Für die Beschäftigten müssen wir auf Bundesebene perspektivisch einen Mindestlohn von 12 Euro einführen und Tariflöhne stärken, damit sich auch Menschen mit kleinen Einkommen bessere Lebensmittel leisten können. Wir brauchen Maßnahmen, damit die Mieten nicht weiter ansteigen oder sogar wieder sinken sowie Veränderungen bei Wohngeld, um ggf. teurere Strompreise zu kompensieren. Wohnen muss als ein öffentliches Gut begriffen werden, das nicht allein dem privaten Markt überlassen bleiben darf.
Schließlich müssen wir auch die Frage stellen, wie sich die großen Vermögen am Klimaschutz beteiligen: Es kann nicht sein, dass bei Krisen immer nur der Faktor Arbeit belastet wird, während die sehr hohen Vermögen wenig zum Klimaschutz beitragen, in sogar ausbremsen oder sich an den Kosten beteiligen, vielleicht sogar auf Kosten von Menschen mit kleinen Einkommen durch Klimaschutz einseitig bereichern. Es braucht daher gerade bei Klimaschutzmaßnahmen eine Rückkehr des Gemeinwohls und eine Stärkung des Gemeinwohls in der Fläche.
MEHR KLIMASCHUTZ MIT NEUEM SOZIALSTAAT UND EINER GERECHTEN GESELLSCHAFT
Sozialdemokratischer Klimaschutz verteilt die finanziellen Lasten höherer Umweltstandards und Energiepreise gerecht. Für eine verursachungsgerechte Verteilung der Kosten ist es erforderlich einen CO₂-Preis einzuführen, der sich an den Folgekosten orientiert, die durch den Klimawandel verursacht werden, und auch eine lenkende Wirkung erzielt.
Im Gegenzug zur schrittweisen Erhöhung des CO₂-Preises wollen wir erstens bis 2025 die EEG-Umlage abschaffen und die Förderung des EE-Ausbaus vollständig über den europäischen und nationalen Emissionshandel finanzieren. Je mehr die EEG-Umlage durch die Verteuerung fossiler Brennstoffe über einen CO₂-Preis ersetzt wird, desto stärker sinkt der Strompreis, während v.a. Heizen und fossiler Verkehr teurer werden. Die Belastung verschiebt sich stärker aus dem Unternehmenssektor zu den Privathaushalten. U.a. werden stromintensive Unternehmen davon profitieren, während Mieter*innen unsanierter Wohnungen oder Fernpendler*innen mehr zahlen müssen.
Es wäre ökologisch unsinnig und ungerecht, wenn gerade sie jetzt die Leidtragenden wären. Deshalb setzen wir uns dafür ein, Entlastungen sektorspezifisch in den Bereichen Wohnen und Verkehr zu schaffen. So unterstützen wir zweitens die Forderung der Bundes-SPD nach einer sozial gerechten Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen, denn Mieter*innen können und sollen die Erhöhung der Heizkosten nicht allein schultern. Zugleich sollen so die VermieterInnen so motiviert werden, Sonnenpanele aufs Dach zu installieren oder eine moderne Heizung einzubauen.
Weil gerade einkommensschwächere Haushalte ihre Wärmeversorgung nicht kurzfristig anders organisieren können, muss drittens auch das Wohngeld erhöht werden. Und schließlich fordern wir viertens eine höhere Pendlerpauschale. Da diese unabhängig vom Verkehrsträger ist, bliebe der Anreiz für ökologische Verkehrsalternativen bestehen, ohne dass Pendler*innen und Menschen in den ländlichen Räumen pauschal durch eine CO₂-Bepreisung benachteiligt würden.
Wir präferieren daher in den nächsten Jahren, die Einnahmen der CO₂-Abgabe für den massiven Ausbau von Infrastruktur und klimafreundlichen Alternativen auszugeben, damit der Klimaschutz vorangeht und auch alle umsteigen können. Erst wenn dieser Umbau sichtbar vorangekommen ist, können die Einnahmen aus dem steigenden CO2-Preis über andere Instrumenten rückverteilt werden. Dann setzen wir uns auf Bundesebene für eine Klimaprämie ein, durch die der Staat die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung pro Kopf zurückzahlt, für jede und jeden in gleicher Höhe. Für eine solche Großreform müssen zudem auch die Auszahlungsvoraussetzungen geschaffen werden.
Grüne und Teile der CDU wollen hingegen von dem gemeinsam vereinbarten Preispfad abweichen und schon ab 2023 einen CO₂-Preis von 60 Euro pro Tonne. Wird der CO₂-Preis aber zu schnell auf ein zu hohes Niveau erhöht, so hat er keine Lenkungswirkung, sondern wirkt als Bestrafung einer Lebensweise - denn Alternativen für den Umstieg stehen den meisten nicht zur Verfügung. Es ist also vor allem eine Frage des Zeitpunkts. Und der klugen Kombination von CO₂-Bepreisungen, Investitionen und Förderungen.
