Veranstaltung: | Landesparteitag der SPD Sachsen 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.5. Mobilität - Klimaschutz - Wohnen |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Mehrheitlich angenommen. |
Beschluss durch: | Landesparteitag |
Basierend auf: | M04: Neue Prioritäten bei der Förderung des Straßenausbaus |
Neue Prioritäten bei der Förderung des Straßenausbaus
Beschlusstext
Mit dem Pariser Klimaabkommen und den 17 Punkten für nachhaltige Entwicklung der
Vereinten Nationen sind bei breiter internationaler Einigung wesentliche Ziele
für die Zukunft formuliert. Um diese Ziele auch erreichen zu können, ist es
erforderlich, dass wir in allen Bereichen handeln und den Ausstoß von
Treibhausgasen sowie den Verbrauch von endlichen Naturressourcen zeitnah
reduzieren.
Der Verkehr ist für ein Fünftel des in Deutschland ausgestoßenen CO2
verantwortlich, während davon satte 96 % direkt vom PKW- und LKW-Verkehr
verursacht werden. Um bis 2050 größtenteils klimaneutral zu werden, muss auch
der Bereich Mobilität neu gedacht werden. In vielen Städten werden bei
Straßensanierungen sowie dem Neu- oder Ausbau von Straßen bereits der
Umweltverbund aus Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV mitgeplant. Jedoch sorgen
Bauvorschriften oder Förderrichtlinien im Straßenbau dafür, dass unnötigerweise
der Flächenverbrauch steigt und somit auch Grünanlagen und Bäume weichen müssen.
Im nächsten Schritt der Verkehrswende müssen deswegen Gesetze und Richtlinien
auf sächsischer Landesebene zur Förderung und Ausführung von Verkehrsanlagen und
Verkehrstechnologie in ihrer Priorisierung auf die übergreifenden
klimapolitischen Ziele ausgerichtet werden. Sächsische Gemeinden und Kommunen
benötigen zügig einen erhöhten Handlungsspielraum für eine nachhaltige
Verkehrswende ohne Risiko des Verlusts der Förderfähigkeit durch Landesmittel.
Die SPD-Landtagsfraktion wird beauftragt die folgende Priorisierung in den
sächsischen Landesgesetzen und Richtlinien für die Neu- und Umplanung von
Verkehrsanlagen im Freistaat Sachsen umzusetzen:
- Priorisierung des Erhalts von bestehenden Straßenbäumen und der
Flächeneinsparung zulasten von Taktfrequenzen und der Anzahl von
Verkehrsspuren für den Motorisierten IndividualVerkehr (MIV) bei
Kreuzungen und Straßen unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit.
- Priorisierung des Umweltverbunds aus Fußgänger*innen, Radverkehr und ÖPNV
über elektrischem bzw. emmissionsarmen MIV und fossilem MIV
Darüber hinaus wird die SPD-Landtagsfraktion beauftragt, die vorhandenen Gesetze
und Richtlinien im Straßenbau unter folgenden Gesichtspunkten zu untersuchen:
- Die Kommunen sollen durch zielgerichtete Förderungen bei einem
klimaschonenden, der obenstehenden Priorisierung entsprechenden
Straßenaus- oder neubau unterstützt werden.
- Die Richtlinien und Gesetze sollen so verändert werden, dass der
Umweltverbund im Sinne der obenstehenden Priorisierung gestärkt wird bzw.
durch die Kommunen überhaupt entsprechend bevorzugt werden kann.
Sofern bei Förderprogrammen der Nachweis der Leistungsfähigkeit einer Straße
oder Kreuzung erforderlich ist, soll sich diese nicht ausschließlich am
motorisierten Individualverkehr orientieren, sondern sich vorrangig auf die
Verkehrsmittel des Umweltverbundes beziehen.