Änderungen von F01 zu F01NEU
Ursprüngliche Version: | F01 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11/26/2020, 11:07 |
Neue Version: | F01NEU |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/03/2021, 16:26 |
Titel
Votum der Antragskommission
Antragstext
In Zeile 1 einfügen:
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an den SPD-Bundesparteitag weiterleiten:
Von Zeile 6 bis 10:
auch parallel genommen werden. Die wegfallenden Einkommen, welche zuvor mindestens für 12 Monate bezogen wurden, werden zu 100 Prozent ersetzt. Dabei müssen sinnvolle Deckelungsgrenzen festgesetzt werdewerden oberhalb des Mindestelterngelds vollständig und dann ab 1000 EUR Netto degressiv abnehmend bis zum Höchstsatz von 1800 EUR ersetzt, so dass sich Bezieher:innen kleinerer Einkommen auf ein auskömmliches Elterngeld verlassen können. Die Elternzeit kann in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes genommen werden. Alleinerziehenden stehen die Monate komplett zur Verfügung.
Weiterhin soll die Einführung einer Vaterschaftsfreistellung anlässlich der Geburt das Elterngeldkonzept ergänzen. Hierfür sind zehn Tage Vaterschaftsurlaub zu gewähren, die direkt nach der Geburt des Kindes genommen werden können. Die Urlaubsregelung soll jeweils für das Elternteil gelten, dass das Kind nicht geboren hat. Die Tage werden vom Elternzeitanspruch abgezogen. Das Gehalt wird während der Vaterschaftsfreistellung zu 100 Prozent weitergezahlt und als versicherungsfremde Leistung der Krankenversicherung finanziert. Damit wird eine 2019 beschlossene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.