Eine elementare Voraussetzung für das Gelingen der Transformation ist die Sicherung der gesellschaftlichen und sozialen Basis für einen dauerhaft ambitionierten Klimaschutz. Dazu brauchen wir eine Neukonzeption des Sozialstaates. Es geht nicht nur um ein Abfedern, sondern um eine neue Sicherheit im Wandel. Mit unserer Idee des “Neuen Sozialstaats” formulieren wir den Anspruch, anders als Hartz IV im stattfindenden Strukturwandel Abstiegsängsten entgegenzuwirken und neue Aufstiege zu ermöglichen. Denn viele Menschen treibt die Sorge vor sozialem Abstieg bei Verlust des Arbeitsplatzes um, wenn wir Klimaschutzmaßnahmen vorantreiben. Sie befürchten dann ganz konkret, bereits nach einem Jahr gleichgestellt zu werden mit Menschen, die lange nicht oder gar nicht gearbeitet haben. Dass Arbeit und längere Beitragszeiten hier oft keinen Unterschied machen, wird als zutiefst ungerecht empfunden, und das ist es auch.
Politik und Wirtschaft müssen den Menschen Sicherheit geben, dass sie vor den Veränderungen keine Angst haben müssen – weder im Alltag noch im Job. Wir können dabei keiner Person, die heute Komponenten einen Dieselmotors zusammenbaut, versprechen, dass das die nächsten 40 Jahre so bleibt. Unser Versprechen ist, dass wir alles versuchen, dass er oder sie eine gleichwertige gute Beschäftigung bekommt. Deshalb wollen wir Arbeit für alle ermöglichen und ein Recht auf Arbeit statt eines bedingungslosen Grundeinkommens schaffen. Wer arbeiten will und kann, soll ein Angebot auf Arbeit, Ausbildung oder Qualifikation erhalten. Zu keiner Zeit im Erwerbsleben sollen die Menschen allein gelassen werden. Denn uns wird die Arbeit nicht ausgehen, aber sie wird sich in vielen Bereichen fundamental verändern. Wir müssen die Menschen unterstützen, sich Schritt für Schritt auf die Veränderungen einzulassen und sie zu bewältigen.
Wer dennoch seine Arbeit verliert und nach drei Monaten noch keinen neuen Job gefunden hat, erhält einen Anspruch auf eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme und soll auf Vorschlag der SPD durch das Arbeitslosengeld für Qualifikation (ALG Q) unterstützt werden.
Die Idee eines neuen Sozialstaats beinhaltet zudem, dass alle, die viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Wir wollen Menschen diese Sorgen nehmen und sie dabei unterstützen, sich auf die Arbeitsplatzsuche konzentrieren zu können. Deswegen werden wir bei denjenigen, die aus dem Bezug von ALG I kommen, für zwei Jahre Vermögen und die Wohnungsgröße nicht überprüfen. Wir wollen auch den Schutz von selbst genutztem Wohneigentum ausweiten und eine entsprechende Regelung für Mieter schaffen. Niemand, der auf den Bezug des Bürgergelds angewiesen ist, soll in dieser Zeit seine Wohnung verlassen müssen.
Insgesamt gilt es dabei, über die Folgen von Klimaschutzmaßnahmen hinaus zu schauen: Wenn die Warm-Miete steigt, Treibstoff und Lebensmittel teurer werden, dann darf nicht nur die gerechte Gestaltung der Klimaschutzmaßnahmen in den Blick genommen werden. Die Stellschrauben liegen daher auch sechstens in einer gesamt ökologisch-sozialen Wende: Für die Beschäftigten müssen wir auf Bundesebene perspektivisch einen Mindestlohn von 12 Euro einführen und Tariflöhne stärken, damit sich auch Menschen mit kleinen Einkommen bessere Lebensmittel leisten können. Wir brauchen Maßnahmen, damit die Mieten nicht weiter ansteigen oder sogar wieder sinken sowie Veränderungen bei Wohngeld, um ggf. teurere Strompreise zu kompensieren. Wohnen muss als ein öffentliches Gut begriffen werden, das nicht allein dem privaten Markt überlassen bleiben darf.
Schließlich müssen sich die großen Vermögen am Klimaschutz beteiligen: Es kann nicht sein, dass bei Krisen immer nur der Faktor Arbeit belastet wird, während die sehr hohen Vermögen wenig zum Klimaschutz beitragen, in sogar ausbremsen oder sich an den Kosten beteiligen, vielleicht sogar auf Kosten von Menschen mit kleinen Einkommen durch Klimaschutz einseitig bereichern. Es braucht daher gerade bei Klimaschutzmaßnahmen eine Rückkehr des Gemeinwohls und eine Stärkung des Gemeinwohls in der Fläche.